Lesen Sie in diesem Beitrag, welche Vor- und Nachteile eine Hausübergabe innerhalb der Familie mit sich bringt. Fragen zur Grundsteuer, möglichen Gebühren und Vertragsvereinbarungen werden ebenso aufgegriffen wie Hinweise zu der Frage, was passiert, wenn Sie trotz Hausübergabe weiter in dem Haus wohnen bleiben möchten.
- Der Übergabevertrag ist die Basis für eine Hausübergabe innerhalb der Familie und enthält alle wichtigen Rahmenbedingungen.
- Das Wohnrecht und der Nießbrauch sind zwei Möglichkeiten, damit Sie weiter in Ihrem Haus wohnen bleiben können.
- Erfolgt die Übergabe in Form von einem Verkauf an in gerader Linie verwandte Personen, entfällt die Grunderwerbsteuer.
- Ein guter Makler erzielt für Sie einen guten Verkaufspreis. Sie können sich einen Makler aus Ihrer Region empfehlen lassen.
Die Hausübergabe in der Familie oder das Überschreiben der Immobilie an ein Familienmitglied beinhaltet die freiwillige Übertragung der Immobilie und damit den Verzicht auf Ansprüche aus einem möglichen Verkauf des Hauses.
Eingesetzt wird die Hausübergabe in der Regel, um den Erben die Möglichkeit zu geben, Steuern zu sparen. Im Rahmen der Nachlassverteilung soll verhindert werden, dass für die Hinterbliebenen hohe Kosten entstehen.
Es ist möglich, die Hausübergabe ohne einen Kaufpreis durchzuführen. Aber auch der Verkauf innerhalb der Familie kann Vorteile mit sich bringen.
Um einen rechtlich korrekten Weg zu wählen, wird ein Übertragungsvertrag oder ein Übergabevertrag aufgesetzt. Es ist notwendig, diesen notariell beurkunden zu lassen. Dadurch kommt es zu einer Auflassung. Nur durch eine Auflassung erfolgt der Eigentumsübergang der Immobilie. So kann eine Anpassung des Grundbuchs durchgeführt werden.
Der Grundbucheintrag wird, nach dem Unterzeichnen des Vertrages, durch einen Notar veranlasst. Bei der Hausübergabe innerhalb der Familie handelt es sich meist um eine vorweggenommene Erbfolge. Ziel ist es, den Pflichtteil und die Erbschaftssteuer zu reduzieren und spätere Streitigkeiten der Erben zu verhindern.
Planen Sie die Hausübergabe in der Familie, um einen Pflichtteil zu reduzieren, dürfen Sie den Pflichtteilergänzungsanspruch nicht aus den Augen verlieren. Informieren Sie sich dazu in einem weiteren Beitrag.
Der Inhalt des Übertragungsvertrages hängt von den gewünschten Vereinbarungen fest. Unter anderem lassen sich folgende Punkte darin vermerken:
Grund für die Übertragung
Betrag für einen Verkauf oder Vereinbarung von Gegenleistungen
Nutzungsrechte
Regelungen in Bezug auf das Erbe
Kostenübernahmen
Es besteht die Option, die Hausübergabe innerhalb der Familie an Auflagen zu binden, wie eine Pflegeverpflichtung oder einem Verbot eines Weiterverkaufs. Weitere Auflagen, die teilweise festgelegt werden, sind die Übernahme von entstehenden Pflegekosten, ein Anspruch auf Rückübertragung oder eine Vereinbarung zur Weiterführung eines Familienbetriebs.
Danach sind die gewählten Auflagen vertraglich zu konkretisieren und mit der Unterstützung eines Notars in den Vertrag aufzunehmen. Legen Sie beispielsweise fest, dass eine Pflegeverpflichtung an das Haus gebunden ist, muss vermerkt werden, welche Leistungen diese enthält.
Wohnrecht oder auch Nießbrauch ist ein wichtiges Thema bei der Hausübergabe an die Kinder oder andere Verwandte. Es ermöglicht dem ursprünglichen Besitzer, weiter im Haus zu wohnen. Möchten Sie auch nach Übertragung weiter im Haus wohnen bleiben, können Sie in den Übertragungsvertrag ein Nießbrauchrecht oder ein Wohnrecht auf Lebenszeit eintragen lassen.
Das Wohnrecht auf Lebenszeit wird im § 1093 BGB rechtlich behandelt, das Nießbrauchrecht ist im § 1030 BGB zu finden. Beides wird im Grundbuch vermerkt. Lassen Sie sich zu den Vor- und Nachteilen am besten von einem Makler oder Anwalt beraten.
Wird das Haus an Familienmitglieder verkauft, fällt eine Grunderwerbsteuer unter bestimmten Umständen nicht an. Der Verkauf muss in diesem Fall an Personen erfolgen, bei denen eine Verwandtschaft in gerader Linie vorliegt.
Wichtig: Dies gilt nicht beim Verkauf an Geschwister.
Für die Hausübertragung fallen Kosten an, die sich aus den folgenden Gebühren zusammensetzen:
Notarkosten
Kosten für die Erstellung eines Gutachtens
Gebühren für die Grundbuchänderung
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