Von einem Doppelhaus spricht man immer dann, wenn zwei - in der Regel spiegelbildlich gleichartige - Häuser direkt aneinander gebaut und durch eine Grundstücksgrenze getrennt sind. Die beiden voneinander abgeschlossenen Gebäudeteile werden jeweils als Doppelhaushälfte bezeichnet.
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Eine Doppelhaushälfte ist in sich geschlossen und im Grunde genommen ein Einfamilienhaus, das mit einer Wand an ein anderes Haus anschließt. Die Trennwand steht in der Regel auf der Grundstücksgrenze und ist als Haustrennwand ausgeführt, die gleichzeitig als Brandabschluss dient. Bei modernen Doppelhäusern besteht diese Wand aus zwei Schalen, die schallschutztechnisch getrennt sind. Von einem Doppelhaus spricht man in der Regel immer dann, wenn es sich um zwei abgeschlossene Haushälften handelt, die Doppelhaushälften an einer Gebäudeseitenwand aneinandergebaut sind und die beiden Hälften spiegel-symmetrisch gestaltet sind. Bei der sogenannten Back-to-Back-Bebauung wird die Gebäuderückwand als gemeinsame Wand genutzt. Sind die Haushälften nicht symmetrisch, wird die Bezeichnung einseitig angebaut oder einseitiger Anbau benutzt.
Üblich ist, dass jede Doppelhaushälfte auf einem eigenen Grundstück steht und die Grundstücksgrenze entlang der Haustrennwand verläuft. Man spricht in diesem Fall auch von einer Grenzbebauung, die sonst beim Hausbau geforderten Grenzabstände entfallen hier. Ebenso ist die Errichtung eines Doppelhauses auf einem ungetrennten Grundstück möglich. Das Grundstück wird dann zum Gemeinschaftseigentum der Besitzer der Doppelhaushälften. Dies gilt auch für auf dem Grundstück errichtete Zuwegungen oder Nebengebäude sowie Erschließungsanlagen. Diese Variante kann sehr kompliziert werden, wenn die Hausbesitzer in Streit geraten. Deshalb empfiehlt es sich, alle Regelungen, wie zum Beispiel vereinbarte Sondernutzungsrechte, schriftlich festzuhalten.
In § 22 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist das Doppelhaus klar als Gebäude mit zwei einseitig an der Grundstücksgrenze aneinandergebauten Häusern definiert. Hier wird noch einmal eindeutig die Lage jeder Doppelhaushälfte in Bezug auf die Grundstücksgrenze beschrieben. Doppelhäuser auf ungeteilten Grundstücken gelten laut Nutzungsverordnung nicht als Doppelhaus, und zwar ganz unabhängig davon, über wie viele Wohnungen oder Eingänge das Haus verfügt. Wer ein kleines Grundstück, begrenzte finanzielle Mittel und eine große Familie besitzt, für den ist die Doppelhaushälfte eine attraktive Variante des Eigenheims. Die Bau- wie auch die späteren Energiekosten reduzieren sich, da sie auf zwei Parteien aufgeteilt sind. Die räumliche Nähe zum Nachbarn kann allerdings auch Probleme bringen. Kommt es zum Streit, wird es schwer, sich auszuweichen.
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