Baue jetzt dein Traumhaus

Das Liegenschaftsamt ist zuständig für die Verwaltung des bebauten und unbebauten Grundbesitzes einer Gemeinde oder Stadt.

Das Liegenschaftsamt ist zuständig für die Verwaltung des bebauten und unbebauten Grundbesitzes einer Gemeinde oder Stadt. Hierzu zählen u.a. Vermietung, Kauf und Verkauf von städtischen Wohnungen, Stadthallen, Kioske, usw. sowie die Verpachtung des städtischen Grundbesitzes (Ackerland, Wiesen, Kleingärten usw.).

Gratis Hausbau-Kataloge anfordern

Einfach Traumhaus-Kriterien wählen und passende Kataloge aussuchen.

  • Bequem - Traumhaus-Kriterien wählen
  • Unverbindlich - Kataloge aussuchen
  • Kostenlos - zusenden lassen

Inhaltsverzeichnis

Worum kümmert sich das Liegenschaftsamt?

Die Hauptaufgabe des Liegenschaftsamts ist die Verwaltung aller städtischen oder gemeindlichen Grundstücke sowie die Bereitstellung von Räumlichkeiten und Grundstücken, die für die Aufgaben der Stadt oder Gemeinde vonnöten sind. Die Führung der Liegenschaftspolitik, mit welcher das Liegenschaftsamt durch die Stadt oder Gemeinde betraut wurde, ist deshalb ein essenzieller Bestandteil einer nachhaltigen Stadtpolitik. Alle bestehenden Grundstücke, gleichgültig ob bebaut oder unbebaut, sind beim Liegenschaftsamt verzeichnet bzw. registriert. Zu den konkreten Aufgaben des Liegenschaftsamts gehören je nach Wirkungskreis:

 

Der Ankauf von Grundstücken

  • zur jetzigen oder späteren Nutzung durch die Stadt/Gemeinde
  • zum späteren Weiterverkauf durch die Stadt/Gemeinde

Die Anmietung

  • von Räumlichkeiten oder Grundstücken zur städtischen/gemeindlichen Nutzung

Der Verkauf von Grundstücken

  • für Gewerbe
  • für Wohnungsbau

Der Verkauf von Wohneigentum

  • Eigentumswohnungen
  • Einfamilienhäuser
  • Mehrfamilienhäuser

Die Vermietung und Verpachtung

  • Flächen
  • Gebäude

Die Verwaltung

  • des städtischen/gemeindlichen Grundbesitzes
  • des Grundbesitzes von Stiftungen

Je nach Aufbau der Stadtverwaltung können die Aufgaben des Liegenschaftsamtes umfangreicher sein oder aber an andere Stellen ausgelagert sein. So übernehmen die Liegenschaftsämter in kleineren Städten zum Beispiel gelegentlich kleinere Aufgaben der Bauordnungsbehörden o. Ä., während das Liegenschaftsamt großer Städte sein sehr umfangreiches Aufgabenportfolio oft stark untergliedert und an andere Ämter oder Behörden weitergeben muss.


Baukosten berechnen und Traumhaus finden

Wie erfolgt der Verkauf von Grundstücken über das Liegenschaftsamt?

Der Verkauf von städtischen Liegenschaften und die Vergabe von Erbbaurechten an städtischen Baugrundstücken durch das Liegenschaftsamt nimmt deutlich mehr Zeit in Anspruch als Verkäufe aus privater Hand. Dies ist vor allem dem Umstand geschuldet, dass bei einem Verkauf über das Liegenschaftsamt der gängige Verwaltungsweg eingehalten werden muss. Das bedeutet, dass die entsprechenden Objekte zunächst auf der städtischen Internetseite und im Amtsblatt ausgeschrieben werden müssen. Darüber hinaus müssen entweder die Stadtverordnetenversammlung oder die städtischen Ausschüsse über eine Vergabe des betreffenden Grundstückes entscheiden. Die hierfür erforderliche Beschlussvorlage wird wiederum vom Liegenschaftsamt erstellt. Sind diese Schritte erfolgt, beginnen die Vertragsverhandlungen. Um den Verkauf städtischer Liegenschaften abschließen zu können, müssen noch die abgeschlossenen Kaufverträge durch die jeweilige Kommunalaufsicht genehmigt werden. 

Wie läuft der Kauf von Grundstücken durch das Liegenschaftsamt ab?

Benötigt eine Stadt oder eine Gemeinde für eigene Baumaßnahmen Grundstücke, wird ebenfalls das Liegenschaftsamt tätig und kauft zentral für die Stadtverwaltung entsprechende Grundstücke. Gleiches gilt für den Fall, dass Grundstücke erworben werden sollen, um sie zu einem späteren Zeitpunkt gemäß den Zielen der Stadtentwicklung wieder zu veräußern. Ähnlich wie bei einem Verkauf durch das Liegenschaftsamt ist auch der Erwerb von Grundstücken durch die Stadt weitaus komplexer und zeitintensiver als bei einem privaten Grundstückskauf. Zunächst gilt es, ein für das jeweilige Bauvorhaben passendes Grundstück zu finden und den aktuellen Eigentümer ausfindig zu machen. Hieran anschließend werden die Gespräche mit dem Eigentümer aufgenommen und ein Gutachten zur Wertermittlung der Grundstücksfläche erstellt. Sofern der Eigentümer einem Verkauf des Grundstücks zustimmt, muss im nächsten Schritt die Stadtverordnetenversammlung über den geplanten Kauf entscheiden. Die Vorbereitung hierfür obliegt ebenfalls dem Liegenschaftsamt. Dies beinhaltet zum einen die Einholung von Stellungnahmen, zum anderen die Abstimmung mit den zuständigen Ämtern sowie die Erstellung der Beschlussvorlage. Im letzten Schritt erfolgt noch die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags.  

Wann muss man Kontakt mit dem Liegenschaftsamt aufnehmen?

Wer Veranstaltungen, beispielsweise Bürgerfeste, Open-Air-Konzerte, Laternenumzüge in Grünanlagen oder Adventsmärkte auf städtischen Grundstücken durchführen möchte, muss eine entsprechende Genehmigung beim zuständigen Liegenschaftsamt einholen. Die Voraussetzungen können je nach Amt variieren. Beim Liegenschaftsamt Nürnberg beispielsweise müssen folgende Voraussetzungen für eine Genehmigung vorliegen:

  • Die betreffende Fläche ist für die Veranstaltung angemessen und es gibt ein öffentliches Interesse.
  • Die Veranstaltung beeinträchtigt weder den öffentlichen Nahverkehr noch Hauptverkehrsstraßen.
  • Das Stadtbild wird nicht beeinträchtigt.

In vielen Gemeinden und Städten übernimmt das Liegenschaftsamt auch die Vermietung von im Stadtbesitz befindlichen Stellplätzen, Tiefgaragenplätzen und Kleingärten. Dementsprechend sind Anträge für eine Anmietung der betreffenden Objekte an das jeweilig zuständige Liegenschaftsamt zu richten. Die erforderlichen Unterlagen sowie weitere Hinweise zum Antrag befinden sich oftmals auf den jeweiligen Internetseiten. 

Wie gefällt Ihnen diese Seite?
/5
seit 11.03.2020
Bewerten Sie diese Seite Vielen Dank
Artikel herunterladen
Artikel melden
Vielen Dank!
Wir haben Ihr Feedback erhalten.
Redaktionsrichtlinien von ImmoScout24

Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren dich als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich für dich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, dir eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen deiner rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir dir, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.

War dieser Artikel hilfreich?
Der Artikel wurde als hilfreich bewertet.
Vielen Dank
Wir haben die Bewertung erhalten.