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Zwar wird heizen teurer, doch das neue Jahr bietet Grund zur Freude: Regeln bei der Mietpreis-Transparenz und ein zukünftig erhöhtes Wohnungsangebot erleichtern das Leben zur Miete. Das ändert sich im neuen Jahr.
Was ändert sich, was bleibt im Jahr 2022? Diesmal ist der Blick ins neue Jahr deshalb besonders spannend, weil im Dezember eine neue Regierung ihr Amt angetreten hat. Fünf gute Nachrichten gibt es für Mieter:innen zum Jahreswechsel.
Seit dem 24. November 2021 gilt wegen der Corona-Pandemie wieder die Homeoffice-Pflicht für alle Tätigkeiten, bei denen das Arbeiten von zu Hause aus möglich ist. Aller Voraussicht wird dies zunächst auch im neuen Jahr gelten.
Deshalb hat die Ampel-Koalition die Steuererleichterung für Arbeitnehmer im Homeoffice bis 31. Dezember 2022 verlängert. Für jeden coronabedingten Arbeitstag zu Hause kannst du pauschal fünf Euro (maximal 600 Euro im Jahr) von der Einkommensteuer absetzen, auch wenn du kein eigenes Arbeitszimmer hast.
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Seit dem 1. Dezember 2021 gibt es eine neue Heizkostenverordnung. Danach hast du als Mieter:in ab 2022 einen Anspruch auf eine monatliche Verbrauchs- und Abrechnungsinformation, wenn in deiner Wohnung bereits fernablesbare Messgeräte für den Wärmeverbrauch installiert sind. So hast du jederzeit deine Heizkosten im Blick und musst keine böse Überraschung bei der Jahresabrechnung fürchten.
Die Information kann per E-Mail, Brief oder über ein Online-Portal erfolgen. Bei Letzterem muss die Vermieterin oder der Vermieter dich benachrichtigen, wenn neue Daten abrufbar sind. Wo die entsprechenden Messgeräte noch nicht vorhanden sind, haben Vermieter:innen allerdings noch bis 2026 Zeit zum Nachrüsten.
Öl- und Gaspreise sind auf einem Rekordhoch. Mit der Jahreswende erhöht sich auch noch die CO2-Abgabe auf 30 Euro pro Tonne CO2. Sie wurde vor einem Jahr eingeführt. Dadurch wird der Liter Heizöl um knapp 1,5 Cent, die Kilowattstunde Erdgas um 0,1 Cent teurer. Das wird sich in der Nebenkostenrechnung niederschlagen. Wer Wohngeld bezieht, soll deshalb in diesem Winter einen einmalig erhöhten Heizkostenzuschuss bekommen.
Darüber hinaus strebt die Ampel-Regierung eine „faire Teilung“ des CO2-Preises an. Zum 1. Juni 2022 soll dazu ein Stufenmodell nach Gebäudeenergieklassen eingeführt werden. Falls das zeitlich nicht gelingt, sollen die erhöhten CO2-Kosten ab diesem Datum jeweils zur Hälfte zwischen den Mieter:innen und Vermieter:innen aufgeteilt werden.
Geprüft wird auch der Umstieg auf eine sogenannte Teilwarmmiete. Dann wären im Mietpreis bereits Heizkosten für eine durchschnittliche Beheizung von 20 bis 22 Grad eingeschlossen. Mieter:innen, die es wärmer haben wollen, zahlen die Differenz. Auch die Modernisierungsumlage soll in dieses Modell einbezogen werden.
Zum 1. Juli 2022 tritt das Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts in Kraft. Dann müssen alle Städte mit über 50.000 Einwohner:innen Mietspiegel erstellen.
Das war bisher nicht der Fall und so gab es in manchen Städten weniger Transparenz bei den Mietpreisen – zum Beispiel in Bremen und Göttingen. Für die Umsetzung haben sie allerdings noch ein Jahr Zeit.
Außerdem will die neue Regierung Städte mit mehr als 100.000 Einwohner:innen zu einem qualifizierten – das heißt, nach wissenschaftlichen Kriterien erstellten – Mietspiegel verpflichten.
Als weitere konkrete Maßnahme gegen hohe Belastungen der Mieter haben die Ampelkoalitionäre eine Absenkung der Kappungsgrenze für Mietsteigerungen in Regionen mit angespannten Märkten beschlossen: Die Miete darf innerhalb von drei Jahren nur noch um 11 Prozent steigen – nicht mehr um bis zu 15 Prozent.
Die bis 2025 laufende Mietpreisbremse soll bis 2029 verlängert werden. Von einem bundesweiten Mietendeckel nach dem Vorbild Berlins, wie er im vergangenen Jahr kontrovers diskutiert wurde, ist im Koalitionsvertrag nichts zu finden.
In der Hauptstadt sorgte 2021 noch ein weiteres Mieter-Thema für Schlagzeilen: Der Volksentscheid, für die Enteignung von Immobilienkonzernen wie Deutsche Wohnen, Vonovia und Co. Dem stimmte eine Mehrheit der Berliner:innen zu. Konsequenzen hat dieses Votum jedoch erst einmal nicht. Es ist für die Politik nicht rechtsbindend. Die neue Berliner Regierung aus SPD, der Linken und den Grünen hat ihre Entscheidung zu dem umstrittenen Thema auf das Jahr 2023 vertagt.
Es ist heftig umstritten, ob eine Übernahme von rund 15 Prozent aller Berliner Mietwohnungen in Landeseigentum tatsächlich eine positive Auswirkung auf den hiesigen Wohnmarkt hat.
Die Berliner Initiative weist auf den Renditezwang hin, den das börsennotierte Unternehmen Deutsche Wohnen in Form von Mieterhöhungen an seine Mieter:innen weitergibt. Gegner:innen der Initiative argumentieren unter anderem damit, dass kein neuer Wohnraum geschaffen werde.
Über 56 Prozent aller Berliner Wahbrechtigten haben dem Volksentscheid "Deutsche Wohnen und Co" enteignen zugestimmt, bei dem es auch um die Bestände anderer großer privater Wohnungsgesellschaften geht.
Unter der von Bundeskanzler Olaf Scholz geführten Regierung gibt es zum ersten Mal seit 1998 wieder ein eigenständiges Bundesministerium für Bauen und Wohnen. Eine der wichtigsten Aufgaben des neuen Ressorts ist eine Neubauoffensive: Pro Jahr sollen 400.000 neue Wohnungen entstehen, 100.000 davon als öffentlich geförderter Wohnraum. Dafür sollen die Mittel des Bundes für den sozialen Wohnungsbau erhöht werden. Angekündigt ist auch ein Programm für Wohnraum für Studierende und Auszubildende.
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