Bei der Hausübergabe werden die Zählerstände in das Protokoll aufgenommen. Dies dient der Absicherung des Verkäufers. Beim Ablesen der Zählerstände ist es empfehlenswert, einen Zeugen an der Seite zu haben. Lesen Sie hier, worauf Sie bei den Zählerständen achten sollten und warum es so wichtig ist, diese zu notieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zur Hausübergabe beim Verkauf einer Immobilie gehört es, die aktuellen Zählerstände zu notieren.
  • Die Zählerstände werden im Übergabeprotokoll vermerkt. Dieses wird zum Abschluss der Hausübergabe durch den Käufer und Verkäufer unterzeichnet.
  • Durch den Vermerk der Zählerstände stellt der Verkäufer sicher, dass der Käufer nach der Hausübergabe keine Ansprüche auf Nachzahlungen erheben kann.
  • Ein guter Makler erzielt für Sie einen guten Verkaufspreis. Sie können sich einen Makler aus Ihrer Region empfehlen lassen.

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Warum sollen bei der Hausübergabe die Zählerstände in das Protokoll?

Bei der Hausübergabe werden alle wichtigen Punkte in Bezug auf die Übertragung der Immobilie noch vor Ort geregelt. Die Grundlage für eine rechtliche Absicherung stellt das Übergabeprotokoll dar. Dieses enthält nicht nur Vereinbarungen zu vorhandenen Möbelstücken oder Einbauten, die übertragen werden. Auch Mängel werden hier vermerkt. Zusätzlich dazu ist es besonders wichtig, die Zählerstände im Protokoll zu vermerken.

Wird bei der Hausübergabe der Zählerstand schriftlich festgehalten, gilt dieser Wert als bindend. Da die Immobilie nach der Übergabe direkt in den Besitz des Käufers übergeht, ist er ab diesem Zeitpunkt zuständig für die Zahlung des weiteren Verbrauchs.

Auf diese Weise wird verhindert, dass sich der Käufer an den Verkäufer wendet und diesen für erhöhte Verbrauchskosten verantwortlich machen möchte, die erst nach der Hausübergabe aufgetreten sind.

Welche Zählerstände sind bei der Hausübergabe wichtig?

Bei der Hausübergabe sollten alle Zählerstände berücksichtigt werden. Abhängig von der Immobilie können das mehrere sein. Tragen Sie bei der Hausübergabe die Zählerstände in das Formular und lesen Sie diese vorher gemeinsam mit dem Käufer ab. Dies gilt für Gas und Strom sowie Wasser. Verfügt die Immobilie über einen Heizöltank, sollte die Füllhöhe notiert werden.

Bei einem Heizöltank, der noch Öl enthält, wird im Kaufvertrag normalerweise vermerkt, wie damit zu verfahren ist. Der Käufer kann das Öl gegen eine Abschlagszahlung übernehmen. Daher ist es besonders wichtig, den Heizölstand im Protokoll festzuhalten.

Muss ein Zeuge dabei sein?

Es besteht keine rechtliche Verpflichtung dazu, dass ein Zeuge beim Ablesen der Zählerstände vor Ort ist. Allerdings ist es empfehlenswert, dennoch wert auf einen Zeugen zu legen.

Dabei kann es sich beispielsweise um den Makler oder auch um einen Gutachter handeln. So stellen Käufer und Verkäufer sicher, dass eine der beiden Parteien später nicht behaupten kann, im Protokoll wären falsche Angaben gemacht worden. Zwar ist das Protokoll bindend. Wird es jedoch nach dem Verkauf angefochten, kann dies hohe Folgekosten nach sich ziehen.


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