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Vermieter:innen möchten sich versichern, dass ihre künftigen Mieter:innen ihre Monatsmiete regelmäßig zahlen können. Deshalb verlangen sie bereits bei der Bewerbung für eine Wohnung einen Einkommensnachweis. Die Vermieter:innen möchten verhindern, dass es zu es zu Mietrückständen kommt, was schlimmstenfalls zur Kündigung führen könnte. In diesem Artikel kannst du lesen, wie du dein Einkommen nachweisen kannst.
Vermieter:innen verfügen laut Gesetzgeber über das unbestrittene Recht, Mieter:innen nach ihrem Arbeits- und Einkommensverhältnis zu fragen und von ihnen ein Einkommensnachweis zu verlangen.
Vermieter:innen fordern bei der Vergabe einer Wohnung oder eines Hauses in der Regel einen Einkommensnachweis. Bei den meisten Mieter:innen ist das eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung. Das Einkommen bestätigen aber auch Rentenbescheide, Einkommensteuerbescheide oder Belege über staatliche Leistungen.
Wer kein eigenes Einkommen nachweisen kann, kann über eine Mietbürgschaftserklärung ein Einkommen nachweisen.
- Wohnungsbewerbung: Ist ein Einkommensnachweis immer notwendig?
- Wie deine Bonität geprüft wird
- Wie wird der Datenschutz gewährleistet?
- Wenn du Vermieter:in bist
- Was genau ist mit Einkommensnachweis gemeint?
- Wer kann welchen Einkommensnachweis nutzen?
- Einkommensnachweis bei Arbeitnehmer:innen
- Einkommensnachweis bei Selbständigen
- Einkommensnachweis für Arbeitssuchende
- Einkommensnachweis für Bezieher:innen von staatlichen Leistungen
- Einkommensnachweis für Rentner:innen
- Einkommensnachweis für Student:innen und Auszubildende
- Was gilt nicht als Einkommensnachweis?
- Einkommensnachweis mit MieterPlus
- FAQ
Ja, ein Einkommensnachweis ist in der Regel notwendig, wenn du eine Wohnung oder ein Haus mieten möchtest. Wer eine Immobilie vermietet, hat ein berechtigtes Interesse zu erfahren, ob sich ein:e Interessent:in die vereinbarte Miethöhe leisten kann. Deshalb dürfen Vermieter:innen laut Gesetzgeber Fragen nach Arbeits- und Einkommensverhältnissen stellen, um die passenden Mieter:innen auszuwählen.
Deshalb gehen Wohnungssuchende oft schon mit einer Bewerbungsmappe unter dem Arm zu einer Wohnungs- oder Hausbesichtigung. In Großstädten, wo Wohnraum knapp ist, ist das sogar empfehlenswert. Denn in der Regel müssen Wohnraumsuchende während oder nach einem Besichtigungstermin eine Mieterselbstauskunft ausfüllen, wo oft ein Gehalts- oder Einkommensnachweis verlangt.
So suchst du sicher
Achte bei der Immobiliensuche darauf, mit wem du deine persönlichen Daten teilst.
Laut der Befragung von ImmoScout24 fordert die Hälfte der Vermieter:innen von Bewerber:innen, eine Bonitätsprüfung der SCHUFA vorzulegen. Nicht nur dein regelmäßiges Einkommen, sondern auch deine Zahlungsfähigkeit und deine Zahlungsmoral sind Belege über deine Bonität bzw. Kreditwürdigkeit. Um sicher zu gehen, fordern Vermieter:innen zudem eine Mietzahlungsbestätigung der Vorvermieter:innen. Dieser Bescheid zeigt, dass du deine Miete regelmäßig gezahlt hast und auch frei von Mietschulden bist.
Bei einer unverbindlichen Besichtigung bist du nicht gezwungen, einen Einkommensnachweis vorzulegen. Viele Vermieter:innen werden jedoch schon vorab eine Selbstauskunft bei Interessent:innen erfragen. Gerade in Gebieten, in denen es ohnehin schwierig ist, eine Wohnung zu bekommen, solltest du daher darauf vorbereitet sein.
Dein Einkommensnachweis und weitere Belege sollen lediglich deine Zahlungsfähigkeit bestätigen. Persönliche Informationen, für die es keine Auskunftspflicht gibt, dürfen geschwärzt werden – sie unterliegen dem Datenschutz.
Das betrifft etwa folgende Angaben:
- Familienstand
- Religionszugehörigkeit
- Kinder – sofern diese nicht mit in die Wohnung einziehen
Falls du einen Einkommensnachweis und andere Unterlagen vorgelegt hast und doch kein Mietvertrag zustande kommt, muss der:die Vermieter:in die Unterlagen vernichten. Das geben die Datenschutzvorschriften vor.
Als Vermieter:in wird dir wichtig sein, dass deine künftigen Mieter:innen sich die monatliche Miete auch leisten können. Mit einem Einkommensnachweis kann du das prüfen. Sollte die:der Bewerber:in falsche Angaben machen und du hast es zu spät gemerkt, darfst du der Person kündigen. Vermeide ein Mietverhältnis mit Personen, die gar keinen Einkommensnachweis vorzeigen möchten und mündliche Versprechungen machen. Sollte ein:e potentielle Mieter:in nur einen Arbeitsvertrag als Einkommensnachweis, solltest du darauf achten, ob die Anstellung befristet ist.
Was als Einkommen zählt, hängt von deiner Beschäftigungsart und deiner sozialen Situation ab. Einkommen ist das Geld, das du monatlich zur Verfügung hast. Ein Einkommensnachweis ist schlicht ein schriftlicher Beleg über die Höhe deines monatlichen Einkommens. Der Gesetzgeber schreibt keine Definition für die Form oder den Inhalt eines Einkommensnachweises vor.
Zum Einkommen können diverse Einnahmen gezählt werden, wie beispielsweise Mieteinkünfte, Erträge aus Kapitalvermögen oder Unterhalt. Diese Einkünfte solltest du Vermieter:innen nicht verschweigen. Das kann dazu führen, dass du in die engere Wahl kommst.
Folgende Dokumente können – je nach deiner persönlichen Situation – als Einkommensnachweis gelten:
Persönliche Situation | Einnkommensnachweise |
Arbeitnehmer:in |
|
Selbständige |
|
Arbeitssuchende | Bewilligungsbescheid für Arbeitslosengeld II |
Bezieher:in von Sozialleistungen |
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Rentner:in |
|
Student:in oder Auszubildende:r |
|
Vermieter:in |
Nachweis über Mieteinnahmen |
Mit MieterPlus kannst du mit wenigen Klicks über dein Online-Banking den Einkommensnachweis datenschutzkonform für deine Wohnungsbewerbung aufbereiten.
Wenn du Arbeiter:in oder Angestellte:r bist sollten theoretisch deine Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate als Einkommensnachweis ausreichen. Einige Vermieter:innen fordern allerdings auch einen sogenannten Gehaltsnachweis. Ein Gehaltsnachweis bietet eine zusätzliche Sicherheit für Vermieter:innen.
Ein Gehaltsnachweis ist eine Verdienstbescheinigung, die mehr Informationen über dich liefert:
- Wie lange du schon bei dem jeweiligen Unternehmen beschäftigt bist: Das ist auch ein Indikator dafür, wie sicher dein Job ist.
- Welche zusätzlichen Gelder du beziehst: Das können etwa Urlaubs- oder Weihnachtsgeld sein, aber auch Sonderzulagen wie Spesen oder Nachtzuschläge.
- Informationen zu schon vereinbarten Gehaltserhöhungen und zu Bonuszahlungen, die später abgerechnet werden.
Selbständige und Freiberufler:innen könnten ihren aktuellen Einkommenssteuerbescheid als Einkommensnachweis vorlegen. Wenn du erst erst kurze Zeit selbständig bist und noch keinen Steuerbescheid hast oder noch auf deinen Bescheid wartest, kannst du auch eine betriebswirtschaftliche Auswertung oder eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) vorlegen.
Die Einkommenssituation bei Selbstständigen und Freiberufler:innen ist unsicherer als bei klassischen Arbeitnehmer:innen. Denn die Einkünfte von Selbständigen können stark schwanken. Bei Selbständigen lohnt es sich deshalb, weitere Belege für die eigene Kreditwürdigkeit parat zu haben: Neben einer obligatorischen SCHUFA-Auskunft kann das auch eine Bürgschaft sein.
Wenn du arbeitssuchend bist und in eine neue Wohnung ziehen möchtest, ist der Bescheid über den Erhalt von Arbeitslosengeld dein Einkommensnachweis. Deine Chancen steigen, wenn du eine Person mit festem Einkommen kennst, die für dich bürgt.
Wenn du Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Elterngeld beziehst, kannst du dieses Einkommen mit einem Bewilligungsbescheid der Behörde belegen. In dieser Situation kann eine Bürgschaft auch nützlich sein.
Wenn du schon Rente beziehst, dann reicht der Bescheid der Deutschen Rentenversicherung über deine Rentenhöhe als Einkommensnachweis aus.
Viele Student:innen jobben während des Studiums. Mit Job im Café verdienen Student:innen nicht viel, haben aber einen Nachweis für Vermieter:innen in der Hand. Einige studentische Nebensjobs sind auch lukrativ und erhöhen die Chancen auf eine neue Mietwohnung. Auszubildende erhalten in der Regel eine Ausbildungsvergütung.
Wenn du Student:in bist und keinen Studierendenjob hast, kannst du auch folgende Belege vorlegen oder auf Alternativen zugreifen:
- Bafög-Bescheinigung
- Mietbürgschaftserklärung deiner Eltern
- Deine Eltern können den Mietvertrag unterzeichnen, dann ist es ihre Pflicht, ihre Einkommensnachweise vorzulegen.
Selbst zusammengebastelte, inoffizielle Abrechnungen ohne aktuelle Kontoauszüge werden selbstverständlich von Vermieter:innen nicht als Einkommensnachweis anerkannt. Ebenso wenig wie ausgefüllte Antragsformulare für staatliche Leistungen sind kein Beleg für ein Einkommen. Wenn du mit viel Bargeld zu Wohnungsbesichtigung kommst, wird das von Vermieter:innen nicht als Zeichen für Kreditwürdigkeit gewertet.
Um alle erforderlichen Dokumente Vermieter:innen einfach und sicher vorlegen zu können, kannst du die MieterPlus-Mitgliedschaft von ImmobilienScout24 nutzen. In der MieterPlus-Mitgliedschaft wird dir eine individuelle Bewerbermappe erstellt, in der Einkommensnachweis, Mietzahlungsbestätigung, SCHUFA-BonitätsCheck und ein Identitätsnachweis aufbereitet werden. Alles in nur wenigen Klicks und datenschutzkonform.
Um den Einkommensnachweis über MieterPlus zu erstellen, gehst du wie folgt vor:
- Zunächst schließt du eine MieterPlus-Mitgliedschaft über deinen gewünschten Zeitraum ab und loggst dich mit deiner E-Mail-Adresse (oder Benutzernamen) und deinem Passwort auf der ImmoScout.de-Webseite ein.
- In der sich öffnenden „Übersicht“ klickst du auf die Kachel „Bewerbermappe“ und wählst anschließend „Zu meiner Bewerbermappe“. In deiner Bewerbermappe siehst du auf einen Blick, welche Unterlagen bereits vorhanden sind und welche du für deine Wohnungsbewerbungen noch ergänzen solltest. Wähle die Kachel „Einkommensnachweis hinzufügen“.
- Um nun den Einkommensnachweis zu erstellen, musst du deine Identität und deine Zahlungseingänge nachweisen. Dafür loggst du dich in unserer Anmeldemaske bequem mit deinen Online-Banking-Daten ein, ohne dass du zu deinem Arbeitgeber Kontakt aufnehmen musst. Die Daten werden nur zum einmaligen Datenabgleich benötigt, SSL-verschlüsselt übertragen und nicht gespeichert.
- Nach erfolgreichem Login werden deine Zahlungseingänge geprüft und dein Einkommensnachweis wird erstellt. Das Dokument ist anschließend Teil deiner Bewerbermappe, mit dem du Vermieter:innen Einkommenszahlungen nachweisen kannst. Neben deinem Namen und deiner Anschrift findet sich auf dem Dokument auch das Ausstellungsdatum.
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FAQ
- Wo bekomme ich einen Einkommensnachweis her?
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Als Einkommensnachweis dienen, wenn du angestellt bist, deine letzten Gehaltsabrechnungen. Du kannst außerdem bei der Bundesagentur für Arbeit kostenlos ein Formular ausdrucken und von deinem Arbeitgeber ausfüllen und unterschreiben lassen. Selbstständige können einen Einkommensteuerbescheid, eine betriebswirtschaftliche Aufstellung oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung vorlegen.
- Wie erstelle ich einen Einkommensnachweis?
-
Oft ist es ausreichend, die letzten drei Gehaltseingänge nachzuweisen. Ein Arbeitsvertrag wird unter Umständen ebenfalls als Einkommensnachweis akzeptiert, falls keine aktuellen Gehaltsabrechnungen vorliegen. Einen Einkommensnachweis kannst du unter anderem auch durch den MieterPlus-Service von ImmobilienScout24 erstellen.
- Was zählt als ein Einkommensnachweis?
-
Als Einkommensnachweis zählen deine letzten erhaltenen Gehaltszahlungen, Bescheide über Sozialleistungen an dich, dein Einkommensteuerbescheid oder beispielsweise auch ein Nachweis über eigene Mieteinnahmen.
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Erstellen & herunterladenAls Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 informiert dich Oranus Mahmoodi über alle Themen rund ums Mieten und Kaufen. Oranus ist studierte Journalistin und Soziologin. Sie beobachtet die Immobilienwirtschaft seit Jahren. Ihre Expertise als Wirtschafts- und Finanzjournalistin hat sie bei Financial Times Deutschland gewonnen, wo sie über viele Jahre gearbeitet hat. Als Autorin für Nachrichtenagenturen und diverse Wirtschaftstitel hat sie sich intensiv mit allen Seiten der Immobilienwirtschaft beschäftigt. Ihr Credo ist es, komplexe Themen für dich unterhaltsam und verständlich aufzubereiten.
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„In einem angespannten Mietmarkt ist ein aktueller Einkommensnachweis unerlässlich, er bietet Vermieter:innen Vertrauen und Sicherheit”