Nach dem neuem Bauvertragsrecht müssen Unternehmer den Fertigstellungstermin von Haus oder Wohnung exakt einhalten. Doch es kommt auch vor, dass Mängel erst bei der Bauabnahme entdeckt werden. Mit rechtzeitigen Kontrollen durch unabhängige Bausachverständige vermeiden Sie Verzögerungen.
Ein fester Einzugstermin ist für Bauherren und Wohnungskäufer ein Muss, schließlich wollen sie den Umzug und die Kündigung der alten Wohnung festlegen. Seit dem 1. Januar 2018 sind Bauunternehmer dazu verpflichtet, den im Vertrag genannten Fertigstellungstermin einzuhalten. Doch gelten laut Verband Privater Bauherren (VPB) Verzögerungen von acht Wochen schon als normal. Immer wieder kommt der Bau ins Stocken, obwohl die Käufer schon Geld überwiesen haben. Manchmal treten auch früh in der Bauphase Mängel auf, etwa wenn die Steckdosen an der falschen Stelle sitzen. Regelmäßige Kontrollen durch einen unabhängigen Bausachverständigen decken solche Vorfälle rechtzeitig auf, lange bevor es auf der Baustelle richtig hakt.
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Bausachverständige gehen gemeinsam mit dem Bauherrn oder Käufer über die Baustelle und prüfen, ob alles in Ordnung ist oder Mängel den Bauablauf gefährden könnten. Wenn ja, verfassen sie ein Protokoll für den Bauträger. Vor allem etablierte Firmen möchten ihren guten Ruf behalten und bemühen sich, Mängel schnellstmöglich zu beheben. Stellt sich eine Firma stur, empfehlen die Experten, einen Baurechtsanwalt einzuschalten.
Die laufende Baukontrolle erstreckt sich auf das gesamte Gebäude. Schließlich interessieren sich die Käufer einer Eigentumswohnung nicht nur für ihre Einheit, sondern stehen als Mitglieder der Eigentümergemeinschaft auch für das Gemeinschaftseigentum wie Dach, Fenster oder Flure gerade. Sinnvollerweise berät und betreut ein Bausachverständiger mehrere Eigentümer gleichzeitig, denn häufig haben sie die gleichen Probleme – und am Ende gemeinsam mehr Durchsetzungskraft. Grundsätzlich gilt: Je früher sich die Kunden beraten lassen, umso mehr kann der Sachverständige für sie tun.
Etwa vier Baukontrollen kommen so bis zur Bauabnahme zusammen. Dieser Termin ist entscheidend: Sind die während der Bauzeit beanstandeten Mängel bis dahin nicht behoben, raten VPB-Sachverständige dazu, die Wohnung nur unter Vorbehalt abzunehmen. Damit behalten die Käufer ihr Recht auf Nachbesserung.
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