Dauert die Wohnungssuche zu lange?
Alle Vorteile von MieterPlus

Exklusive Inserate, topaktuelle Bonitätsauskunft und deine Nachrichten ganz oben im Anbieter-Postfach.

1. Wann kann ich mit meiner Betriebskostenabrechnung rechnen? 

Zur Antwort

2. Warum kann eine Betriebskostenabrechnung nicht direkt nach dem Auszug erstellt werden?

Zur Antwort

3. Warum zahle ich anteilig die Heizkosten des gesamten Hauses?

Zur Antwort

4. Wann kann ich mit meiner Kaution rechnen?

Zur Antwort

 

5. Gehört ein Keller zur Mieteinheit?

Zur Antwort

6. Warum wird zur Auszahlung eine schriftliche Bestätigung der Bankverbindung verlangt?

Zur Antwort

7. Was ist eine Kleinreparatur und wer trägt hierfür die Kosten?

Zur Antwort

8. Welche Kündigungsfrist im Wohnraummietrecht besteht für den Mieter?

Zur Antwort

9. Welche Kündigungsfrist besteht im Gewerberaummietrecht?

Zur Antwort

 

10. Was sind Legionellen?

Zur Antwort





Die Antworten

1. Wann kann ich mit meiner Betriebskostenabrechnung rechnen?

 

Die Frist, innerhalb der die Abrechnung zu erstellen ist, ist in § 556 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Beinhaltet der Mietvertrag eine Umlage der Nebenkosten auf die Mieter und leisten diese eine monatliche Vorauszahlung, dann ist der Vermieter verpflichtet, einmal im Jahr eine Betriebskostenabrechnung zu erstellen.

Die Betriebskostenabrechnung muss spätestens zwölf Monate nach Ablauf der Abrechnungsperiode dem Mieter in schriftlicher Form zugehen. Die Kosten werden nach 30 Tagen fällig. Die Frist für die Prüfung der Nebenkostenabrechnung beträgt zwölf Monate.

 

Zurück nach oben


Play Video-Preview

2. Warum kann eine Betriebskostenabrechnung nicht direkt nach dem Auszug erstellt werden?

 

Der Mieter kann nicht verlangen, dass der Vermieter unmittelbar nach dem Auszug oder der Kündigung die Nebenkosten abrechnet. In diesen Fällen beginnt die Abrechnungsfrist erst mit dem Ende des vereinbarten Abrechnungszeitraums.

 

Der jährliche Rhythmus des Abrechnungszeitraumes ist vom Gesetz vorgegeben und unveränderbar. Kündigt ein Mieter fristgerecht zum Beispiel am 31.05., so beginnt zu diesem Zeitpunkt nicht automatisch die Abrechnungsfrist, sondern erst am Ende des im Mietvertrag festgelegten Abrechnungszeitraumes.

 

Zurück nach oben



3. Warum zahle ich anteilig die Heizkosten des gesamten Hauses?

 

Eine Heizungsanlage hat, vom Brennstoff bis zur Raumluft, niemals einen Wirkungsgrad von 100 Prozent. Daher geht ein Teil der von einem Nutzer bezogenen Energie verloren, entweder weil sie aus dem Gebäude entweicht, oder weil sie anderen Nutzern zugutekommt, durch deren Räume die Leitungen gehen oder die Wand an Wand mit dem heizenden Nutzer wohnen. Selbst wenn niemand heizt, entstehen durch den Bereitschaftsbetrieb der Heizungsanlage Kosten.

 

Daher hat der Gesetzgeber bestimmt, dass nur ein Teil der Kosten, nämlich zwischen 50 und 70 Prozent, nach dem Verbrauch abgerechnet werden darf (Verbrauchskosten) und der Rest nach der (beheizbaren) Wohnfläche oder nach dem umbauten Raum umgelegt wird (Festkosten).

 

Zurück nach oben


Play Video-Preview

4. Wann kann ich mit meiner Kaution rechnen?

 

Für den Zeitpunkt der Rückzahlung einer Mietkaution gibt es keine einheitlichen Regelungen. Sie hängt immer vom konkreten Fall ab.

 

In der Praxis dauert die Rückzahlung in der Regel zwischen drei und sechs Monate. Grundsätzlich erfolgt sie nach Beendigung des Mietverhältnisses und nach Abnahme der Wohnung sowie durch die Feststellung, dass der Vermieter keine weiteren Ansprüche mehr hat (noch nicht abgerechnete Nebenkosten, nicht erledigte Schönheitsreparaturen, Mietschulden).

 

Zurück nach oben



Play Video-Preview

5. Warum wird zur Auszahlung eine schriftliche Bestätigung der Bankverbindung verlangt?

 

Die Bankverbindungen werden schriftlich verlangt, damit abgesichert ist, dass der Zahlungsempfänger korrekt ist. Es geht bei den Kautionsauszahlungen immerhin um Beträge von teils bis zu mehreren tausend Euro.

 

Wenn diese Beträge „auf mündlichen Zuruf“ an den falschen Empfänger überwiesen werden, steht der Mietverwalter in der Haftung, da die Banken keinen Abgleich von IBAN und dem entsprechenden Namen des Kontoinhabers durchführen.

 

Zurück nach oben


6. Gehört ein Keller mit zur Mieteinheit?

 

Ein Keller gehört zur Mieteinheit, wenn die Nutzung vertraglich festgeschrieben ist. Stellt der Vermieter einen Kellerraum zur Verfügung und ist dies nicht vertraglich festgehalten, so kann die Nutzung jederzeit wieder rückgängig gemacht werden. Es besteht auch nach längerer Nutzungsdauer kein Gewohnheitsrecht.

 

Zurück nach oben


7. Was ist eine Kleinreparatur und wer trägt hierfür die Kosten?

 

Unter den Begriff Kleinreparatur fallen Bagatellschäden und kleine Instandhaltungen (§28 Absatz 3 II. Berechnungsverordnung). Grundsätzlich ist hier der Vermieter zuständig. Durch eine Klausel im Mietvertrag ist die Kostenlast bis zu 150 Euro je Fall oder zwei Prozent der Jahresmiete auf den Mieter übertragbar.

 

Zurück nach oben


Play Video-Preview

8. Welche Kündigungsfrist im Wohnraummietrecht besteht für den Mieter?

 

Bei einem unbefristeten Mietvertrag beträgt die Kündigungsfrist für den Mieter drei Monate. Auf eine Wohndauer kommt es hier nicht an.

 

Zurück nach oben


Play Video-Preview

9. Welche Kündigungsfrist besteht im Gewerberaummietrecht?

 

Die Kündigungsfrist im Gewerberaummietrecht ist im § 580 a Abs. 2 BGB geregelt. Vermieter oder Mieter können den Gewerberaum-Mietvertrag spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres für den Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres kündigen.

 

Je nach Kündigungszeitpunkt beläuft sich die Kündigungsfrist damit auf mindestens sechs und maximal neun Monate.

 

Zurück nach oben


10. Was sind Legionellen?

 

Legionellen sind stäbchenförmige Bakterien, die in geringen Konzentrationen im Grundwasser vorkommen und hierüber in die Trinkwasserversorgung gelangen können. Werden Legionellen eingeatmet, zum Beispiel über Wasserdampf beim Duschen oder über die Klimaanlage, kann der Mensch an einer Legionelleninfektion erkranken.

 

Das Gesetz sieht bei der Vermietung von Mehrfamilienhäusern alle drei Jahre eine Überprüfung der Warmwasseranlagen vor.

 

Zurück nach oben

Play Video-Preview

Quelle: Otto Stoeben Immobilien

Wie gefällt Ihnen diese Seite?
/5
seit 26.08.2020
Bewerten Sie diese Seite Vielen Dank
Artikel herunterladen
Artikel melden
Vielen Dank!
Wir haben Ihr Feedback erhalten.
Redaktionsrichtlinien von ImmoScout24

Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren dich als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich für dich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, dir eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen deiner rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir dir, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.

War dieser Artikel hilfreich?
Der Artikel wurde als hilfreich bewertet.
Vielen Dank
Wir haben die Bewertung erhalten.