Vor der Bebauung eines Grundstücks wird mit der Bauzeichnung ein genauer Plan mit Grundrissen, Schnitten, Maßen und Ansichten angefertigt.
Bauzeichnung ist ein Begriff aus der Bauplanung. Es handelt sich hierbei um eine technische Zeichnung, die visuell statische Informationen für das Bauvorhaben durch die beteiligten Unternehmen darstellt. Sie zeigt alle Materialien und räumlichen Ausmaße auf, die die Unternehmen verwenden müssen. Der zeitliche Ablauf der auszuführenden Arbeiten wird jedoch nicht dargestellt.
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Die Gestaltung der Bauzeichnung richtet sich nach den Vorschriften im Bauwesen. Den vorhandenen Normen entsprechend werden die Planformate und auch die Nutzung diverser Linientypen vorgegeben. Eine Bauzeichnung im Maßstab 1:100 muss gemäß § 4 BauPrüfVO alle Angaben wie Grundrisse, Ansichten, Schnitte und Bemaßungen enthalten, die für eine Beurteilung notwendig sind. An diese müssen sich die Bauzeichner bei der Erstellung der Zeichnung halten. Für die Kennzeichnung der Bauteile, Schnittflächen und Materialien werden unterschiedliche Schraffuren eingesetzt. Besonders wichtig ist hier auch die Bemessung der Bauteile. In den Ansichten müssen die geplanten und vorhandenen Geländehöhen, die sich auf das Gebäude beziehen, die Höhenkosten und auch eventuelle Nachbargebäude dargestellt werden.
Wird ein Umbau vorgenommen, muss gekennzeichnet werden, welche Bauteile verändert werden, welche erhalten bleiben und welche neu gebaut werden. Die zeichnerische Darstellung und der Inhalt einer Bauzeichnung hängen von den Planungsphasen des jeweiligen Bauvorhabens ab. In Deutschland werden hier auch die verschiedenen Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI, § 11 und § 12) zugrunde gelegt, die die verschiedenen Schwierigkeitsgrade bei der Bauplanung ausdrücken. Im Planungskopf der Bauzeichnung werden der Name des Bauhabens sowie Maßstab, Zeichnungsnummer, Erstellungs- und Prüfvermerke, Materialangaben, Angaben zu der Versionsgeschichte und andere Informationen festgehalten.
In Bezug auf die Vorbereitung und Ausführung eines Bauvorhabens ist die Bauzeichnung unentbehrlich geworden. Die früheren Bauzeichner übten ihre Tätigkeit noch an einem Zeichenbrett aus. Im heutigen digitalen Zeitalter werden die Bauzeichnungen meist mithilfe einer CAD-Software angefertigt. Dabei handelt es sich um komplexe Zeichensysteme für die Erstellung von Bauzeichnungen. Ein Bauzeichner erhält zumeist von Bauingenieuren oder Architekten maßstabsgerechte Pläne und Zeichnungen für den Ingenieurbau, Architekturbau sowie Landschafts-, Straßen- und Tiefbau. Er arbeitet vorwiegend bei einem Bauamt, in einem Ingenieur- und Architekturbüro oder in der Planungsabteilung einer Baufirma. Der Bauzeichner/die Bauzeichnerin ist ein nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) anerkannter Ausbildungsberuf. Je nach Betrieb wählen die Auszubildenden zwischen den Fachrichtungen Ingenieurbau, Architektur und Landschafts-, Straßen- und Tiefbau.
Die Bauzeichnung im Rahmen der Objektplanung beginnt mit einer sogenannten Vorentwurfszeichnung. Hiermit wird das Planungskonzept skizzenhaft dargestellt und erläutert. Diese erste Vorstufe der eigentlichen Bauzeichnung kann für eine grobe Kostenkalkulation oder auch für eine Bauvoranfrage genutzt werden. Aus dieser Vorentwurfszeichnung wird dann eine konkretere Entwurfszeichnung für den Gesamtentwurf des Gebäudes entwickelt. Dabei werden konstruktive, gestalterische und auch städtebauliche Anforderungen an die Immobilie mit einbezogen.
Die Entwurfszeichnungen werden dabei meistens im Maßstab 1:100 beziehungsweise 1:200, sofern es sich um größere Objekte handelt, angefertigt. Diese Entwurfs-Bauzeichnung soll in den Grundrissen unter anderem die Lage und Bemaßung im Baugrundstück sowie die Nordrichtung angeben, die Maße der Bauteile und Baukörper enthalten sowie Hinweise auf die Erschließung geben. Darüber hinaus müssen auch die Raummaße des Rohbaus und die Fläche der Räume in Quadratmetern angegeben werden. Hinzu kommen Angaben zur Bauart, zu Baustoffen, Farbgestaltung, Tür- und Fensteröffnungen sowie zu Gebäude- und Wohnungszugängen. Darüber hinaus gehört auch die Planung von Treppen, Rampen, Steigungsrichtung und Anzahl der geplanten Steigungen in die Entwurfs-Bauzeichnung. Weiterhin müssen Kanäle, Schornsteine und Schächte, betriebliche Einbauten und die geplante Gestaltung der Freiflächen ausgewiesen werden. In den Schnitten ist unter anderem auf die Höhenlage des Gebäudes, Geschoss- und Raumhöhen, Gründung und Dachaufbau sowie den Geländeschnitt einzugehen. In den Ansichten sollten sich mitunter Fenster- und Türeinteilungen, Dachrinnen, technische Aufbauten wie Schornsteine, Dachüberstände sowie die Fassadengliederung inklusive der Gebäudefugen wiederfinden.
Wenn eine Baugenehmigung beantragt werden soll, bedarf es sogenannter Bauvorlagezeichnungen. Dabei handelt es sich ebenfalls um Entwurfs-Bauzeichnungen. Der Inhalt muss sich dabei nach den Bauvorlageverordnungen (BauVorlVO) der Länder richten. Gegebenenfalls können weitere öffentlich-rechtliche Vorschriften hinzukommen, sofern deren Einhaltung für das Bauvorhaben zu berücksichtigen ist. Ganz exakt werden Bauzeichnungen bei der Ausführungsplanung. Die sogenannten Ausführungszeichnungen enthalten eine genaue Darstellung des geplanten Objekts inklusive aller Einzelangaben, die für die Ausführung von Bedeutung sind. Dazu gehören auch alle relevanten Detailzeichnungen und Einzelangaben in Werkzeichnungen.
Grundsätzlich können Bauzeichnungen von jedermann angefertigt werden. Vor allem grobe Entwürfe für den eigenen Gebrauch, um der Baufirma Ideen vorzustellen oder für eine formlose Bauvoranfrage, können auch von zeichnerisch begabten fachfremden Personen erstellt werden, konkretere Bauzeichnungen beziehungsweise Bauvorlagezeichnungen jedoch in der Regel nicht. Hierfür werden Bauzeichnungsprogramme benötigt, die in der Regel weder günstig, noch ohne weiteres von jedermann zu bedienen sind. Wenn eine Baugenehmigung beantragt wird, müssen die notwendigen Unterlagen zudem von einem Architekten oder sonstigem Bauvorlageberechtigten eingereicht werden. Generell sollte stets ein Fachunternehmen mit der Anfertigung der Bauzeichnung beauftragt werden. Eine grundsolide Planung eines Bauvorhabens ist unentbehrlich, wenn spätere Unklarheiten oder Mängel verhindert werden sollen.
Pauschal lassen sich die Kosten für Bauzeichnungen nicht angeben. Grundsätzlich rechnen Architekten nach der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen ab. Sie sind also an bestimmten Gebührensätze gebunden. Dennoch variieren Stunden- und Tagessätze mitunter deutlich. Es bietet sich daher an, die Kosten für die Bauzeichnungen vorab mit dem Bauzeichner beziehungsweise Architekten zu besprechen. So können Stundensatz und geschätzter Aufwand bereits vorab geklärt werden und es gibt keine negativen Überraschungen im Nachhinein. Dabei muss beachtet werden, dass eine Bauzeichnung für die Gebäudeplanung nicht ausreicht. Hier wird eine Zeichnung pro Geschoss benötigt sowie regelmäßig einige Detailzeichnungen und mindestens ein Schnitt. Fachmännische Bauzeichnungen erfordern also einigen Aufwand und vor allem fachliches Know-how und sollten deshalb stets von einem Experten angefertigt werden.
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