In diesem Beitrag erhalten Sie nützliche Informationen zum Thema Hausübergabe. Gerade beim Hausverkauf ist die Übergabe wichtig, da sie Unstimmigkeiten oder sogar Gerichtsverfahren vorbeugen kann. Erfahren Sie hier, was in der Übergabe festgehalten wird.
- Beim Hausverkauf wird die Übergabe in einem Protokoll festgehalten, das von allen Parteien unterschrieben wird.
- In das Übergabeprotokoll gehören neben Zählerständen und Mängeln auch die Protokollierung von übernommenem Mobiliar oder übergebenen Unterlagen.
- Beim Hausverkauf sollte die Übergabe immer unter Zeugen stattfinden, die das Protokoll ebenfalls unterschreiben.
- Ein guter Makler erzielt für Sie einen guten Verkaufspreis. Hier können Sie sich einen Makler aus Ihrer Region empfehlen lassen.
Die Übergabe einer Immobilie erfolgt bei einer gemeinsamen Begehung. Anwesend sind in der Regel Sie als Verkäufer, der Käufer sowie ein Zeuge für jede Partei. Als Verkäufer sollten Sie oder der beauftragte Makler Unterlagen an den Käufer weitergeben, deren Übergabe protokolliert wird.
Miet- oder Pachtverträge, die die verkaufte Immobilie betreffen
Mieterakten, falls das Haus vermietet ist
Baupläne
Grundrisse
Vermessungen
Versicherungsunterlagen
Grundsteuerbescheid
Energieausweis
Wartungsverträge und Untersuchungsunterlagen für Schornstein, Abwasseranlage oder Heizungsanlage
In einigen Fällen können weitere wichtige Unterlagen wie Handwerkerrechnungen oder -verträge, Garantiescheine oder Versicherungsscheine dazugehören.
Neben den oben genannten Unterlagen werden beim Hausverkauf in der Übergabe noch viele weitere Details festgehalten:
Zählerstände: Notieren Sie Zählerstände von Heizkörpern, Stromzählern und Wasseruhren.
Mängel: Für jeden Raum – dazu gehören auch Terrasse, Garten und Schuppen – werden Mängel festgehalten bzw. protokolliert, dass der Raum frei von Mängeln ist. Es wird auch notiert, ob sich der Verkäufer oder der Käufer um die Beseitigung der Mängel kümmert.
Aushändigung der Schlüssel: Der Verkäufer übergibt alle vorhandenen Schlüssel – auch für Keller, Garage, Gartenhaus, etc., – und hält bei der Übergabe fest, um welche und wie viele es sich handelt.
Übernahme von Dienstleistungen: Möchte der Käufer Verträge für Internet, Kabelanschluss, Energieversorgung oder Müllabfuhr übernehmen, sollten Sie dies in der Übergabe festhalten.
Mobiliar: Übernimmt der Käufer Möbel oder Einrichtungsgegenstände, sollten Sie dies inklusive des Kaufpreises festhalten.
Rechnungen: Übergeben Sie dem Käufer Rechnungen von kürzlich geleisteten Renovierungsarbeiten. Käufer sind so im Garantiefall abgesichert.
Geräte: Bei durch den Käufer übernommenen Geräten hinterlassen Sie ihm auch Bedienungsanleitungen und Garantiescheine.
Beim Hausverkauf kommt die Übergabe grundsätzlich erst, nachdem der Käufer gezahlt hat. Mit der Übergabe wechseln wichtige Dokumente sowie alle Schlüssel den Besitzer, weswegen sie in der Regel keineswegs vor Eingang der Zahlung erfolgen sollte. Bedenken Sie, dass der Käufer ab dem Zeitpunkt der Schlüsselübergabe schon mit Sanierungsarbeiten beginnen kann. Der Hausverkauf ist nach der Übergabe vollständig abgeschlossen.
Auch wenn die Käufer Ihnen sehr vertrauenswürdig erscheinen, sollten Sie sich daran halten, Schlüssel und Dokumente erst nach der Zahlung des Kaufpreises zu übergeben. Schließlich kann es immer wieder dazu kommen, dass es im letzten Moment noch Probleme mit der Finanzierung gibt. Eine vorzeitige Schlüsselübergabe beim Hausverkauf ist daher nicht zu empfehlen.
Möchten Sie dem Käufer aus Kulanz das Haus schon vor Eingang der Zahlung übergeben, sollten Sie dies unbedingt in den Notarvertrag aufnehmen. Dort können Sie festhalten, zu welchem Datum das Haus übergeben wird. Üblich ist hier jedoch zumindest eine Anzahlung in Höhe von zehn bis 15 Prozent des Kaufpreises. Im Notarvertrag wird notiert, dass Sie die Immobilie zurück erhalten, falls der Kaufpreis nicht vollständig überwiesen wird.
Sorgfalt ist wichtig – rund um den Hausverkauf. Die Unterlagen zur Übergabe sollten mindestens in zweifacher Ausführung vorliegen. Ein Exemplar geht an Sie selbst, eins erhält der Käufer. Übernimmt der Käufer auch Verträge mit Dienstleistern, ist eine dreifache Ausführung ratsam. Hier wird eine Version an die Versorgungsbetriebe gesendet.
Mit der Beauftragung eines Immobilienmaklers mit dem Verkauf Ihres Hauses geben Sie auch einen Großteil der Verantwortung für die Übergabe ab. Der Makler erstellt das Protokoll, vereinbart den Termin und begeht das Haus gemeinsam mit dem Käufer. Sie können somit sicher sein, dass das Übergabeprotokoll alle Anforderungen erfüllt.
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