Zahlungsaufforderung für den Kaufpreis

Warten auf den Zahltag

Bevor der Kaufpreis fällig wird, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein und Unterlagen vorliegen. Erst dann erhalten Sie vom Notar die Zahlungsaufforderung.


Die Zahlungsfrist beginnt beim Immobilienkauf noch nicht mit dem Vertragsabschluss. Etwa zwei bis acht Wochen dauert es nach dem Beurkundungstermin, bis der Notar alle Unterlagen zusammen hat. Dann wird er sie alle noch einmal prüfen und Ihnen innerhalb von etwa zwei weiteren Wochen die Zahlungsaufforderung für den Kaufpreis – auch „Fälligkeitsmitteilung“ genannt –  zustellen.

Welche Nachweise vorliegen müssen

Hier ein Überblick, welche Unterlagen vor der Zahlungsaufforderung unbedingt vorliegen müssen:

  • die Auflassungsvormerkung für den Käufer im Grundbuch
  • die Bewilligung zur Löschung alter Grundschulden
  • falls die Gemeinde ein Vorkaufsrecht beim Grundstück hat: eine Erklärung, dass sie auf dieses Recht verzichtet
  • beim Kauf einer Eigentumswohnung die Zustimmung des Verwalters

Die Bescheinigung des Finanzamts über Zahlung der Grunderwerbsteuer wird erst für die spätere Eigentumsübertragung im Grundbuch gebraucht. Nun beginnt die im Vertrag festgelegte Zahlungsfrist, in der Regel 14 Tage.

Ratenzahlung beginnt später

Falls der Bau Ihres Haues oder der Wohnanlage Ihrer Eigentumswohnung noch nicht begonnen hat, zahlen Sie jetzt wahrscheinlich noch gar nicht. Sie werden den Kaufpreis nicht auf einmal zahlen, sondern in Raten nach Baufortschritt. In der Regel wird die erste Rate bei Beginn der Erdarbeiten fällig.

Wenn Sie die Zahlungsaufforderung bekommen haben, setzen Sie sich im nächsten Schritt mit Ihrer Bank in Verbindung, damit Ihr Baudarlehen ausgezahlt werden kann.