Eintragung als Eigentümer ins Grundbuch
So werden Sie offizieller Eigentümer
Sie haben Ihr Haus oder Ihre Wohnung bezahlt. Jetzt fehlt nur noch die Eintragung ins Grundbuch, um offizieller Eigentümer zu werden.
Nachdem Sie Ihrer Verpflichtung nachgekommen sind und den Kaufpreis bezahlt haben, ist nun wieder der Notar am Zug. Er beantragt beim Grundbuchamt, dass die Immobilie auf Ihren Namen umgeschrieben wird. Für den Antrag braucht er neben der Zahlungsbestätigung des Verkäufers auch die Bescheinigung des Finanzamts über die Zahlung der Grunderwerbsteuer. Gleichzeitig mit der Umschreibung beantragt der Notar die Löschung der Vormerkung für den Käufer, die dann als Sicherheit nicht mehr gebraucht wird.
Es kann einige Wochen bis Monate dauern, bis Sie als neuer Eigentümer im Grundbuch stehen. Grundbuchämter haben oft eine längere Bearbeitungszeit für die Anträge. Es ist also kein Grund zur Beunruhigung, wenn Sie erst einmal nichts vom Notar hören. Ihre Immobilie geht zwischenzeitlich nicht verloren, denn sie ist ja per Vormerkung gesichert.
Nach der Umschreibung überprüft der Notar, ob alle Eintragungen im Grundbuch nun den Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer entsprechen. Dann schickt er ein Bestätigungsschreiben an alle Beteiligten und legt eine Kopie des Grundbuchauszugs bei.
Beim Hauskauf vom Bauträger bleibt das Unternehmen Eigentümer des Grundstücks, bis das Haus fertiggestellt ist und Sie die letzte Rate bezahlt haben. Erst dann folgt die Umschreibung im Grundbuch.
Nachdem Sie als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, steht der Schlüsselübergabe und Ihrem Einzug nichts mehr im Weg.