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Ein Wohnortswechsel bringt allerlei Ausgaben mit sich. Doch wer aus beruflichen Gründen in eine neue Wohnung zieht, kann viele der anfallenden Kosten dank der Umzugskostenpauschale von der Steuer absetzen. Bei uns erfährst du, worauf du dabei achten musst und welche Umzugskosten von der Pauschale abgedeckt werden. 


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Das Wichtigste in Kürze
  • Steht ein berufsbedingter Umzug an, können anfallende Kosten mithilfe der Umzugskostenpauschale bei der Steuer geltend gemacht werden.

  • Die Umzugskostenpauschale wird bei der Steuererklärung im Rahmen der Werbungskosten (Anlage N) angegeben. 

  • Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Umzugskostenpauschale auch bei privaten Umzügen genutzt werden. 

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  • Definition: Was ist die Umzugskostenpauschale?

    Durch die Umzugskostenpauschale kann der Großteil der bei einem Umzug entstandenen Kosten bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Es handelt sich dabei um einen vom Gesetzgeber festgelegten Gesamtbetrag, der sich jährlich zum 1. März verändert. Durch die Pauschale wird der Aufwand beim Verrechnen der Zusatzkosten mit der Steuer sowohl für Bürger:innen als auch für den Staat verringert. 



    Die Umzugskostenpauschale ist ein steuerlicher Vorteil, den du in Anspruch nehmen kannst, wenn du aus beruflichen Gründen umziehst. Die einzelnen Posten müssen nicht einzeln nachgewiesen werden. Das Beste daran: Die Pauschale wird direkt von deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen, was deine Steuerlast senkt.

    Expertenkommentar

    "Die Umzugskostenpauschale ist ein oft unterschätzter steuerlicher Vorteil, der bei beruflich bedingten Umzügen eine erhebliche finanzielle Entlastung bieten kann"

    Oranus Mahmoodi
    Expertin für Mieten & Kaufen
    Oranus Mahmoodi

    Als Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 informiert dich Oranus Mahmoodi über alle Themen rund ums Mieten und Kaufen. Oranus ist studierte Journalistin und Soziologin. Sie beobachtet die Immobilienwirtschaft seit Jahren. Ihre Expertise als Wirtschafts- und Finanzjournalistin hat sie bei Financial Times Deutschland gewonnen, wo sie über viele Jahre gearbeitet hat. Als Autorin für Nachrichtenagenturen und diverse Wirtschaftstitel hat sie sich intensiv mit allen Seiten der Immobilienwirtschaft beschäftigt. Ihr Credo ist es, komplexe Themen für dich unterhaltsam und verständlich aufzubereiten.

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    Wer kann die Umzugskostenpauschale nutzen?

    Die Umzugskostenpauschale richtet sich in erster Linie an Personen, die aus beruflichen Gründen den Wohnort wechseln. Ziehst du privat um, kannst du jedoch 20 Prozent der Kosten (maximal 4000 Euro), sowie von Unternehmen durchgeführte Arbeiten an Wohnung oder Haus als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen. 

    Es gibt außerdem einige Voraussetzungen, die darüber entscheiden, ob der Umzug vom Finanzamt anerkannt wird oder nicht. Werden diese erfüllt, kann die Kostenpauschale gegebenenfalls auch für private Umzüge in Anspruch genommen werden:
     

    • Arbeitsplatznähe Die neue Wohnung liegt näher am Arbeitsplatz. Diese Voraussetzung wird dann als erfüllt angesehen, wenn sich der Arbeitsweg (Hin- und Rückfahrt) um mindestens eine Stunde verkürzt. 
    • Bessere Anbindung Der Arbeitsplatz kann durch den Umzug leichter erreicht werden. Zum Beispiel wegen einer besseren Anbindung an das Verkehrsnetz des ÖPNV. 
    • Ausbildungsbeginn Du beginnst ein Studium oder eine Ausbildung und musst deshalb umziehen. 
    • Doppelte Haushaltsführung Durch den Umzug kann eine doppelte Haushaltsführung umgangen werden.
    • Umzug in eine Dienstwohnung Dein Arbeitgeber bittet um einen Umzug und bietet dir dafür eine Dienstwohnung an. 
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    Umzug aus gesundheitlichen Gründen

    Die Umzugskostenpauschale greift auch dann, wenn der Wohnort aus gesundheitlichen Gründen gewechselt werden muss. In solchen Fällen muss allerdings durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden, dass sich die aktuellen Lebensumstände durch den Umzug maßgeblich verbessern würden. 

    Umzugskostenpauschale: Diese Ausgaben werden berücksichtigt

    Im Rahmen der Umzugskostenpauschale werden die allgemeinen Kosten berücksichtigt, die mit der Suche und Einrichtung einer neuen Wohnung in Verbindung stehen. Dabei musst du in der Regel keine Belege einreichen. Wir empfehlen dir jedoch, die Nachweise dennoch aufzubewahren. Sollten deine Umzugskosten die Pauschale übersteigen, kannst du diese nämlich später bei deiner Steuererklärung als Einzelbeträge geltend machen. 

    Zu den abzugsfähigen Umzugskosten zählen unter anderem:
     

    • Reisekosten: hierzu gehören alle Fahrten zum neuen Wohnort, die mit der aktiven Wohnungssuche verbunden sind. Auch Kosten für eine Begleitperson werden einberechnet. 
    • Kosten zur Beförderung des Umzugsguts: dieser Punkt umfasst Kosten, die für Umzugsunternehmen und für den Transport des Umzugsguts anfallen. 
    • doppelte Mietkosten: eine doppelte Haushaltsführung kann dann geltend gemacht werden, wenn sie aufgrund von bestimmten Kündigungsfristen für höchstens sechs Monate gehalten werden muss. 
    • Maklergebühren: auch die Kosten für eine:n Makler:in kannst du in die Umzugskostenpauschale aufnehmen. 
    • Mietentschädigung: kannst du noch nicht in deine neue Wohnung ziehen, lassen sich die Mietkosten für maximal drei Monate absetzen. 
    • vertraglich festgelegte Schönheitsreparaturen: bist du durch deinen Mietvertrag zur Ausführung von Schönheitsreparaturen in deiner alten Wohnung verpflichtet, kannst du die damit zusammenhängenden Ausgaben geltend machen. 
    • Ausgaben für zusätzlichen Unterricht und Nachhilfe für Kinder: der Höchstbetrag liegt hierbei seit dem 01.03.2020 bei 2066 Euro. 
    • Sonstige Kosten, wie zum Beispiel Trinkgelder für Umzugshelfer*innen, Kosten für Wohnungsinserate, Anmeldegebühren etc. können auch abgesetzt werden.
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    Tipp

    Sollten deine tatsächlichen Kosten höher sein als die Pauschale, kannst du diese ebenfalls geltend machen, musst sie jedoch einzeln belegen. Hier liest du, wie du deine Umzugskosten steuerlich absetzen kannst, wenn du höhere Umzugskosten hast.




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    So hoch ist die Umzugskostenpauschale

    Wenn ein berufsbedingter Umzug stattfindet, kann eine Pauschale in Höhe von 964 Euro angesetzt werden. Für jede andere Person, die mit umzieht, kommen gegebenenfalls 643 Euro hinzu. Zu den anderen Personen gehören dabei:

    • Ehepartner:innen 
    • Lebenspartner:innen 
    • Ledige Kinder 
    • Stief- beziehungsweise Pflegekinder
       

    Da sich die Umzugskostenpauschale in den letzten fünf Jahren immer wieder verändert hat, zeigen wir dir ihre Entwicklung in der nachfolgenden Tabelle: 

    Zeitpunkt des Umzugs Pauschale für Verheiratete und Lebenspartner*innen Pauschale für Singles Zusatzbetrag für Kinder und sonstige Angehörige
    ab 01.03.2024 964 € 964 € 643 €
    ab 01.06.2020 860 € 860 € 574 €
    ab 01.03.2020 1639 € 820 € 361 €
    ab 01.04.2019 1622 € 811 € 357 €
    ab 10.03.2018 1573 € 787 € 347 €
    ab 01.02.2017 1528 € 764 € 337 €
    Ab 01.03.2016 1493 € 746 € 329 €
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    Andere Pauschale für Auslandsumzüge

    Auslandsumzüge werden in Umzüge innerhalb und außerhalb der Europäischen Union aufgeteilt. Für Umzüge innerhalb der EU kann von einer Pauschale in Höhe von 20 Prozent des Grundgehalts der Stufe 8 der Besoldungsgruppe A13 ausgegangen werden. Für Umzüge außerhalb der EU erhöht sich diese Pauschale auf 21 Prozent des genannten Grundgehalts. Findet ein Rückumzug ins Inland statt, können 80 Prozent der Pauschale für Umzüge ins Ausland geltend gemacht werden. 

    Umzugskostenpauschale richtig absetzen

    Um deine Umzugskosten von der Steuer abzusetzen, musst du bei der Steuererklärung in der Anlage N auf der Seite 2, Zeile 45 bis 48 ausfüllen. Solltest du dabei Probleme haben, findest du im Elsterforum Hilfe. Das ist die offizielle Webseite der deutschen Finanzämter für das Online-Ausfüllen von Steuererklärungen. Im Forum kannst du ganz ohne Registrierung nach Erklärungen suchen und bereits veröffentlichte Beiträge lesen. Natürlich kannst du auch eine:n Steuerberater:in engagieren. 


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    FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema Umzugskostenpauschale

    Wer kann die Umzugskostenpauschale in Anspruch nehmen?

    Die Umzugskostenpauschale kann in Anspruch genommen werden, wenn du aus beruflichen Gründen umziehst, zum Beispiel bei einem Arbeitsplatzwechsel oder einer Verkürzung des Arbeitsweges. Auch bei der erstmaligen Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit, wie nach dem Studium, ist die Pauschale anwendbar. Bei privaten Umzügen steht sie leider nicht zur Verfügung.

    Welche Kosten sind in der Umzugskostenpauschale enthalten?

    Die Pauschale deckt typische Umzugskosten wie Transport, Verpackungsmaterial, Renovierungskosten und Ummeldungen ab. Sie gilt pauschal, ohne dass du Einzelbelege vorlegen musst. Sollten deine tatsächlichen Umzugskosten höher sein, kannst du diese zusätzlich zur Pauschale geltend machen, musst sie dann aber einzeln nachweisen.

    Wie kann ich zusätzlich zur Umzugskostenpauschale noch mehr sparen?

    Neben der Pauschale kannst du weitere Umzugskosten wie doppelte Mietzahlungen, Reisekosten oder Ausgaben für Kinderbetreuung absetzen, wenn sie beruflich bedingt sind. Diese zusätzlichen Kosten müssen jedoch detailliert nachgewiesen werden. Achte darauf, alle Quittungen und Belege aufzubewahren, um deine Steuererklärung zu maximieren.

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    Oranus Mahmoodi
    Expertin für Mieten & Kaufen

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