Kaufprozess
Von der Zusage bis zur Schlüsselübergabe: Wir zeigen Ihnen, welche Schritte wichtig sind.
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Start: Wohnungszusage
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01
Vorbesprechung beim Notar
Der Notar regelt die Modalitäten für Zahlung und Übergabe, ob bei Ehepaaren beide Eigentümer werden sollen, etc. Hier erfolgt auch die Einsicht ins Grundbuch und die Klärung von Eigentumsverhältnissen und Lasten auf dem Grundstück.
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02
Kaufvertragsentwurf
Dieser wird vom Notar aufgesetzt und den Parteien zugeschickt.
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03
Finale Besichtigung
Stellen Sie sicher, dass keine Mängel übersehen wurden, weil die Haftung für Sachmängel bei Gebrauchtimmobilien i.d.R. ausgeschlossen wird.
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04
Beurkundungstermin
Lassen Sie Kaufvertrag und Grundschuld beurkunden.
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Zahlen Sie den Makler
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05
Vormerkung
Der Notar beantragt zur Sicherheit des Käufers eine Vormerkung. Sie schützt vor etwaigem Zugriff von Gläubigern des Verkäufers.
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06
Grundschuldenlöschung
Etwaige alte Grundschulden des Verkäufers werden gelöscht.
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07
Zahlung Grunderwerbssteuer
Der Notar schickt eine Kaufvertragskopie ans Finanzamt. Dieses fordert Sie zur Steuerzahlung auf. Die Grunderwerbssteuer ist die Voraussetzung für die Umschreibung der Immobilie.
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08
Zahlungsaufforderung Kaufpreis
Dieser kommt etwa zwei bis acht Wochen nach Abschluss des Kaufvertrages, wenn der Notar alle Unterlagen zusammen hat.
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09
Überweisung Eigenkapital
Überweisen Sie Ihr Eigenkapital zusammen mit dem Vormerkungs- und Grundschuldbestellungsnachweis sowie der Zahlungsaufforderung an Ihre Bank.
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Sie erhalten Ihr Darlehen
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10
Überweisung Kaufpreis
Dieser geht direkt auf das Konto des Verkäufers oder in Ausnahmefällen auf ein Notaranderkonto. In der Regel sind zum gleichen Zeitpunkt die Notarkosten fällig.
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11
Grundbucheintragung
Sie werden als neuer Eigentümer eingetragen - dies kann einige Monate dauern, nicht wundern.
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12
Schlüsselübergabe
Sie erfolgt unter Umständen schon vor dem Grundbucheintrag, z. B. weil saniert werden soll.
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Die Immobilie gehört Ihnen!