Jeder Haushalt muss den Rundfunkbeitrag in Höhe von derzeit 55,08 Euro im Quartal bezahlen. Bestimmte Personengruppen können sich aber von der Gebühr befreien lassen. In Deutschland profitieren etwa sechs Millionen Menschen von dieser Regelung. Hier liest du, wie hoch die Gebühren sind, wer davon befreit ist und wie lange die Befreiung gültig ist.
Die Rundfunkgebühr beträgt im Quartal 55,08 Euro und gilt prinzipiell für alle Haushalte.
Die Gebühr ist nicht an die Anwesenheit von Geräten gekoppelt. Es wird für jede Wohnung ein Beitrag fällig – auch wenn sich dort kein Radio oder Fernsehgerät befindet.
Es gibt jedoch Personengruppen, die von den Gebühren befreit werden können, etwa wenn sie Bürgergeld oder andere Sozialleistungen beziehen.
Beim Beitragsservice kannst du den entsprechenden Antrag einreichen.
Inhaltsverzeichnis
- Wie hoch sind die Rundfunkgebühren?
- Wer muss keine Rundfunkgebühren zahlen?
- Wie kann man sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen?
- Wer kann eine Härtefallbefreiung von Rundfunkgebühren beantragen?
- Wie lange gilt eine Befreiung von den Rundfunkgebühren?
- FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema Rundfunkgebühren
Die Abgabe heißt zwar seit dem 1. Januar 2013 Rundfunkbeitrag und nicht mehr Rundfunkgebühr. Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass jeder Bürger für den Empfang von ARD, ZDF und Deutschlandradio in die Tasche greifen muss. Pro Haushalt werden nun 18,36 Euro im Monat fällig. Bei vierteljährlichem Einzug sind das 55,08 Euro. Das macht immerhin 220,32 Euro für ein Jahr öffentlich-rechtliches Programm, ganz gleich, ob das Angebot per TV-Gerät, Radio oder am PC genutzt wird.
Bis zum Jahr 2012 hat übrigens die Gebühreneinzugszentrale den Betrag eingezogen, weswegen sich die Abkürzung GEZ eingebürgert hat – die meisten Menschen verwenden dieses Kürzel umgangssprachlich bis heute.
Bestimmte Personengruppen können eine Rundfunkgebührenbefreiung beantragen – sich also komplett oder wenigstens teilweise vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Dazu gehören die folgenden Gruppen:
- Empfänger:innen von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Altersgrundsicherung oder BAföG;
- Personen, die BaföG, Ausbildungsgeld oder Berufsausbildungsbeihilfe erhalten und nicht mehr bei den Eltern leben
- Bezieher:innen von Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz
- Menschen mit Behinderung, deren Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk „RF“ versehen ist
- taubblinde Menschen und Empfänger:innen von Blindenhilfe
- volljährige Personen, die in einer stationären Einrichtung leben
Auch die Bewohner:innen von Pflege- oder Altenheimen zahlen üblicherweise keine Rundfunkbeiträge, wenn sie dauerhaft und vollstationär gepflegt und betreut werden. Ein Befreiungsantrag ist in diesem Fall nicht notwendig.
Die Befreiung muss beim Gebührenservice beantragt werden. Das Antragsformular gibt es online sowie bei zuständigen Sozialbehörden der Städte und Landkreise wie beispielsweise der örtlichen Agentur für Arbeit. Neben dem ausgefüllten Antrag benötigt der Gebührenservice natürlich Nachweise, also zum Beispiel den Bescheid über Bewilligung von Sozialhilfe, den Schwerbehindertenausweis oder den BaföG-Bescheid. Wer aus seiner Wohnung in eine Pflegeeinrichtung umzieht, muss sich lediglich beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio abmelden.
Personen mit niedrigem Einkommen, die keine Sozialleistungen erhalten, können sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen, wenn das Einkommen den sozialen Bedarf um weniger als die Höhe des monatlichen Rundfunkbeitrags von 18,36 Euro übersteigt. Allerdings muss darüber hinaus ein Bescheid der Sozialbehörde eingereicht werden.
Es gibt Situationen, in denen der Beitragsservice Härtefälle von den Rundfunkgebühren befreit. Das ist beispielsweise der Fall, wenn eine – bereits bewilligte – Sozialleistung nicht in Anspruch genommen wird und ein schriftlicher Verzicht dazu bei der Sozialbehörde vorliegt. Um von den Gebühren befreit zu werden, muss die Person dem Beitragsservice neben dem Antrag auf Befreiung auch die Verzichtserklärung sowie den Bewilligungsbescheid der Sozialbehörde vorlegen.
Auch Studierende können unter gewissen Umständen unter die Härtefallregelung fallen – nämlich dann, wenn sie vom BAföG-Bezug ausgeschlossen sind. Das kann eintreten, wenn du dich als Student:in in einem Zweitstudium befindest oder wenn du die BAföG-Förderungshöchstdauer bereits überschritten hast.
Sobald du die Berechtigung auf eine Sozialleistung schriftlich vorliegen hast, kannst du den Nachweis beim Beitragsservice einreichen. Die Befreiung von den Rundfunkgebühren tritt dann sofort in Kraft. Sogar eine rückwirkende Befreiung ist möglich. Zurückliegende Zeiträume können maximal drei Jahre rückwirkend ab Antragstellung berücksichtigt werden. Dann erhältst du eine Rückzahlung der Gebühren aus diesem Zeitraum.
Eine fristlose Befreiung vom Rundfunkbeitrag gibt es nicht. Auch dann nicht, wenn der von dir erbrachte Nachweis unbefristet ist. Die Befreiung gilt für höchstens drei Jahre. Nach Ablauf dieser Zeit kannst du einen neuen Antrag stellen, wenn die Voraussetzungen dafür weiterhin gegeben sind. Ansonsten richtet sich die Dauer der bewilligten Rundfunkgebührenbefreiung nach der Gültigkeitsdauer des Leistungsbescheides der Sozialbehörde.
Wenn du mit dem:der Ehepartner:in oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zusammen lebst, musst du keinen zusätzlichen Beitrag bezahlen. Das gilt auch, wenn du jünger als 25 bist und noch bei deinen Eltern wohnst, sowie für volljährige Mitbewohner:innen, deren Einkommen und Vermögen bei der Gewährung der Sozialleistung berücksichtigt wurde.
Was kostet dein Umzug?
Wohnfläche
ca. m²
Entfernung
ca. km
1 Person
2 Personen
3 Personen
4 Personen
5 Personen
6 Personen
7 Personen
8 Personen
9 Personen
10 Personen
1 Zimmer
2 Zimmer
3 Zimmer
4 Zimmer
5 Zimmer
6 Zimmer
7 Zimmer
8 Zimmer
9 Zimmer
10 Zimmer
Auf dieser Basis berechnet der Umzugskostenrechner die finalen Kosten für Ihren Umzug:
Wohnung
- kein Balkon, keine Garage
- Die alte/ neue Wohnung befindet sich jeweils im 3. OG
- Alle Zimmer (inkl. Keller) weisen einen normalen Füllstand auf
Umzug
- Der Transportweg von der Wohnungstür bis in den LKW (Auszug/ Einzug) beträgt 10m
- Preis für Transport pro m3: 25 Euro
- Preis für m3 pro 10 km Entfernung: 8 Euro
- Sonderleistungen (Umzugskartons, Möbelmontage oder Küchenabbau) werden nicht berücksichtigt
FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema Rundfunkgebühren
-
Wie hoch sind die Rundfunkbeiträge?
-
Der Rundfunkbeitrag beträgt monatlich 18,36 Euro pro Haushalt, was bei vierteljährlicher Zahlung 55,08 Euro ausmacht. Dieser Betrag gilt unabhängig davon, ob Sie ARD, ZDF und Deutschlandradio über ein TV-Gerät, ein Radio oder einen PC empfangen.
-
Wie kann man sich von den Rundfunkbeiträgen befreien lassen?
-
Die Befreiung von den Rundfunkbeiträgen muss beim Gebührenservice beantragt werden. Hierfür sind Nachweise erforderlich, wie zum Beispiel der Bewilligungsbescheid von Sozialhilfe, der Schwerbehindertenausweis oder der BaföG-Bescheid. Wenn Sie in eine Pflegeeinrichtung umziehen, müssen Sie sich lediglich beim Beitragsservice abmelden.
-
Wie lange gilt die Befreiung von den Rundfunkgebühren?
-
Die Befreiung von den Rundfunkgebühren tritt sofort in Kraft, sobald die Berechtigung für eine Sozialleistung schriftlich vorliegt. Es ist auch möglich, eine rückwirkende Befreiung für bis zu drei Jahre ab Antragstellung zu erhalten. Die Dauer der Befreiung hängt von der Gültigkeitsdauer des Leistungsbescheides der Sozialbehörde ab.
Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren dich als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich für dich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, dir eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen deiner rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir dir, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.