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Der Bauherr haftet für alle Vorgänge auf der Baustelle. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung bietet eine finanzielle Absicherung im Schadensfall. 

Als Bauherr kann man für alles, was auf einer Baustelle geschieht, haftbar gemacht werden. Zu den Pflichten eines Bauherrn gehört einerseits die Sicherung der Baustelle, andererseits aber auch die Einhaltung der geltenden Bauvorschriften. Die Beauftragung von erstklassigen Bauunternehmen und Handwerkern befreit einen Bauherrn nicht von seinen Pflichten. Bei Unfällen auf dem Baugrund trägt der Bauherr das alleinige Haftungsrisiko. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist daher unerlässlich. Sie greift sowohl bei gerechtfertigten als auch bei nicht gerechtfertigten Schadensersatzansprüchen und schützt im Zweifelsfall vor verheerenden finanziellen Folgen.

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Inhaltsverzeichnis

Die Leistungen einer Bauherrenversicherung

Ergibt sich ein Schadensfall, weil rechtliche Vorschriften missachtet wurden, tritt die Bauherrenversicherung ein. Die Bauherrenversicherung haftet für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die sich aus einer Pflichtverletzung ergeben. Dies betrifft insbesondere die Verkehrssicherungspflichten für die Baustelle und deren Zufahrt sowie die Überwachungspflicht für die Baustelle. Außerdem greift die Versicherung, wenn die eigentlich gewissenhafte Auswahl der Handwerker und des Dienstpersonals sich im Nachhinein als Fehlentscheidung herausstellt. Bei Schadensersatzansprüchen, die nicht gerechtfertigt gestellt werden, tritt die Bauherrenversicherung insofern ein, dass sie dagegen vorgeht. Im Notfall kann dies sogar bis zu einer Gerichtsverhandlung gehen, deren Kosten dann von der Versicherung übernommen werden.


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Wofür übernimmt die Bauherrenversicherung keine Verantwortung?

Vorsicht ist bei Bauleistungen in Eigenregie und bei vorsätzlichem Handeln geboten. In diesen Fällen übernimmt die Bauherrenversicherung für daraus entstehende Schäden keine der bisher genannten Leistungen. Bei eventuellen Veränderungen des Grundwasserspiegels und bei einer unvorhergesehenen Absenkung des Grundstücks tritt die Versicherung in der Regel nur bei einer vorherigen Vereinbarung entsprechender Klauseln in Kraft.

Bauherrenversicherung: Vertragslaufzeit und Vorgehen im Schadensfall

Es ist schwierig, einen kompletten Versicherungsschutz für sämtliche Schadensersatzpflichten zu erhalten. Generell unterscheiden sich die Anbieter von Bauherrenversicherungen nur wenig in ihrem Leistungspaket, dafür aber sehr stark in ihrem Preisangebot. Der Versicherungsbeitrag wird als einmalige Beitragszahlung geleistet. Der Versicherungsschutz beginnt zu diesem Zeitpunkt und endet mit dem Abschluss der Bauarbeiten, spätestens vier Jahre nach Baubeginn. Da der Vertrag automatisch endet, bedarf es keiner gesonderten Kündigung. Damit die Bauherrenversicherung greift, muss jeder Schadensfall binnen einer Woche schriftlich angezeigt werden. Dabei ist es wichtig, genau zu beschreiben, wie es zu diesem Schaden gekommen ist. Bevor die Versicherung den Fall geprüft hat, dürfen auf keinen Fall Schadensersatzansprüche anerkannt oder sogar Vorauszahlungen geleistet werden.

Gibt es einen Unterschied zwischen der Bauherrenhaftpflicht und der Bauherrenversicherung?

Die Bauherrenversicherung ist eine reine Haftpflichtversicherung, daher handelt es sich grundsätzlich immer um eine Bauherrenhaftpflichtpolice, in der Umgangssprache gerne Bauherrenversicherung genannt. Folgende Leistungen sind in der Regel in der Bauherrenversicherung enthalten:

  • Die Versicherung deckt Personen- und Sachschäden.
  • Es wird geprüft, in welchem Umfang die Schadenersatzpflicht des Bauherrn besteht.
  • Die Versicherung trägt die entstandenen Schäden bin zur vereinbarten Deckungssumme.
  • Die Police wehrt zudem unberechtigte Schadenersatzansprüche Dritter ab.
  • Bei Bedarf übernimmt die Bauherrenversicherung die Kosten für die Schadenabwicklung und Rechtsverteidigung.
     

Damit bietet die Bauherrenversicherung grundlegenden Schutz gegen Schadenersatzansprüche Dritter.

Welche Schadensfälle sind möglich

Die Police versichert die gesetzliche Haftpflicht der Bauherren und Grundstücksbesitzer, beispielsweise in den folgenden Fällen:

  • Schadensfälle, die aus dem Gebrauch eines Baggers oder eines anderen Kraftfahrzeugs mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal sechs Stundenkilometer entstehen
  • Schäden durch selbst fahrende Maschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 Stundenkilometer
  • Gewässerschäden
  • Schäden durch etwaige Mithelfer auf der Baustelle
  • Umweltschäden
     

Die genaue Definition aller versicherten Schäden ist dabei im Versicherungsvertrag festgelegt. Daher sollten Bauherren diesen genau lesen und sich auch beim Versicherer darüber informieren, welche Schäden nicht übernommen werden. Das können zum Beispiel Schäden an der Person des Bauherrn selbst sein, Schäden, die sich Mitversicherte gegenseitig zufügen, oder aber Schäden durch die Absenkung des Grundstücks. In jedem Fall lohnt sich hier der Blick ins Kleingedruckte, um von Vornherein die richtige Police abzuschließen.

Worauf sollte man bei der Wahl der Bauherrenversicherung achten?

Wichtig ist in jedem Fall eine relativ hohe Deckungssumme. Denn auch vermeintlich klein aussehende Schäden können sich auf einen hohen Betrag summieren. Die Deckungssummen in der Bauherrenhaftpflicht betragen in der Regel mindestens zehn Millionen Euro für Personenschäden (pro Person) und zehn Millionen Euro für Sachschäden. Ähnlich wie bei der Kfz-Versicherung wird auch bei der Bauherrenhaftpflicht übrigens nur der Zeitwert aller Gegenstände ersetzt. Die Annahme, dass man bei einer beschädigten Sache also den vollen ursprünglichen Preis erhält, ist nicht korrekt. Der Zeitwert wird in der Regel errechnet, indem ein Abzug für die Nutzungsdauer des Gegenstandes stattfindet. Der Zeitwert entspricht also dem aktuellen Marktwert einer Sache.

Vor Schadensfällen schützen – was ist auf der Baustelle wichtig?

Ein Versicherungsschutz ist auf der Baustelle wichtig. Viele Schadensfälle können aber auch mit gesundem Menschenverstand und etwas Vorsicht komplett vermieden werden. Schließlich bedeutet auch die Regulierung durch die Versicherung einen Aufwand, und gleichzeitig erhalten Bauherren lediglich den Zeitwert der beschädigten Gegenstände zurück. Umso wichtiger ist es, vorzubeugen und schon zu Beginn des Baus an die Sicherheit aller Beteiligten zu denken. Dabei ist es für viele mit Helm und Handschuhen schon getan. Diese reichen aber nicht aus, um gegen Schadenersatzansprüche Dritter geschützt zu sein. Zu den Pflichten des Bauherrn gehören auch das Aufstellen der Warnschilder mit der Aufschrift „Betreten auf eigene Gefahr“, das Bereitstellen von Arbeitsschutzschuhen sowie Maßnahmen des Brandschutzes sowie zur Ersten Hilfe. Aber auch diese schützen den Bauherrn nicht komplett vor Forderungen. Denn auf jeder Baustelle lauern Gefahren: Baugruben, provisorische Treppen, Nässe auf dem Baugerüst etc. Deshalb heißt es: Auch wenn der Versicherungsschutz greift, sollte auf jeder Baustelle oberste Vorsicht walten. Das Thema Sicherheit sollte mit dem Bauleiter noch vor Baubeginn besprochen werden, um unnötige Schadensfälle zu vermeiden.

Welche Versicherungen ergänzen die Bauherrenversicherung

Nicht nur die Bauherrenversicherung ist eine sinnvolle Investition beim Bau. Oftmals ist auch eine Feuerrohbauversicherung von Vorteil, denn diese schützt während der gesamten Bauphase vor den finanziellen Folgen durch einen eventuellen Feuerschaden. Außerdem bietet die Feuerrohbauversicherung Schutz vor Vandalismus und Diebstahl bereits installierter Sachen und leistet auch bei Schäden durch außergewöhnliche Witterungseinflüsse.

Eine weitere Ergänzung der Bauherrenversicherung ist die private Unfallversicherung – diese schützt den Bauherrn persönlich, falls es zu einem Unfall in der Freizeit kommt, denn die gesetzliche Unfallpolice kommt lediglich für Schäden in der Arbeitszeit sowie auf dem Arbeitsweg auf.

Eine Risiko-Lebensversicherung bietet Schutz im Falle des Todes – einerseits sichert sie die Finanzierung des Bauvorhabens, andererseits bietet sie Unterstützung für den Unterhalt der Familie. In der Regel wird von den Kreditinstituten eine Risiko-Lebensversicherung vorausgesetzt, wenn ein Bauvorhaben finanziert werden soll. Oftmals arbeiten die Banken mit entsprechenden Versicherern zusammen.

Die Privat-Haftpflichtversicherung ist grundsätzlich eine sehr wichtige und für jeden Bürger empfehlenswerte Police. Sie schützt vor etwaigen Forderungen Dritter, wenn man selbst einen Schaden verursacht hat. Da gerade Personenschäden oftmals in die Millionenhöhe gehen können, ist der Abschluss von großem Vorteil.

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