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  • Ein wichtiger Termin rückt näher: die Unterzeichnung des Kaufvertrages. Das muss in Deutschland vor einem Notar geschehen und von ihm beurkundet werden. Die Auswahl des Notars obliegt in der Regel dem Käufer. Sollte Ihnen keiner bekannt sein, wird der Makler eine Empfehlung aussprechen. Aber auch bei einem Tipp des Verkäufers müssen Sie nicht misstrauisch werden - Notare sind per Gesetz zu Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet.

    Der Makler bereitet den Notartermin vor

    Alle nötigen Unterlagen für den Kaufvertrag übermittelt der Makler an den Notar. Ist keiner eingeschaltet, übernimmt das der Verkäufer. Der Vertragsentwurf wird Ihnen rechtzeitig vor der Unterzeichnung zugeschickt. Wenn Sie als Privatperson von einem Unternehmen kaufen, muss das mindestens zwei Wochen vor dem Termin geschehen.



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    Gebühren können auch anfallen, wenn der Termin abgesagt wird

    Vereinbaren Sie nur dann einen Notartermin, wenn Sie sich mit dem Verkäufer wirklich einig sind und entschieden haben, die Immobilie zu kaufen. Sobald der Notar einen Entwurf des Kaufvertrages erstellt hat, kann er seine Kosten nach Gebührenordnung in Rechnung stellen, auch wenn der Kauf nicht zustande kommt. Die Kosten gehen zulasten desjenigen, der den Verkauf absagt.

    Damit zum Notartermin auch die Finanzierung gesichert ist, geht es jetzt in die entscheidende Verhandlungsrunde. Das ist der nächste Schritt im Ablaufplan der Finanzierung.

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