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Vieles lässt sich mit Vermieter:innen online klären. Doch bei manchen Angelegenheiten solltest du unbedingt pdie Briefpost vorziehen.
Die elektronische Kommunikation bringt zahlreiche Vorteile – die meisten Hausverwaltungen haben bereits auf elektronische Aktenführung umgestellt. So erhalten Mieter:innen beispielsweise zeitnah eingescannte Belege ihrer Nebenkostenabrechnung per Mail. Und sie können Mängel wie tropfende Wasserhähne, schlecht schließende Fenster oder Türen unkompliziert melden. Möchte sich ein:e Mieter:in ein Haustier zulegen, kann er den Antrag ebenfalls mailen.
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Selbst eine Modernisierung oder eine Mieterhöhung kann der oder die Vermieter:in per E-Mail ankündigen. Allerdings steht immer das Problem des nachweislichen Zugangs im Raum: Ist die Nachricht wirklich angekommen und gelesen? Deshalb wird beispielweise eine Mieterhöhung in den meisten Fällen doch im Haus-Briefkasten der Mieter:innen landen.
Vieles, aber nicht alles lässt sich per E-Mail an dein:e Vermieter:in übermitteln. Kündigungen sind auf jeden Fall davon ausgenommen. Hier ist vom Gesetzgeber immer noch die Schriftform mit Originalunterschrift vorgeschrieben. Mieter:innen, aber auch Vermieter:innen dürfen nur mit einem original unterschriebenen Schriftstück kündigen.
Mieter sind nicht verpflichtet, dem Vermieter ihre E-Mail-Adresse mitzuteilen. Wenn allerdings ein Mieter sein Anliegen per Mail schildert, darf der Vermieter ihm auf demselbem Weg antworten.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema digitale Kommunikation
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Warum sind Kündigungen per E-Mail nicht erlaubt?
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Kündigungen erfordern die Schriftform mit Originalunterschrift, wie es vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist. Dies dient dazu, die Ernsthaftigkeit und Rechtmäßigkeit der Kündigung sicherzustellen.
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Warum ist der nachweisliche Zugang bei Mitteilungen an Vermieter:innen wichtig?
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Die Möglichkeit, den Zugang einer Nachricht nachzuweisen, ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Vermieter:innen über wichtige Informationen, wie Modernisierungsankündigungen oder Mieterhöhungen, in Kenntnis gesetzt werden.
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Gibt es Ausnahmen von der Schriftform für Kündigungen?
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In den meisten Fällen erfordert eine Kündigung die Schriftform. Es gibt jedoch möglicherweise spezielle gesetzliche Bestimmungen oder Ausnahmen, die je nach Land oder Region variieren können. Mieter:innen sollten sich über die geltenden Gesetze in ihrer Region informieren.
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