Die oberste Geschossdecke zu dämmen, spart Heizenergie ein. Das schont Geldbeutel wie Klima. Netter Nebeneffekt: Dein Wohnkomfort steigt und dir bleiben einige Schweißausbrüche im Sommer erspart. Eine Dachbodendämmung ist vergleichsweise günstig und einfach umzusetzen. Worauf es ankommt, erfährst du in diesem Beitrag.
Hast du Fragen zur Dämmung deiner Immobilie? Ein:e Energieberater:in hilft dir weiter. Vereinbare jetzt deine Beratung.
Das Dämmen der obersten Geschossdecke ist Pflicht. Ausnahmen gibt es aber durchaus. Die gesetzliche Grundlage bildet das Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Wenn du handwerklich fit bist, kannst du die Speicherdecke in Eigenleistung dämmen. Eine Beratung mit einem Energieberater schadet aber nicht.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) stellt Zuschüsse und Kredite bereit, welche die Dämmung der obersten Geschossdecke erschwinglicher machen. Um die Förderzusage zu bekommen, musst du die gesetzlichen Mindestdämmwerte allerdings unterschreiten.
Die Dachbodendämmung kann unterschiedlich ausgeführt werden, je nachdem, ob der Speicherboden begehbar sein soll oder nicht.
- Dämmen der obersten Geschossdecke: Das sagt das GEG
- Die Ausnahmen: Wann die Dämmpflicht entfällt
- In besonderen Fällen ist ein verminderter Wärmeschutz zulässig
- Fördermittel für die Dämmung der obersten Geschossdecke
- Dach oder Dachboden dämmen: Wann macht was Sinn?
- Methoden der Dachbodendämmung im Überblick
- Dämmstoffe für die oberste Geschossdecke
- So viel kostet eine Dachbodendämmung
- Schritt für Schritt: So gehst du bei der Dämmung der obersten Geschossdecke vor
- Dämmung der obersten Geschossdecke: Wirtschaftlicher geht’s nicht
Die oberste Geschossdecke zu dämmen ist Pflicht. Zumindest für alle, die ihr Haus erst nach dem 1. Februar 2002 bezogen haben und deren Wärmeschutz derzeit nicht den Mindestanforderungen entspricht. Das regelt das 2023 novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG). Bevor du dich jetzt ärgerst, bedenke: Die gesetzlichen Vorgaben haben einen Sinn und zahlen sich für dich aus.
Warum du die Decke zum Dachboden dämmen solltest:
Heizkosten reduzieren: Über ungedämmte Dachflächen geht viel Heizenergie verloren. Das lässt dich Heizkosten in die Höhe schnellen. Wer die oberste Geschossdecke seiner Immobilie dämmt, hält während der Heizsaison die Wärme da, wo sie gebraucht wird: im Haus.
CO2-Emissionen vermeiden: Eine effiziente Wärmedämmung wirkt sich positiv auf den Klimaschutz aus. Deswegen hat der Gesetzgeber die Dämmung der obersten Geschossdecke (oder alternativ des gesamten Daches) vorgeschrieben.
Wirtschaftliche Modernisierungsmaßnahme: Die Geschossdeckendämmung ist unaufwändig und daher günstig. Das macht sie extrem wirtschaftlich, denn die Heizkostenersparnis macht die Investition schnell wieder wett. Zudem winken staatliche Fördermittel.
In Eigenleistung möglich: Mit etwas handwerklichem Geschick lässt sich die Dachbodendecke in Eigenleistung dämmen (sofern keine Einblasdämmung oder Dampfbremse nötig ist).
Wohnkomfort erhöhen: Eine Wärmedämmung erhöht auch im Sommer den Wohnkomfort, indem sie das Haus und seine Bewohner vor Hitze schützt.
Dachräume, die bisher über keinen Wärmeschutz verfügen, müssen laut GEG mit einem U-Wert gedämmt werden, der unter 0,24 W/(m²K) liegt. Was heißt das? Der U-Wert gibt den Wärmedurchgangskoeffizienten an. Also wie viel Wärme pro Quadratmeter durch ein Bauteil entweicht. Die Dämmwirkung der verschiedenen Dämmstoffe ist unterschiedlich; auch die Stärke von Dämmplatten und Co. wirkt sich auf den U-Wert aus.
Die Pflicht, die oberste Geschossdecke zu dämmen, existiert seit 2016 und ist in § 47 des GEG geregelt. Sie gilt für alle zugänglich begehbaren Dachböden sowie nicht begehbare oberste Geschossdecken. Dem Wortlaut des Gesetzes nach müssen alle Eigentümer die oberste Geschossdecke ihrer Wohn- und Nichtwohngebäude dämmen, die
nach ihrer Zweckbestimmung jährlich mindestens vier Monate lang
auf Innentemperaturen von mindestens 19 Grad Celsius beheizt werden.
Durch diese Regelung sind beispielsweise Wochenend- oder Ferienhäuser, die hauptsächlich in den Sommermonaten genutzt werden, von der Dämmpflicht ausgenommen; ebenso wie unbeheizte Lagerhallen.
Sofern du ein Ein- oder Zweifamilienhaus schon länger bewohnst, bist du von der Dämmpflicht befreit. Diese greift erst, wenn nach dem 1. Februar 2002 ein Eigentümerwechsel stattfand, egal ob durch Kauf, Erbe oder Schenkung. Der neue Eigentümer muss innerhalb von zwei Jahren nach dem Eigentumsübergang seiner Dämmpflicht nachkommen. Auch für den Fall, dass eine Dämmmaßnahme unwirtschaftlich ist, kann von der Nachrüstpflicht abgesehen werden. Allerdings musst du dich dafür mit den Mitarbeiter:innen des örtlichen Bauamts auseinandersetzen.
Nicht jedes Dachgeschoss lässt sich gleich gut dämmen. Manchmal erlauben die baulichen Gegebenheiten einfach keinen effizienten Wärmeschutz. Deswegen regelt § 47 Abs. 2 GEG die Wärmedämmung in solchen Fällen wie folgt: „Wenn der Wärmeschutz durch Dämmung in Deckenzwischenräumen ausgeführt wird und die Dämmschichtdicke aus technischen Gründen begrenzt ist, gelten die Anforderungen als erfüllt, wenn man die nach den anerkannten Regeln der Technik höchstmögliche Dämmschichtdicke einbaut. Dabei ist ein Wärmedurchgangswert von 0,035 Watt pro Meter und Kelvin einzuhalten.“
Eine weitere Ausnahme greift, wenn Dämmmaterialien in Hohlräume eingeblasen oder Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet werden. In diesem Fall begnügt sich der Gesetzgeber mit einem Wärmedurchgangswert von 0,045 W/mK.
Achtung, Fachchinesisch: Die oben genannten Begriffe meinen mehr oder weniger das Gleiche und benennen die spezifische Wärmeleitfähigkeit eines Bauteils. Der U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient, Wärmedämmwert, früher K-Wert) gibt an, wie viel Energie pro Grad Temperaturdifferenz über eine Fläche von einem Quadratmeter eines Bauteils (z. B. einer Holzfaserdämmplatte) entweicht.
Um Fördermittel zu beantragen, muss man in Sachen Dämmung allerdings noch einen obendrauf legen: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützen die Dämmung der obersten Geschossdecke zwar – aber nur, wenn ihr U-Wert höchstens 0,14 W/m²K beträgt. Es lohnt sich also, die Vorgaben des GEGs zu toppen – nicht nur wegen der staatlichen Förderung. Je besser ein Gebäude gedämmt ist, umso höher sind die Energieeinsparungen. Außerdem ist deine Immobilie so für die Zukunft gewappnet und steigende Energiekosten lassen dich kalt.
Um ein Fördermittel zu erhalten, muss die geplante Wärmedämmung bestimmten Anforderungen genügen. Welche Dämmwerte und Standards an die Bewilligung geknüpft sind, erfährst du durch eine fachkundige Energieberatung. Danach weißt du, wie du unterschiedliche Förderungen miteinander kombinieren kannst und das Beste aus deinem Dämmvorhaben herausholst.
Die Dämmung des Dachbodens ist kostengünstiger als die des gesamten Daches. Und das Energieeinsparpotenzial ist zugleich hoch. Das macht diese Modernisierungsmaßnahme besonders lohnenswert. Wie hoch die Kosten für eine Dachbodendämmung tatsächlich ausfallen, beeinflussen verschiedene Faktoren:
Begehbar oder nicht begehbar: Stelle dir zunächst die Frage, ob die oberste Geschossdecke nach der Dämmung vollständig begehbar sein soll oder nicht. Willst du den Dachraum als Stauraum nutzen, wird die Bodenfläche mit Schränken und anderen schweren Gegenständen belastet. Die Ausführung eines begehbaren Dämmschicht ist etwa doppelt so teuer wie ein nicht begehbarer Dachboden.
Wahl des Dämmmaterials: Je nachdem, für welche Dämmstoffart und -variante du dich entscheidest, fällt die Dämmung der obersten Geschossdecke teurer oder günstiger aus.
Beschaffenheit des Speicherbodens: Ein kostengünstiger Weg, um Hohlräume einer Holzbalkendecke zu füllen, ist die Einblasdämmung. Oft ist sie wirtschaftlicher als eine vollständig neue Oberfläche zu errichten – insbesondere, wenn der Dachboden begehbar sein und eine entsprechende Stabilität aufweisen muss. Holzbalkendecken triffst du häufig in Altbauten vor und können offen oder geschlossen nach oben hin gestaltet sein.
Wenn du die oberste Geschossdecke dämmen willst, kommen verschiedene Verfahren infrage. Gängig ist der Einsatz von:
Dämmplatten
Dämmmatten
Dämmflocken (Einblasdämmung)
Am besten, du erkundigst dich bei einem:r Energieberater:in, welche Methode für dein Vorhaben am geeignetsten ist.
Dämmplatten, beispielsweise aus Styropor, sind eine gängige Wahl, wenn der Dachboden begehbar bleiben soll. Üblicherweise werden auf dem Dämmmaterial Spanplatten montiert, um die erforderliche Belastbarkeit zu gewährleisten.
Beim Einsatz von Dämmmatten ist das gleiche Vorgehen möglich. Allerdings ist hier eine zusätzliche Tragekonstruktion notwendig. Das sorgt für Zusatz-Kosten.
Bei Holzbalkendecken in Altbauten kann die Einblasdämmung punkten. Das Dämmmaterial wird dazu in die Hohlräume der Deckenkonstruktion zwischen den Balken eingebracht. Deshalb ist diese Dämm-Art auch als „Hohlraumdämmung“ bekannt.
Neben der Dämmmethode musst du dich außerdem für das Dämmmaterial entscheiden. Bei der Wahl des Dämmstoffes sind drei Kriterien wichtig:
Kosten
Ökobilanz
Wohngesundheit
In unserem Beitrag zum Thema Dämmmaterial findest du alle Dämmstoffe im Überblick. Neben konventionellen Dämmstoffen wie Styropor oder Mineralwolle informieren wir dich über ökologische Alternativen, z. B. aus Zellulose.
Wie bei allen Dämmmaßnahmen variieren die Kosten für eine Wärmedämmung der Speicherdecke je nach gewähltem Dämmstoff, Dämmstärke und der Größe der zu isolierenden Fläche. Die Dämmung einer unbegehbaren obersten Geschossdecke ist vergleichsweise günstig. Teurer wird es, wenn der Dachboden begehbar sein soll.
Ausführung | Kosten pro m² |
Unbegehbare oberste Geschossdecke | 30-70 Euro |
Begehbare oberste Geschossdecke | 50-100 Euro |
Für eine erfolgreiche Dachbodendämmung ist eine gute Planung entscheidend.
Folgende Checkliste zeigt, welche Punkte du wann angehen solltest und auf welche Fragen du eine Antwort brauchst:
1. Informationen einholen |
|
2. Energieberatung vereinbaren |
|
3. Dämmmaßnahme planen |
|
4. Finanzierung klären |
|
5. Vorbereiten |
|
6. Umsetzen |
|
7. Heiztechnik einstellen |
|
8. Verbrauch auswerten |
|
Den Dachboden zu dämmen und dadurch die eigenen Immobile vor Wärmeverlusten zu bewahren, ist fraglos sinnvoll. Zum einen ist dies ohnehin Pflicht, sofern kein ausreichender Wärmeschutz vorhanden ist. Zum anderen ist es die wirtschaftlichste Dämmmaßnahme überhaupt. Die Ausführung ist einfach; geübte Heimwerker können die Dämmarbeiten selbst übernehmen. Die Beratung durch eine:n Energieberater:in ist allerdings dringend anzuraten – nicht zuletzt, weil das den Antrag von Fördermitteln erleichtert.
Du möchtest deine Immobile modernisieren?
Sichere dir jetzt kostenfreie Experten- Tipps zur Modernisierung und ihrer Finanzierung direkt als PDF
Jetzt PDF downloadenAls Redakteurin für verschiedene Bauherren- und Haustechnikmagazine hat sich Inga Ervig mehr als zehn Jahre lang mit Themen rund um die energetische Modernisierung, Heiztechnologien und nachhaltiges Sanieren beschäftigt. Die studierte Germanistin und Kulturmanagerin hat ein Faible für historische Altbauten. Inga arbeitet als selbstständige Content Marketing Managerin und übersetzt gerne Bau-Fachchinesisch in verständliche und unterhaltsame Artikel, die nicht nur Leser:innen sondern auch Google und Co. gefallen.
Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir Ihnen, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.