Ab 2023 greift die Wohngeld-Plus Reform. Dann gibt es mehr Geld. Auch der Kreis der Antragsberechtigten wird erweitert. Mehr als 2 Millionen Haushalte dürften davon profitieren. Gehörst du dazu?
Wohngeld wird vom Staat als Zuschuss gewährt. Es handelt sich also nicht um die volle Miete, sondern um eine Einkommensergänzung, falls der oder die Empfänger:in nicht genügend Einkommen bezieht, um seine bzw. ihre Wohnung zu bezahlen.
Während zuletzt rund 600.000 Menschen aufgrund Einkommen und Miethöhe als wohngeldberechtigt galten, hat die Bundesregierung im November 2022 nun eine deutliche Erweiterung des Empfängerkreises beschlossen,
Es gibt keine klare Einkommensschwelle beim Wohngeld.
Wohngeld richtet sich explizit nicht an Menschen, die staatliche Transferleistungen beziehen, beispielsweise das Bürgergeld. Bei diesen übernimmt das Sozialamt bzw. Jobcenter die Kosten der Unterkunft. Bezieher von Arbeitslosengeld I können aber sehr wohl Wohngeld beziehen. Die Bewilligung und auch Höhe des Wohngeldes hängen vor allem von drei Faktoren ab:
- Anzahl der Haushaltsmitglieder: Dazu gehören etwa Ehe- oder Lebenspartner, Kindern, Großeltern, Onkel, Tanten, die ihren Lebensmittelpunkt in der betreffenden Wohnung haben.
- Mietkosten bzw. Höhe der Lasten bei Eigentümern: Bei Mietern ist die Bruttokaltmiete Bemessungsgrundlage. Kosten für Heizung und Warmwasser werden also nicht berücksichtigt. Es gibt Höchstbeträge, die nach einem Katalog für Mietstufen in den unterschiedlichen Bundesländern ermittelt werden.
- Das Einkommen des Haushalts berechnet sich gemäß dem Einkommenssteuergesetz mit diversen Zuschlägen und Abzügen. Wer zu viel oder zu wenig verdient, bekommt kein Wohngeld.
Rund die Hälfte aller Wohngeldbezieher sind Rentner:innen, etwa 40 Prozent Erwerbstätige, darunter viele Familien, und der kleine Rest Studierende oder Auszubildende. Übrigens können auch Eigentümer:innen Wohngeld beantragen, wenn sie die Lasten ihrer Finanzierung nicht mehr tragen können. Folgerichtig nennt sich das Wohngeld dann „Lastenzuschuss“.
Fest Beträge gibt es nicht, aber die Bundesregierung spricht von durchschnittlich 370 Euro pro Haushalt. Dabei gibt es eine genaue Berechnung anhand der obengenannten Faktoren Einkommen, Miete und Anzahl der Haushaltsmitglieder. Es gibt im Netz Wohngeldrechner unterschiedlicher Qualität.
Idealerweise nutzt man den WohngeldPlus-Rechner vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Er ermöglicht eine unverbindliche Berechnung und Einschätzung, ob sich der Antrag tatsächlich lohnt.
Als Beispiel hier eine Modellrechnung des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW):
Eine vierköpfige Familie in München mit einem Gesamteinkommen von 2386 Euro brutto würde bei einer Kaltmiete von 1.000 Euro jetzt 804 Euro (statt vorher 481 Euro) bekommen.
Nein. Wer das Wohngeld erhalten möchte, muss es beantragen. Den Antrag bekommt man beim Wohngeldamt der zuständigen Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung, wo der Antrag auch eingereicht wird. Darin muss folgendes enthalten sein:
- Angaben zu allen im Haushalt lebenden Familienmitgliedern
- Belege zu allen Einnahmen der Familienmitglieder (Gehalt, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Renten, etc.)
- Angaben zur Höhe der Miet- und Nebenkosten der Wohnung (von Vermieter:in bescheinigt)
Bürgerämter oder Beratungsstellen, etwa der Caritas oder der Arbeiterwohlfahrt, helfen beim Ausfüllen. Wohngeld wird normalerweise für 12 Monate bewilligt, sodass entsprechend rechtzeitig ein Folgeantrag eingereicht werden muss, wenn das Wohngeld weiter bezogen werden soll.
Da durch den erweiterten Kreis der Wohngeldberechtigten viele Anträge auf die Behörden zukommen, musst du mit monatelangen Wartezeiten bei der Bearbeitung deines Antrags rechnen.
Weil es Wohngeld niemals rückwirkend gibt, kann es sinnvoll sein, zunächst einen formlosen Antrag zu stellen, falls das Ausfüllen der amtlichen Formulare erst im darauffolgenden Monat möglich ist. Dann gilt das Wohngeld bereits ab dem formlosen Antrag als beantragt und wird bei Bewilligung auch entsprechend gezahlt.
Alle Werte, die der Antragsteller vor Antrag auf Wohngeld bereits besaß, gilt als Vermögen. Das können Geld- oder Sachwerte sein. Bei zu viel Vermögen gilt der Bezug von Wohngeld als missbräuchlich. Allerdings ist Freigrenze für Vermögen beim Wohngeld erheblich größer als etwa bei Hartz IV. Der Antragsteller darf 60.000 Euro auf der »hohen Kante« haben und jedes weitere Haushaltsmitglied noch einmal 30.000 Euro. Eine vierköpfige Familie darf also 150.000 Euro als Vermögen als Freigrenze besitzen.
Finanziert wird das Wohngeld zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte von den Ländern. Die bereits gezahlten Zuschüsse müssen vom Wohngeldempfänger nicht zurückgezahlt werden. Er hat aber die Pflicht, eine Änderung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse anzuzeigen. Dann erlischt eventuell der Anspruch.
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Menschen mit Behinderung können einen Freibetrag in Höhe von 1.800 Euro bekommen, wenn sie eine Grad der Behinderung von mindestens 50 und Pflegebedürftigkeit und gleichzeitiger häuslicher Pflege bekommen.
Für Studierende gibt es nur in Ausnahmen Wohngeld – nämlich dann, wenn Sie kein BAföG erhalten. Das ist der Fall, wenn wenn sie zu alt sind, zu lange oder zum zweiten Mal studieren. Studierende mit Kindern sind jedoch antragsberechtigt.
Dasselbe gilt für Auszubildende: Sie sind ebenfalls nicht wohngeldberechtigt, da sie BAföG oder Berufsausbildungshilfe beantragen können.
Wenn sie die zweite Ausbildung absolvieren oder einen staatlich nicht anerkannten Beruf erlernen, haben sie kein Anrecht mehr auf diese Förderungen. Dann dürfen sie aber Wohngeld beantragen.
Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten).
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Wer bekommt Wohngeld?
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Nicht nur Mieter:innen bekommen Wohngeld, sondern auch Eingentümer:innen. Unter Umständen können auch Studierende und Auszubildende Wohngeld beantragen. Bei Menschen mit Schwerbehinderungen oder pflegende Angehörige gibt es Freibeträge. Sie haben es leichter Wohngeld zu beantragen.
- Was bedeutet die WohngeldPlus-Reform?
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Es gibt neue Sätze. Daher können mehr Menschen Wohngeld beantragen. Auch werden die Sätze erhöht.
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Muss man Wohngeld zurückzahlen?
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Das Wohngeld muss nicht zurückgezahlt werden. Aber man muss rechtzeitig angeben, wenn sich etwas beim Einkommen verändert.
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