Eine Leistungsbeschreibung ist dann vollständig, wenn sie zu jeder Bauleistung eindeutige und erschöpfende Angaben zu Ausführung, Farbe, Material, Hersteller, Fabrikat und Preis oder preisbeeinflussende Umstände liefert. Sie sollte übersichtlich und nach Positionen geordnet sein und wenn nötig Zeichnungen, Proben und Berechnungen enthalten.
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Wie wichtig die Vollständigkeit der Baubeschreibung ist und wie detailliert sie sein muss, verdeutlicht das folgende Beispiel eines relativ kleinen und überschaubaren Bauteils, eines Balkons.
Zu folgenden Punkten sollten Sie informiert werden:
- Abmaße des Balkons: Länge, Breite, Höhe, Fläche
- Material Tragwerk: Stahl, Holz, Beton, Hersteller, Holzart, Art der Imprägnierung des Holzes
- Thermische Trennung, wenn Stahl oder Beton: Bauteilbeschreibung, U-Wert
- Balkonabdichtung: Typ, Dicke, Anzahl der Lagen
- Balkonentwässerung: Tropfkanten, Rinne, Wasserspeier, Bodengully
- Bodenbelag und Art der Verlegung: Latten, Platten, etc.; Auf Lattung, Unterbau, Estrich oder Kiesbett; Hersteller
- Brüstungsmaterial: Stahl, Edelstahl, Aluminium, Kunststoff, Holz, Beton, Mauerwerk, Naturstein
- Brüstungsart: offen, geschlossen, leicht, filigran, massiv
- Sonderbauteile: Sonnenschutz, Sichtschutz, Regenschutz
- Einzelpreisangaben mit Preisobergrenzen
- Deklarationen der Inhaltsstoffe von verwendeten Materialien
Wenn Ihnen etwas in der Baubeschreibung fehlt, was Sie für wesentlich halten, sollten Sie danach fragen und darauf bestehen, es in den Vertag mit aufzunehmen. Dabei sollten sie bedenken, dass dies eventuell zu Mehrkosten führen kann. Es kann vorkommen, dass bestimmte Merkmale nachgefragt und vom Bauträger mündlich zugesichert werden. Diese Zusagen sind nichts wert, wenn sie nicht schriftlich im Vertag aufgenommen werden, da es in der Regel bei mündlichen Vereinbarungen an Beweisfähigkeit fehlt. Grundsätzlich gilt, was nicht im Vertrag steht, muss auch nicht geleistet werden.
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