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Wenn Sie einen Laden vermieten, dann vermieten Sie Gewerbefläche . Daher sind Sie bei der Vertragsgestaltung relativ frei. Möglich ist somit ein flexibler Kurzzeitmietvertrag, genauso wie ein Mietvertrag, der über mehrere Jahre geht. Besonders dann, wenn Ihre Ladenfläche in einer attraktiven Gegend liegt, verfügen Sie über eine Kapitalanlage mit attraktiver Rendite. Wie Sie diese vermieten und welche steuerlichen Details eine Rolle spielen, erklären wir Ihnen hier.



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Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einem gewerblichen Mietvertrag sind sie relativ frei, was Mieterhöhungen und Kündigungsfristen betrifft, da der Kündigungsschutz für Wohnraum hier nicht gültig ist.
  • Neben der Rendite lohnt sich die Vermietung von einem Ladenlokal auch deshalb, weil Sie damit Ihre Steuerlast senken können. Mit der Vermietung verbundene Ausgaben können Sie geltend machen.
  • Lassen Sie sich von potentiellen Mietern unbedingt einen Gewerbenachweise und eine Bonitätsauskunft vorlegen.
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Welche Zielgruppe wird bei der Vermietung von einem Laden angesprochen?

Ihre Zielgruppe sind Gewerbetreibende, die Ladenfläche benötigen, um Waren oder Dienstleistungen feilzubieten. Abhängig von der Größe und dem Standort sind verschiedene Zielgruppen möglich. Von Vorteil ist, dass das im BGB geregelte Recht für Wohnungsmieten für Sie nicht gilt. Denn diese Gesetze wurden ausschließlich dafür geschlossen, um Mieter von Wohnraum zu schützen. Dieses Schutzinteresse existiert bei einer Gewerbeimmobilie allerdings nicht und Sie profitieren von Vertragsfreiheit.

So dürfen Sie Ihrem Mieter kündigen oder die Miete erhöhen, sofern dies vertraglich vereinbart ist. Außerdem gibt es für gewerbliche Mieter keinen Bestandsschutz und Sie können, wenn Sie einen Laden vermieten und der Pächter seiner Verpflichtung zur Zahlung nicht nachkommt, relativ schnell räumen.

tipp
Tipp

Lassen Sie Ihren Mietvertrag von einem Fachmann aufsetzen, damit Sie von den Möglichkeiten, die Ihnen der Gesetzgeber einräumt, das Beste für sich geltend machen können.

Welche Kosten fallen an, wenn Sie einen Laden vermieten?

Wenn Sie einen Laden vermieten möchten, fallen zunächst einmal Kosten für die Suche eines seriösen Mieters an. Es können aber auch Kosten für die Anzeige sein, Fahrtkosten für Besichtigungstermine und vieles mehr. Der Vorteil im Vergleich zu der Vermietung von Wohnfläche ist, dass Sie zum Beispiel die Kosten für die Einschaltung eines Maklers vom Mieter übernehmen lassen können. Denn hier gibt es kein gesetzliches Verbot .

Generell können Sie auch weitere Kosten, die mit der Vermietung von dem Laden zusammenhängen, steuerlich geltend machen und von den Einnahmen abziehen. Handelt es sich bei Ihrem Mieter um einen gewerblichen Mieter, dann zahlt er Ihnen unter Umständen die Miete plus Mehrwertsteuer . Wenn dies der Fall ist, müssen Sie die Einnahmen aus der Verpachtung auch inklusive der Mehrwertsteuer versteuern. Das Gleiche gilt auch für die Umlagen, die Ihr Mieter zahlt, zum Beispiel für Grundsteuer und für Entwässerung.

Beispiel:

Einnahmen Verpachtung inklusive Mehrwertsteuer 20.000 €

Einnahmen aus Umlagen 8.000 €

= Einnahmen Gesamt 28.000 €

abzüglich Abschreibung (2 %) 12.000 €

abzüglich Erhaltungsaufwand 8.000 €

abzüglich Zinsaufwendungen 6.000 €

= zu versteuernder Einnahmen 2.000 €

Einkommensteuer (persönlicher Steuersatz 39 %) 780 €

Welche Steuern fallen bei der Vermietung von einem Laden an?

Sie müssen alle Einnahmen inklusive der Mehrwertsteuer und inklusive den Umlagen bei Ihrer Einkommensteuererklärung einmal im Jahr angeben. Diese Einnahmen werden in der Anlage V deklariert. Der Vorteil: Sie können dafür im Gegenzug auch Kosten geltend machen und von den Einnahmen abziehen. Sehr interessant ist dies dann, wenn Sie das Gebäude gekauft und mit einem Hypothekendarlehen finanziert haben.

Denn in diesem Fall können Sie 50 Jahre lang jeweils 2 Prozent der Kosten, die für die Anschaffung des Gebäudes angefallen sind, Steuer mindern abschreiben. Haben Sie ein Darlehen aufgenommen, um das Ladenlokal käuflich zu erwerben, dann können Sie ebenfalls die darauf gezahlten Zinsen mit den eingenommenen Mieteinnahmen verrechnen . Unter Umständen bleibt am Ende ein Minusbetrag über, den Sie dann mit Einnahmen aus anderen Einkunftsarten verrechnen können, wie zum Beispiel mit einem Einkommen aus einem Gewerbebetrieb oder mit Einnahmen aus unselbstständiger Arbeit.

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Welche Unterlagen benötigen Sie, wenn Sie einen Laden vermieten möchten?

Nachdem Sie die Anzeige geschaltet haben und sich die ersten Bewerber melden, sollten Sie mit der Auswahl der infrage kommenden Mieter beginnen. Um kein finanzielles Fiasko zu erleben, weil der Mieter die Miete nicht zahlt, sollten Sie sich unbedingt einige Dokumente zeigen lassen, die die Seriosität und Zahlungsbereitschaft dokumentieren. Dazu gehört bei einem Gewerbebetrieb eine Auskunft einer Wirtschaftsauskunft. Außerdem hat es sich bewährt eine Selbstauskunft ausfüllen zu lassen. Handelt es sich bei Ihrem Mieter um eine juristische Person , benötigen Sie noch weitere Angaben, wie zum Beispiel den Handelsregisterauszug.

Benötigte Dokumente vor Vermietung Benötigte Dokumente nach Vermietung
Wirtschaftliche Auskunft einer Auskunftei Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Selbstauskunft für Gewerbebetriebe Bescheinigung Vorsteuerabzug
Kopie Personalausweis Geschäftsführer/Inhaber Police einer Betriebshaftpflicht mit Mietsachschäden
Gewerbeanmeldung Zahlungsbeleg Kaution
Handelsregisterauszug
Mietvertrag
Einnahme-Überschuss-Rechnung, Bilanz, BWA oder Steuerbescheid

Worauf sollten Vermieter achten?

In einem Mietvertrag für Gewerbeimmobilien sollten bestimmte Bestandteile immer enthalten sein . Zwar sind Sie relativ frei bei der Gestaltung, trotzdem gibt es Punkte, auf die Sie niemals verzichten sollten:

  • Vereinbarte Miete

  • Nähere Angaben über das vermietete Objekt

  • Zeit der Miete

  • Verwendungszweck

Sie sollten den Mietvertrag, obwohl gesetzlich nicht vorgeschrieben, unbedingt schriftlich niederlegen . Hier sollten Sie regeln, für welche Nutzungsart Sie den Laden vermieten. Sollte es im Nachhinein zu Streitigkeiten kommen, können Sie dies mit einer genauen Angabe klären. Legen Sie einen Grundrissplan dem Mietvertrag bei, um so spätere Streitigkeiten zu vermeiden, wenn es zum Beispiel um weitere Mieträume geht, wie zum Beispiel Lagerräume oder Kellerräume.

Bei der Mietzeit sind Sie relativ frei, denn Sie können sowohl einen unbefristeten Vertrag wie auch einen Laufzeitvertrag vereinbaren. Wurde der Vertrag für eine vorgegebene Zeit abgeschlossen, dann können Sie den Vertrag nicht vor Ablauf der Frist kündigen.

Eine Ausnahme gründet lediglich ein gesetzlicher Grund . So sind Sie auf der sicheren Seite, die Miete über einen längeren Zeitraum zu erhalten, sind allerdings auch relativ unflexibel. Alternativ können Sie auch einen unbefristeten Vertrag abschließen, den Sie, aber auch Ihr Mieter, kurzfristig kündigen können. Das bietet allerdings das Risiko, dass Ihr Mieter ebenfalls in einer kurzen Zeitspanne kündigen kann.

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Hinweis

Haben Sie einen befristeten Mietvertrag abgeschlossen, dann endet er automatisch mit dem Ende dieser Frist und Sie müssen nachverhandeln. Sie können aber auch eine Klausel in den Vertrag aufnehmen, dass sich der Vertrag automatisch um ein Jahr verlängert, wenn der Mieter nicht kündigt.


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