Wohngeld, Energie- und Nebenkosten, Mietpreisbremse, neue Stromtarife: Welche Veränderungen erwarten Mieter:innen 2025? Welche Kosten werden steigen und wo gibt es Entlastungen?
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Das Jahr 2025 startet mit guten Nachrichten für viele Miethaushalte: Das Wohngeld, auch Mietzuschuss genannt, wird um 15 Prozent erhöht. Im Schnitt bedeutet das 30 Euro mehr pro Haushalt.
Was bedeutet das für Dich?
- Du bekommst schon Wohngeld? Dann musst Du nichts weiter tun – der höhere Betrag wird automatisch überwiesen.
- Einkommensgrenzen und anrechenbare Miete steigen: Dadurch können jetzt auch Mieter:innen Wohngeld beantragen, die bisher knapp über den Einkommensgrenzen lagen.
- Falls Du bislang kein Wohngeld beantragt hast, könnte es sich jetzt lohnen, Deinen Anspruch zu prüfen. Der Antrag ist bei der Wohngeldstelle in Deiner Stadt oder Gemeinde möglich.
Die Mietpreisbremse gilt seit 2015 in 13 von 16 Bundesländern und begrenzt die Miete bei Wiedervermietungen auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Ursprünglich sollte diese Regelung am 31. Dezember 2025 auslaufen.
Die Bundesregierung hat jedoch einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Verlängerung bis zum 31. Dezember 2028 vorsieht. Am 11. Dezember 2024 hat das Bundeskabinett diesen Entwurf beschlossen. Allerdings ist unklar, ob der Bundestag vor den Neuwahlen am 23. Februar 2025 darüber abstimmen wird. Die Zukunft der Mietpreisbremse bleibt somit vorerst ungewiss.
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Mit dem Jahreswechsel 2025 steigt der seit 2021 erhobene CO₂-Preis auf fossile Energien von 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne. Das macht das Heizen mit Öl oder Gas spürbar teurer: Haushalte, die mit Gas heizen, müssen gemäß der Verbraucherzentrale mit einem Anstieg der CO2-Kosten um etwa 48 Euro brutto rechnen. Für Heizöl werden ungefähr zusätzliche 63 Euro brutto pro Jahr erwartet. Diese Beträge basieren auf einem jährlichen Verbrauch von 20.000 kWh Gas beziehungsweise 2.000 Litern Heizöl.
Die meisten Mieter:innen müssen die CO₂-Abgabe nicht allein tragen. Die Kostenverteilung erfolgt nach einem Stufenmodell:
- Je schlechter der energetische Zustand des Gebäudes, desto höher ist der Anteil des oder der Vermieter:in.
- Bei unsanierten Immobilien müssen Vermieter:innen bis zu 95 Prozent der CO₂-Kosten übernehmen.
- Die Abrechnung erfolgt üblicherweise mit der jährlichen Nebenkostenabrechnung.
Ab 2025 steigen auch die Gasnetzentgelte. Für eine Gasheizung mit einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden pro Jahr bedeutet das etwa 80 Euro Mehrkosten.
Wenn Du allerdings mit einem eigenen Vertrag beim Energieversorger Gas für eine Etagenheizung beziehst, musst Du den Vermieter:innen ihren Anteil in Rechnung stellen, um eine Rückerstattung zu erhalten.
Die Reform der Grundsteuer betraf bislang vor allem Eigentümer:innen. Mit dem Inkrafttreten der überarbeiteten Grundsteuerregelung ab dem 1. Januar 2025 wird diese jedoch auch für Mieter:innen relevant. Denn Vermieter:innen können die Grundsteuer zu 100 Prozent über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter:innen umlegen, sofern dies im Mietvertrag so festgelegt ist.
Was kommt auf Dich zu? Bisher wurden nur wenige Steuerbescheide verschickt. Das bedeutet, dass die meisten Eigentümer:innen die Höhe der neuen Grundsteuer noch gar nicht kennen. In vielen Fällen wird jedoch mit Erhöhungen gerechnet. Als Mieter:in solltest Du Dich darauf einstellen, dass dieser Posten auf Deiner Nebenkostenabrechnung steigen könnte.
Ab 2025 sind Energieversorger verpflichtet, neben herkömmlichen Tarifen auch dynamische Stromtarife anzubieten. Der Strompreis richtet sich dabei nach den aktuellen Preisen an der Strombörse. Das heißt: Zu Zeiten mit wenig Nachfrage und hoher Stromerzeugung ist der Preis niedriger (z. B. nach 22 Uhr). Zu Zeiten mit hoher Nachfrage und geringer Stromerzeugung steigt der Preis. Solche Tarife sind besonders interessant, wenn Du große Stromverbraucher wie ein E-Auto hast, das Du nachts laden kannst. In einem durchschnittlichen Mieterhaushalt, wo allenfalls Wasch- und Spülmaschine abends laufen, lässt sich damit meist nicht viel sparen.
Um einen dynamischen Stromtarif zu nutzen, brauchst Du einen Smart Meter. Dieser intelligente Stromzähler misst den Stromverbrauch im 15-Minuten-Takt, ist über Funk steuerbar und ermöglicht die Abrechnung nach Echtzeitpreisen. Bis 2032 sollen alle Haushalte auf Smart Meter umgestellt werden. Ab 2025 hast Du das Recht, innerhalb von vier Monaten einen Smart Meter zu bekommen, wenn Du das möchtest.
In einigen Fällen wird der Einbau ab 2025 auch Pflicht, zum Beispiel:
- bei einem Stromverbrauch von mehr als 6000 kWh pro Jahr
- beim Betrieb von steuerbaren Wärmepumpen, Wallboxen oder großen PV-Anlagen.
Für die Installation des Smart Meters ist Dein:e Vermieter:in zuständig. Die Einbaukosten werden vom Messstellenbetreiber (meist der Netzbetreiber) berechnet. Diese Kosten sind jedoch nicht umlagefähig und dürfen nicht über die Nebenkosten auf Dich abgewälzt werden.
Das Ziel der Bundesregierung, jährlich 400.000 neue Wohnungen zu bauen, wird auch 2024 weit verfehlt. Erwartet werden etwa 220.000 fertiggestellte Wohnungen – also nur die etwas mehr als die Hälfte des Plans. Besonders in Großstädten bleibt der Mangel an bezahlbaren Mietwohnungen auch 2025 ein drängendes Problem.
Um den Wohnungsbau anzukurbeln, sollen ab 2025 zwei neue gesetzliche Maßnahmen greifen:
- Neue Wohngemeinnützigkeit:
Ab Januar 2025 werden soziale Unternehmen, Vereine und gemeinnützige Stiftungen steuerlich gefördert, wenn sie bezahlbare Wohnungen bauen und langfristig vermieten. Die Mieten müssen dauerhaft unter dem marktüblichen Niveau liegen. Die Wohngemeinnützigkeit gab es früher schon einmal, wurde aber 1990 abgeschafft.
- Gebäudetyp-E-Gesetz:
Bürokratie und hohe Standards gelten als Hindernisse beim Wohnungsbau. Das neue Gesetz, das Anfang November 2024 vom Kabinett beschlossen wurde, soll es ermöglichen, auf bestimmte technische Normen und Regeln zu verzichten, solange diese nur Ausstattung und Komfort betreffen und nicht sicherheitsrelevant sind. Allerdings bleibt unklar, ob dieses Gesetz nach dem Koalitions-Aus noch vom aktuellen Bundestag verabschiedet werden kann.
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