Lügen haben kurze Beine – das gilt insbesondere bei berechtigten Auskünften in der Selbstauskunft. Hier sollten sich Mieter vor Falschaussagen hüten.
Wer heute eine Wohnung mietet, kommt um eine Mieterselbstauskunft meist nicht herum. Statt die „freiwillige Selbstauskunft“ zu verweigern, sollten Mieter die Fragebögen grundsätzlich vollständig ausfüllen. So rät es beispielsweise der Berliner Mieterverein. Hier ist es sogar tatsächlich besser, an einigen Stellen bewusst zu lügen, statt aufgrund einer Verweigerung oder einer Lücke durch die Vorauswahl zu fallen. Doch hier gibt es Grenzen.
Wann ist eine Lüge erlaubt und wann sollte man die Wahrheit sagen? Alle unerlaubten Fragen, die falsch beantwortet wurden, sind folgenlos für den Mieter. Das sind solche, die in die persönliche Sphäre hineinragen. Fragt der Vermieter etwa nach einer Schwerbehinderung, einer Vorstrafe, einer psychischen Beeinträchtigung, der Familienplanung, ob Mieter an einer Sucht leiden oder einen Vormund besitzen, darf geflunkert werden.
Wer bei Fragen nach Namen, Beruf, Einkommen und der Anzahl der einziehenden Personen falsche Angaben macht, riskiert jedoch die fristlose Kündigung. Der Vermieter hat ein berechtigtes Interesse an der Arbeits- und Einkommenssituation seines Mieters und hat daher ein Anrecht auf wahrheitsgemäße Angaben.
Schneller in deine Traumwohnung
mit MieterPlus
Als Plus-Mitglied von ImmoScout24 erhältst du exklusive Funktionen, die dich auf der Suche nach deinem neuen Zuhause unterstützen.
Zwei Beispiele für Rechtsfolgen von ungerechtfertigten Lügen in der Selbstauskunft:
In einem Verfahren vor dem Amtsgericht München (Az. 411 C 26176/14) trieb es ein Mieter besonders toll: Er verschwieg, dass gegen ihn ein Vollstreckungsbescheid vorlag und verschleierte seine Bonität. Als er später seine Miete regelmäßig zu spät zahlte, holten die Vermieter eine Bonitätsauskunft ein und kündigten fristlos. Das Gericht erkannte die anschließende Räumungsklage an – und stellte auch klar, dass auch die nachträgliche Zahlung der Miete die Lügen in der Selbstauskunft nicht mehr hätten heilen könnten.
In einem anderen Fall (München, Az. 14 S 18532/08) hatte der Wohnungsbewerber den Vermieter in mehrerlei Hinsicht getäuscht: Er frisierte sein Bruttogehalt zum Nettogehalt und gab sich als Festangestellter einer Forschungseinrichtung aus, obwohl er noch in der Ausbildung und lediglich als Freiberufler für das Institut arbeitete. Obwohl der Mieter in den folgenden zwei Jahren seine Miete immer pünktlich zahlte, gewährte das Gericht dem Vermieter das Recht, den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema lügen in der Selbstauskunft
-
Welche Konsequenzen kann eine fristlose Kündigung haben?
-
Eine fristlose Kündigung kann zur sofortigen Beendigung des Mietverhältnisses führen, was erhebliche finanzielle und rechtliche Auswirkungen für den Mieter haben kann.
-
Gibt es Unterschiede in den rechtlichen Bestimmungen bezüglich unzulässiger Fragen in verschiedenen Ländern?
-
Ja, die gesetzlichen Bestimmungen zu unzulässigen Fragen können von Land zu Land variieren. Mieter sollten sich über die spezifischen Gesetze und Regelungen in ihrer Region informieren.
-
Wie können Mieter sich vor unzulässigen Fragen schützen?
-
Mieter können sich informieren und ihre Rechte kennen, um unerlaubte Fragen abzulehnen. Wenn sie unsicher sind, können sie rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, bevor sie Fragen beantworten.
Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren dich als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich für dich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, dir eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen deiner rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir dir, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.