Wer sich bei der Ausbildung finanziell unterstützen lassen möchte, kann BAföG beantragen. Diese staatliche Unterstützung für Auszubildende und Studierende ist jedoch an Einkommensgrenzen gebunden, die nicht überschritten werden dürfen. Hier erfahren Sie, ob Sie trotz Mieteinnahmen die Möglichkeit haben, BAföG zu erhalten.
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Um BAföG in voller Höhe zu erhalten, dürfen weder Sie noch Ihre Eltern die Freibeträge für das Einkommen überschreiten.
Wenn die Mieteinnahmen über dem Freibetrag liegen, wird das BAföG entsprechend gekürzt.
Beachten Sie, dass Eigentum im Wert von über 7.500 Euro dazu führt, dass Sie kein BAföG erhalten; dazu gehört auch eine Immobilie, die Sie als Eigentümer vermieten.
Rufen Sie bei Fragen schon vor der Antragstellung im BAföG-Amt an und schildern Sie Ihre Situation.
Viele Studierende und Auszubildende in Deutschland beantragen BAföG, um ihren Lebensunterhalt und ihre Miete zu bezahlen. Dabei handelt es sich laut Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) um eine staatliche Unterstützung zur Ausbildung. Wenn Sie gewisse Anforderungen erfüllen, erhalten Sie monatlich einen bestimmten Betrag, den Sie später zu sehr günstigen Konditionen zurückzahlen.
Als Grundlage für die Entscheidung, ob Sie BAföG erhalten, gilt die Einkommensberechnung. Hier geht es sowohl um das Einkommen der Eltern als auch um das Einkommen des Antragsstellers. Die Summe der positiven Einkünfte gilt als Einkommen. Es ist möglich, Einkommens- und Kirchensteuer, Beiträge zur sozialen Sicherung und einige weitere Kosten von den Einkünften abzuziehen. So ergibt sich das Einkommen, auf dessen Basis über das BAföG entschieden wird. Auch Mieteinnahmen gehören zum Einkommen.
Die folgenden Freibeträge gelten derzeit (Stand März 2020) für die Einkommensberechnung beim BAföG:
Verheiratete Eltern: gemeinsam 1.715 Euro netto pro Monat
Getrennte Eltern: jeweils mindestens 1.145 Euro netto pro Monat
BAföG-Antragsteller: 290 Euro Gehalt pro Monat (inklusive Werbekosten und Sozialversicherung, daher äquivalent zu einem 450-Euro-Job)
Wenn diese Freibeträge nicht überschritten werden, ist es möglich, BAföG in Höhe von maximal 853 Euro für Studierende und 708 Euro monatlich für Schüler zu erhalten (Stand April 2020). Einkommen, das die Freibeträge überschreitet, wird direkt vom BAföG abgezogen, bis eventuell gar kein BAföG mehr gezahlt wird.
Mieteinnahmen, die Sie als BAföG-Antragsteller haben, weil Sie Eigentum vermieten oder weil Ihre Eltern einen Teil der Mieteinnahmen an Sie weiterleiten, werden daher mit dem Freibetrag gegengerechnet. Sollten die Mieteinnahmen Ihr einziges Einkommen darstellen und 450 Euro pro Monat nicht überschreiten, können Sie unter bestimmten Bedingungen BAföG in der vollen Höhe erhalten. Alle Mieteinnahmen über 450 Euro im Monat werden vom BAföG gekürzt.
Wichtig ist darüber hinaus, dass Ihr eigenes Vermögen als BAföG-Antragsteller nicht über 7.500 Euro liegen darf. Falls Sie die vermietete Immobilie selbst besitzen, überschreiten Sie diese Grenze in der Regel und disqualifizieren sich damit für das BAföG.
Tipp: Rufen Sie bei Unklarheiten am besten das BAföG-Amt Ihrer Universität an, das viele wertvolle Auskünfte gibt und sich auch mit komplizierten Situationen auskennt. Weitere Hinweise rund um die Vermietung von Immobilien erhalten Sie hier.
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