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Ein Wohnortswechsel bringt allerlei Ausgaben mit sich. Doch wer aus beruflichen Gründen in eine neue Wohnung zieht, kann viele der anfallenden Kosten dank der Umzugskostenpauschale von der Steuer absetzen. Bei uns erfährst du, worauf du dabei achten musst und welche Umzugskosten von der Pauschale abgedeckt werden.
- Steht ein berufsbedingter Umzug an, können anfallende Kosten mithilfe der Umzugskostenpauschale bei der Steuer geltend gemacht werden.
- Die Umzugskostenpauschale wird bei der Steuererklärung im Rahmen der Werbungskosten (Anlage N) angegeben.
- Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Umzugskostenpauschale auch bei privaten Umzügen genutzt werden.
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Durch die Umzugskostenpauschale kann der Großteil der bei einem Umzug entstandenen Kosten bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Es handelt sich dabei um einen vom Gesetzgeber festgelegten Gesamtbetrag, der sich jährlich zum 1. März verändert. Durch die Pauschale wird der Aufwand beim Verrechnen der Zusatzkosten mit der Steuer sowohl für Bürger:innen als auch für den Staat verringert.
Die Umzugskostenpauschale richtet sich in erster Linie an Personen, die aus beruflichen Gründen den Wohnort wechseln. Ziehst du privat um, kannst du jedoch 20 Prozent der Kosten (maximal 4000 Euro), sowie von Unternehmen durchgeführte Arbeiten an Wohnung oder Haus als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen.
Es gibt außerdem einige Voraussetzungen, die darüber entscheiden, ob der Umzug vom Finanzamt anerkannt wird oder nicht. Werden diese erfüllt, kann die Kostenpauschale gegebenenfalls auch für private Umzüge in Anspruch genommen werden:
- Die neue Wohnung liegt näher am Arbeitsplatz. Diese Voraussetzung wird dann als erfüllt angesehen, wenn sich der Arbeitsweg (Hin- und Rückfahrt) um mindestens eine Stunde verkürzt.
- Der Arbeitsplatz kann durch den Umzug leichter erreicht werden. Zum Beispiel wegen einer besseren Anbindung an das Verkehrsnetz des ÖPNV.
- Du beginnst ein Studium oder eine Ausbildung und musst deshalb umziehen.
- Durch den Umzug kann eine doppelte Haushaltsführung umgangen werden.
- Dein Arbeitgeber bittet um einen Umzug und bietet dir dafür eine Dienstwohnung an.
Die Umzugskostenpauschale greift auch dann, wenn der Wohnort aus gesundheitlichen Gründen gewechselt werden muss. In solchen Fällen muss allerdings durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden, dass sich die aktuellen Lebensumstände durch den Umzug maßgeblich verbessern würden.
Im Rahmen der Umzugskostenpauschale werden die allgemeinen Kosten berücksichtigt, die mit der Suche und Einrichtung einer neuen Wohnung in Verbindung stehen. Dabei musst du in der Regel keine Belege einreichen. Wir empfehlen dir jedoch, die Nachweise dennoch aufzubewahren. Sollten deine Umzugskosten die Pauschale übersteigen, kannst du diese nämlich später bei deiner Steuererklärung als Einzelbeträge geltend machen.
Zu den abzugsfähigen Umzugskosten zählen unter anderem:
- Reisekosten: hierzu gehören alle Fahrten zum neuen Wohnort, die mit der aktiven Wohnungssuche verbunden sind. Auch Kosten für eine Begleitperson werden einberechnet.
- Kosten zur Beförderung des Umzugsguts: dieser Punkt umfasst Kosten, die für Umzugsunternehmen und für den Transport des Umzugsguts anfallen.
- doppelte Mietkosten: eine doppelte Haushaltsführung kann dann geltend gemacht werden, wenn sie aufgrund von bestimmten Kündigungsfristen für höchstens sechs Monate gehalten werden muss.
- Maklergebühren: auch die Kosten für eine:n Makler:in kannst du in die Umzugskostenpauschale aufnehmen.
- Mietentschädigung: kannst du noch nicht in deine neue Wohnung ziehen, lassen sich die Mietkosten für maximal drei Monate absetzen.
- vertraglich festgelegte Schönheitsreparaturen: bist du durch deinen Mietvertrag zur Ausführung von Schönheitsreparaturen in deiner alten Wohnung verpflichtet, kannst du die damit zusammenhängenden Ausgaben geltend machen.
- Ausgaben für zusätzlichen Unterricht und Nachhilfe für Kinder: der Höchstbetrag liegt hierbei seit dem 01.03.2020 bei 2066 Euro.
Neben diesen sogenannten „tatsächlichen Kosten“ können in der Regel auch sonstige Kosten, wie zum Beispiel Trinkgelder für Umzugshelfer*innen, Kosten für Wohnungsinserate, Anmeldegebühren etc. abgesetzt werden.
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Umzugsfirma findenSeit Juni 2020 gelten neue Regelungen bei der Berechnung der Umzugskostenpauschale. Bis zu diesem Zeitpunkt waren das Enddatum des Umzugs sowie der Familienstand ausschlaggebend für die Höhe der Pauschale. Seit dem 01.06.2020 kommt es nun auf den Tag vor dem Einladen des Umzugsguts an. Außerdem werden bei Ledigen, Verheirateten, Geschiedenen und Verwitweten bei der Berechnung keine Unterschiede gemacht.
Wenn ein berufsbedingter Umzug stattfindet, kann eine Pauschale in Höhe von 964 Euro angesetzt werden. Für jede andere Person, die mit umzieht, kommen gegebenenfalls 643 Euro hinzu. Zu den anderen Personen gehören dabei:
- Ehepartner:innen
- Lebenspartner:innen
- Ledige Kinder
- Stief- beziehungsweise Pflegekinder
Neu eingeführt wurde nach § 10 Abs. 2 BUKG außerdem eine Pauschale für Personen, die vor dem Einladen des Umzugsgutes noch keine Wohnung gemietet oder nach dem Umzug keine eigene Wohnung eingerichtet haben. Für sie beträgt die Vergütung 193 Euro. Hat in den letzten zwei Jahren bereits ein berufsbedingter Umzug stattgefunden, erhöht sich die Pauschale zudem um 50 Prozent.
Da sich die Umzugskostenpauschale in den letzten fünf Jahren immer wieder verändert hat, zeigen wir dir ihre Entwicklung in der nachfolgenden Tabelle:
Zeitpunkt des Umzugs | Pauschale für Verheiratete und Lebenspartner*innen | Pauschale für Singles | Zusatzbetrag für Kinder und sonstige Angehörige |
ab 01.03.2024 | 964 € | 964 € | 643 € |
ab 01.06.2020 | 860 € | 860 € | 574 € |
ab 01.03.2020 | 1639 € | 820 € | 361 € |
ab 01.04.2019 | 1622 € | 811 € | 357 € |
ab 10.03.2018 | 1573 € | 787 € | 347 € |
ab 01.02.2017 | 1528 € | 764 € | 337 € |
Ab 01.03.2016 | 1493 € | 746 € | 329 € |
Um deine Umzugskosten von der Steuer abzusetzen, musst du bei der Steuererklärung ein bestimmtes Formular ausfüllen: Seite 2 der Anlage N, Zeile 45 bis 48. Solltest du dabei Probleme haben, findest du im Elsterforum Hilfe. Das ist die offizielle Webseite der deutschen Finanzämter für das Online-Ausfüllen von Steuererklärungen. Im Forum kannst du ganz ohne Registrierung nach Erklärungen suchen und bereits veröffentlichte Beiträge lesen. Natürlich kannst du auch eine:n Steuerberater:in engagieren.
Auslandsumzüge werden in Umzüge innerhalb und außerhalb der Europäischen Union aufgeteilt. Für Umzüge innerhalb der EU kann von einer Pauschale in Höhe von 20 Prozent des Grundgehalts der Stufe 8 der Besoldungsgruppe A13 ausgegangen werden. Für Umzüge außerhalb der EU erhöht sich diese Pauschale auf 21 Prozent des genannten Grundgehalts. Findet ein Rückumzug ins Inland statt, können 80 Prozent der Pauschale für Umzüge ins Ausland geltend gemacht werden.
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