Die Norm DIN 1055 zählt zu den wichtigsten Regelungen, die sich mit den Lastannahmen auf Tragwerken befassen, und wird als Regel der Technik anerkannt. Sie richtet sich damit vor allem an Architekten, Bauingenieure, Fachplaner sowie Kalkulatoren. Als Tragwerke werden sämtliche Gebäude und Konstruktionen bezeichnet, die entweder ihre Eigenlast tragen müssen oder elementaren Kräften der Natur wie Schnee, Wind oder Regen ausgesetzt sind. Das Regelwerk der DIN 1055 bietet in puncto Tragsicherheit einen rechnerischen Nachweis, da das erforderliche Zuverlässigkeitsniveau zahlenmäßig angegeben wird.
Die Norm DIN 1055, die die zulässigen Einwirkungen auf Tragwerke festlegt, wird in insgesamt elf Abschnitte untergliedert. Die DIN 1055-100 befasst sich mit den Grundlagen der Planung von Tragwerken sowie mit Bemessungsregeln und dem Sicherheitskonzept. Teil 1 wiederum hat die Flächenlasten und Wichten von Bauteilen, Bau- und Lagerstoffen zum Inhalt. Bodenkenngrößen sind Gegenstand des zweiten Teils, der DIN 1055-2. Nutz- und Eigenlasten für Hochbauten werden in Teil 3 geregelt. DIN 1055-4 enthält sämtliche Bestimmungen zu den Windlasten. Weitere Bestandteile der DIN 1055 sind:
- Schnee- und Eislasten (Teil 5)
- Einwirkungen aus Silos (Teil 6)
- Temperatureinwirkungen (Teil 7)
- Einwirkungen im Rahmen der Bauausführung (Teil 8)
- Außergewöhnliche Belastungen (Teil 9)
- Einwirkungen durch Maschinen und Kräne (Teil 10)
Der vierte Teil der Norm DIN 1055 widmet sich den negativen Auswirkungen, die Wind auf die tragenden Konstruktionen von Bauanlagen oder ihren Teilen wie etwa Dächern haben kann. Damit dient die DIN 1055-4 als grundlegende Bestimmung für die Ermittlung der Tragfähigkeit. Darüber hinaus liefert sie einen Nachweis über die Gebrauchstauglichkeit, also ob eine Konstruktion in der Lage ist, Windlasten zu tragen. Die Regelungen zu den zulässigen Schneelasten finden sich in DIN 1055-5. Um den unterschiedlichen Schneeverhältnissen innerhalb Deutschlands Rechnung zu tragen, wurde Deutschland in dieser Norm in verschiedene Schneelastzonen unterteilt. Zur ersten Zone zählen unter anderem die Rheinische Tiefebene und das Rheintal. Das Hauptgebiet Deutschlands wird als Zone 2 definiert. Die Alpen, der Thüringer Wald, der Bayerische Wald, der Harz, das Erzgebirge und Vorpommern werden zur Zone 3 gerechnet. Für die einzelnen Schneelastzonen werden in der Norm Mindestwerte ausgewiesen, die nicht unterschritten werden dürfen.
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