Denkmalgeschützte Wohnimmobilien

Was Sie vor dem Kauf wissen sollten

Reetdachhaus oder elegante Jugendstilvilla – so sehen Wohnträume aus. Den historischen Charme zu erhalten, hat seinen Preis. Aber: Mit der Investition in denkmalgeschützte Wohnimmobilien können Sie sich Fördermittel und deutlich spürbare Steuerentlastungen sichern.


Wer ein denkmalgeschütztes Haus kauft, muss bei der Finanzierung einige spezielle Aspekte berücksichtigen. Einerseits ist die Sanierung und Modernisierung eines Baudenkmals meist deutlich aufwändiger und kostspieliger als bei anderen Gebäuden. Andererseits profitieren Besitzer denkmalgeschützter Wohnimmobilien von steuerlichen Vorteilen und können sich besondere KfW-Fördergelder sichern. Als Geldanlage können denkmalgeschützte Häuser eine lohnende Investition sein: Sanierte Altbauten in attraktiver Lage sind bei Mietern begehrt, da sie eine hohe Wohnqualität bieten. So können sich die höheren Kosten für Instandsetzung, Modernisierung und Erhaltung durch entsprechend hohe Mieteinnahmen und steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten wieder ausgleichen lassen.

Ein Baudenkmal als Wohnraum

Wer sich bei der Haussuche für denkmalgeschützte Wohnimmobilien interessiert, bekommt es mit diversen Auflagen der zuständigen Denkmalschutzbehörde zu tun. Diese sind mit den heutigen Ansprüchen an modernen Wohnkomfort manchmal schwer vereinbar. Weil Denkmalsschutz Ländersache ist, können die Vorschriften vor Ort sehr unterschiedlich sein. Interessenten sollten sich bereits vor dem Kauf mit der zuständigen „unteren Denkmalschutzbehörde“ in Verbindung setzen. Diese Behörde ist meist beim Bauamt des Kreises oder der Kommune angesiedelt und gibt Auskunft darüber, welche Auflagen bei Sanierung und Umbau zu erfüllen sind. Eigentümer sollten niemals mit den Arbeiten beginnen, bevor eine schriftliche Genehmigung der Denkmalschutzbehörde vorliegt.

Denkmalschutz und Energieeffizienz – geht das?

Restauriertes Fachwerkhaus

Historische Gebäude haben einen ganz besonderen Reiz.

Energiesparende bauliche Maßnahmen an denkmalgeschützten Wohnimmobilien stellen eine besondere Herausforderung dar. Zierfachwerk, Stuck- oder Klinkerfassaden verschwinden völlig, wenn sie von außen mit einem Wärmedämmverbundsystem verpackt werden. Deshalb sind die gesetzlichen Anforderungen an den Wärmeschutz bei Baudenkmälern auch weniger streng als bei anderen Altbauten. Ihre Besitzer sind von der Pflicht zum Energieausweis befreit.

Deshalb müssen die Bewohner von denkmalgeschützten Wohnimmobilien aber nicht zwangsläufig im Kalten sitzen oder horrende Heizkosten in Kauf nehmen. Gründerzeitbauten etwa haben recht dicke Wände, so dass über die Fassade gar nicht so viel Wärme verloren geht, doch undichte und einfach verglaste Fenster wirken als Wärmlecks. Sie können in Absprache mit dem Denkmalschutz ausgebessert oder ausgetauscht werden. Als Alternative zur Außendämmung kommt auch eine Wärmedämmung von innen infrage. Beide Maßnahmen müssen allerdings genau auf die Bauphysik des Hauses abgestimmt werden, damit es nicht zu Feuchte- und Schimmelproblemen kommt.

Auch ein Heizungsaustausch kann die Energiekosten im denkmalgeschützten Haus senken. Für große Gebäude bietet sich eventuell ein Mini-Blockheizkraftwerk an, das sowohl Strom wie auch Wärme produziert.

Denkmalgeschützte Wohnimmobilien als Kapitalanlage

Immobilien sind beliebte Anlageobjekte. Ein denkmalgeschütztes Wohngebäude kann eine gute Investition sein, wenn der Kauf wohlüberlegt ist. Experten warnen, dass in diesem Segment die Kaufpreise, gemessen an den Mieterträgen, oft überhöht sind. Verkäufer locken mit dem Argument der steuerlichen Abschreibungsmöglichkeit, die sich allerdings erst bei entsprechend hohem Einkommen und Steuersatz bemerkbar macht. Zudem schlagen die Objektanbieter die mögliche steuerliche Entlastung des Käufers gleich auf den Kaufpreis drauf. Es empfiehlt sich deshalb, das Wunschobjekt von einem unabhängigen Gutachter schätzen zu lassen.

Steuerliche Erleichterungen im Rahmen vom Denkmalschutz

Denkmalgeschütztes Mehrfamilienhaus neben einem moderen Gebäude

Der Sanierungsaufwand kann steuerlich geltend gemacht werden.

Nach dem Wegfall der Wohnungsbauförderung ist die sogenannte Denkmalabschreibung noch verlockender geworden. Sie ist die letzte legale Möglichkeit, den Staat am Erwerb einer Immobilie zu beteiligen.

Selbstnutzer sowie Vermieter denkmalgeschützter Wohnimmobilien profitieren von Steuervorteilen. In der Einkommensteuererklärung können Erhaltungsmaßnahmen am Baudenkmal abgeschrieben werden, ebenso wie Arbeiten, die das Gebäude erst bewohn- und benutzbar machen. Selbstnutzer können von den denkmalrelevanten Kosten zehn Jahre lang neun Prozent jährlich geltend machen. Wer sein Denkmal selbst bewohnt, kann sich über die Jahre 90 Prozent der Investitionen steuerlich anrechnen lassen. Bei vermieteten Objekten kann der Sanierungsaufwand über zwölf Jahre verteilt abgeschrieben werden, davon acht Jahre mit jeweils neun Prozent und vier weitere Jahre mit jeweils sieben Prozent. rechnet sich vor allem für Gut- und Doppelverdiener.

Der Gewinn liegt im Einkauf

Anbieter von Denkmal-Immobilien tummeln sich meist in ostdeutschen Städten. Im Westen der Republik sind geeignete Objekte bereits rar und entsprechend teuer. Um vom Steuerbonus auch wirklich profitieren zu können, muss das Verhältnis zwischen Mieteinnahme und Kaufpreis stimmen. Der Investor sollte nicht mehr als das 24-fache der jährlichen Mieteinnahme als Kaufpreis für steuerbegünstigte Denkmalobjekt zahlen. Käufer sind zudem gut beraten, wenn sie das Objekt vor Ort in Augenschein nehmen. So können sie sich am besten ein Bild davon machen, ob die prognostizierten Mieteinnahmen auch wirklich realisierbar sind.


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Auflagen der Behörden beachten

Steuergeschenke gibt es nur für Objekte, die rechtmäßig den Titel „Denkmal“ tragen. Hierüber verlangen die Finanzämter eine gültige Bescheinigung des Denkmalschutzamtes. Mit Baumaßnahmen darf erst begonnen werden, wenn der notarielle Kaufvertrag unterzeichnet ist. Genau geregelt ist auch, welche Kosten anrechenbar sind. Dazu gehören zum Beispiel Dach- und Fassadensanierungen, der Einbau neuer Fenster und die Installation moderner Heizungsanlagen. Den Nachweis für das Finanzamt erteilt die jeweilige Denkmalschutzbehörde. Wer ein Denkmal umbaut, darf übrigens längst nicht alles. So werden Dachgauben oder Dachflächenfenster häufig nicht genehmigt. Auch Fenstergrößen und -formen dürfen zumeist nicht verändert werden.

KfW-Förderung für die Sanierung

Seit April 2012 ist die Förderung der Sanierung denkmalgeschützter Immobilien durch die KfW Bankengruppe einfacher geworden. Die staatliche Förderbank führte im Rahmen ihres Programms „Energieeffizient Sanieren“ den Förderstandard KfW-Effizienzhaus Denkmal ein. Dieser Standard berücksichtigt die Schwierigkeiten bei der Dämmung von historischen Bauten und achtet deshalb vorrangig auf den Jahresprimärenergiebedarf, weniger auf die Wärmeverluste der Gebäudehülle. So können mehr Baudenkmalbesitzer von den zinsgünstigen Darlehen oder Investitionszuschüssen profitieren. Gefördert werden sowohl die Komplettsanierung auf KfW-Effizienzhaus-Denkmal-Standard wie auch Einzelmaßnahmen an denkmalgeschützten Wohnimmobilien.