Das Wohngeld wird alle zwei Jahre an die Preise und Mieten angepasst. Zum 1. Januar 2025 ist der Mietzins um durchschnittlich 15 Prozent oder 30 Euro gestiegen.
Seit der Wohngeldreform 2023 (Stichwort: Wohngeld-Plus-Gesetz) haben deutlich mehr Haushalte, Anspruch auf Wohngeld. So können beispielsweise auch Bürger:innen einen Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums erhalten, die Mindestlohn verdienen oder eine Rente in vergleichbarer Höhe erhalten.
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Der staatliche Zuschuss wird gesetzmäßig alle zwei Jahre an die Entwicklung der Preise für Mieten, Energie und Waren des täglichen Bedarfs angepasst. Zum 1. Januar 2025 stieg daher das Wohngeld um durchschnittlich 15 Prozent beziehungsweise 30 Euro pro Monat. Die genaue Höhe hängt von Verdienst, Miete und der Zahl der Haushaltsmitglieder ab.
Haushalte in teureren Gebieten können mit höheren Zuschüssen rechnen, da die anrechenbaren Wohnkosten für jede Region angepasst werden. Für 2025 rechnet das Bundesbauministerium mit rund 1,9 Millionen Haushalten, denen Wohngeld zusteht. Dazu zählen rund 255.000 Haushalte, die durch die Fortschreibung des Wohngeldes erstmals oder wieder einen Wohngeldanspruch erlangen.
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