Außentüren müssen in mehrerlei Hinsicht wichtige Funktionen erfüllen. Neben energetischen- sowie Sicherheitsaspekten, haben Außentüren auch eine representative Aufgabe.
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Bei der Planung Ihrer Türen sollten Sie bedenken, dass die Türen auch später noch Ihren Bedürfnissen gerecht werden müssen. Wenn Sie im Alter z. B. einmal nicht mehr laufen können und sich vielleicht mit einem Rollstuhl im Haus bewegen wollen, dann werden Sie Schwellen und zu enge Türen sehr behindern.
Eine entsprechende Tür sollte deshalb mindestens 90 cm Durchgangsbreite haben. Man unterscheidet grob zwischen Innen- und Außentüren, links oder rechts angeschlagen.
Grundsätzlich lassen sich folgende Türarten unterscheiden:
- Einflügel- &
- Zweiflügeltüren
- Pendeltüren
- Schiebetüren
- Falttüren
- Drehtüren
Gängige Formen sind Rechteck-, Segmentbogen-, Rundbogen- und Korbbogentüren. Üblich ist auch, Türen nach den überwiegend verwendeten Materialien zu benennen. Man unterscheidet Holz-, Glas-, Aluminium-, Stahl- und Kunststofftüren. Auch werden vielfach Verbundkonstruktionen aus Rahmen und Füllung als Bezeichnung verwendet wie z. B. Stahl-Glas-Tür.
Die wichtigsten Elemente einer Tür: sind das Türblatt, also der bewegliche Teil, und der Türrahmen, den man auch Zarge nennt. Neben diesen Elementen können im Türrahmen auch noch unbewegliche Platten oder Rahmen eingesetzt sein, die oft als verglaste Seitenteile für angenehme Belichtung des Raumes dahinter sorgen. Solche Lösungen werden gern bei Eingangstüren oder bei zu breiten Öffnungen in Sanierungs- oder Umbauvorhaben gewählt. Weitere Bestandteile sind: die Beschläge, bestehend aus Schloss, Bändern, Schildern, Drücker, Türknauf.
Außentür - Beispiel
Die Anforderungen an Außentüren (also Haus- und Wohnungstüren) sind wesentlich höher als an Innentüren. Da Außentüren den Innenraum zum Außenraum trennen und verbinden sollen, müssen sie:
- dicht schließend,
- witterungsbeständig,
- formstabil,
- einbruch- und feuersicher
- sowie schall- und wärmeschützend sein.
Bei der Gestaltung sollte vor allem Bezug auf das gesamte Fassadenbild genommen werden, denn die Haustür soll nicht Fremdkörper, sondern Bestandteil des Ganzen sein. Natürlich hat die Außentür eine besondere Stellung, resultierend aus ihrer besonderen Funktion des gleichzeitigen Trennens und Verbindens und des Ankommens oder Verlassens.
Genau diese Besonderheit sollte bei der Gestaltung und Planung eine Rolle spielen:
Eine Eingangstür bedarf stets auch einer Eingangssituation, bestehend aus Windfang, Vorraum und Funktionselementen wie z. B. Abstellmöglichkeiten oder speziellem Bodenbelag.
Außentüren können sowohl transparent als auch massiv, mit Oberlichtern oder Seitenfenstern ausgeführt werden. Holz, Metall oder Glas können sowohl kombiniert als auch allein zur Verwendung kommen. Der Materialwahl sind im Prinzip keine Grenzen gesetzt, solange die Anforderungen an den Brand-, Schall- und Wärmeschutz eingehalten werden.
Man unterscheidet Rahmentüren und Sperrtüren. Rahmentüren bestehen aus Rahmen mit Füllungen aus Glas oder Sperrholz. Der Rahmen ist am Rand verstärkt. Die Füllung kann einfach bis kleinteilig (Sprossentür) sein. Sperrtüren sind glatte Türblätter, bestehend aus einem innen liegenden Rahmen aus massivem Holz. Die Außenflächen werden mit Sperrholzplatten oder Hartfaserplatten bekleidet. Die Holräume können zur Gewichtreduzierung ausgespart werden. Ansonsten werden sie mit Vollholz, Holzwerkstoffplatten oder Dämmmaterial gefüllt.
Rahmentüren aus Kunststoffprofilen, ggf. mit Aussteifungsprofilen aus Stahl oder Aluminium bzw. Aluminium-Kunststoff-Verbundprofil - Möglich sind vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten mit Füllungen aus Glas, z. B. in Kombination mit Sprossen, Gittern und Zierleisten oder Kunststoff-Sandwichplatten, glatt oder kassettiert.
Glatte Türen aus Hartkunststofffolie, Weichkunststofffolie oder Schichtpressstoffplatten, die mit Trägerplatten aus Holzfaserplatten und Holzspanplatten verklebt und verleimt sind; ferner Vollkunststofftüren mit Schichtstoffoberfläche, besonders geeignet für den Einsatz in Feuchträumen.
Rahmentüren aus Stahlrohrprofilen, ungedämmt (thermisch nicht getrennt) als Innentüren, wärmegedämmt (thermisch getrennt) als Außentüren, auch aus Stahl-Aluminium-Kombinationsprofilen, in der Regel mit Füllungen aus Glas, auch mit Bekleidungen aus Metall.
Glatte Türen aus beidseitigen Stahlblechen mit schall- und wärmedämmender Einlage als leichte Innentüren, strapazierfähige Mehrzwecktüren oder Brandschutztüren.
Innen- und Außentüren als Rahmentüren aus Aluminiumprofilen, für Haustüren thermisch getrennt oder wärmedämmend ausgeschäumt, anodisiert oder farbbeschichtet.
Vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten sind mit Füllungen aus Glas, ggf. in Kombination mit Sprossen und Gittern, glatten Aluminiumplatten, Aluminium-Gussplatten oder Kunststoff-Sandwichplatten, auch mit Lichtausschnitten möglich.
Die Brandschutzvorschriften werden in der DIN 4102 geregelt. In Mehrfamilienhäusern müssen häufig Türen zwischen Treppenhaus und Keller, zu Heizräumen oder in Schleusen als T30-Türen ausgeführt werden. Das bedeutet mindestens 30 Minuten muss die Tür ihrer Feuerschutzfunktion gerecht werden.
Die Schallschutzanforderungen werden in der DIN 4109 festgestellt. So gilt z. B. für Türen, welche die Treppenräume von Fluren trennen, eine Mindestanforderung an den Schallschutz von 27 dB. Bei Türen, die Treppenräume von unmittelbaren Aufenthaltsräumen trennen, ist ein Mindestschallschutz von 37 dB erforderlich. Entwarnung für Einfamilienhausbauer: Bei Einfamilienhäusern bestehen keine Anforderungen hinsichtlich des Schallschutzes.
Türarten
Türdichtungen sind erforderlich, um:
- Schallübertragungen
- Wärmeverluste zu reduzieren
- Schließgeräusche zu dämpfen
- und Zugluft zu verhindern.
Wärmeverluste sind durch Undichtigkeit der Fugen und Wärmedurchgang bedingt. Eingangstüren und Fenster sind hinsichtlich Wärmeverlusten in der Regel die schwächsten Bauteile der Außenhaut. Stärkere Dimensionierung, Einbau von Dämmschichten und funktionstüchtige Dichtungen (z. B. Moosbänder, Lippen- oder Schleifdichtungen) tragen zur Verbesserung des Wärmeschutzes bei.
Fugendurchlässigkeit bei Außentüren, verursacht durch Undichtigkeiten in den Fugen zwischen Türblatt und Rahmen, führt zu erheblichen Wärmeverlusten. Ferner besteht ein Zusammenhang zwischen Fugendurchlässigkeit und Schalldurchlässigkeit einer Tür. Der Kennwert für die Fugendurchlässigkeit ist der a-Wert (Fugendurchlasskoeffizient).
Türblätter trennen häufig Bereiche mit unterschiedlichen Luftfeuchtigkeiten und Temperaturen, was zum Verziehen der Tür durch unterschiedliches Schwinden und Ausdehnen der einzelnen Bauteile des Türblattes führt.
Türblattkonstruktionen werden deshalb in drei Klimaklassen unterteilt:
- Klimaklasse I: Diese Türblattkonstruktion ist meist bei Innentüren ausreichend.
- Klimaklasse II: Türblätter von Wohnungseingangstüren in beheizten Treppenhäusern sollten dieser Klimaklasse angehören.
- Klimaklasse III: Türblätter von Hauseingangstüren sollten dieser Klimaklasse entsprechen, da sie hohen Temperatur- und relativen Luftfeuchtigkeitsdifferenzen ausgesetzt sind.
Neben der Zuordnung zu den einzelnen Klimaklassen werden Türblätter auf ihre mechanische Beanspruchung hin in drei Beanspruchungsgruppen:
- N normal,
- M mittel und
- S stark untergliedert.
Innentüren sollten den Beanspruchungsgruppen N bzw. M entsprechen. Außentüren sollten ausschließlich der Gruppe S entsprechen.
Die Einbruchhemmung wird in sechs Widerstandsklassen eingeteilt. Sie werden in der DIN V EN V 1627-1630 definiert, welche die alte DIN 18054 ablöst.
Folgende Widerstandsklassen für den Einruchschutz sind definiert:
- WK1: Bedeutet einen Grundschutz gegen Aufbruchversuche mit körperlicher Gewalt wie Gegentreten, Gegenspringen, Schulterwurf (vorwiegend Vandalismus). Die Tür hat geringe Schutzmaßnahmen gegen den Einsatz von Hebelwerkzeugen.
- WK2: Schutz gegen den Versuch zusätzlich mit einfachen Werkzeugen wie Schraubendreher und Zange das verschlossene und verriegelte Bauteil aufzubrechen.
- WK3: Ein Einbrecher versucht zusätzlich mit einem zweiten Schraubendreher und einem Kuhfuß das verschlossene und verriegelte Bauteil aufzubrechen.
- WK4: Schutz gegen erfahrenen Einbrecher. Er setzt zusätzlich Sägewerkzeuge und Schlagwerkzeuge wie Schlagaxt, Stemmeisen, Hammer und Meißel sowie eine Akku-Bohrmaschine ein.
- WK5: Der erfahrene Einbrecher setzt zusätzlich Elektrowerkzeuge wie Bohrmaschine, Stich- oder Säbelsäge und Winkelschleifer ein.
- WK6: Der erfahrene Einbrecher setzt zusätzlich leistungsfähigere Elektrowerkzeuge ein.
Der Türahmen ist das Bindeglied zwischen Wand und Türblatt und hat die Aufgabe, die Kräfte aus dem Türblatt in die Wand zu übertragen.
Wenn der Türrahmen nicht richtig eingebaut wird, kann die Tür nicht einwandfrei funktionieren. In solch einem Fall hängt sie entweder schief, schleift auf dem Boden, schließt nicht dicht oder fällt von selbst auf oder zu, wenn man sie geöffnet hat.
Er besteht aus dem Holzrahmen und einer Bekleidung. Der Holzrahmen wird aus Bohlen gefertigt und hat die gleiche Tiefe wie die Wandlaibung. Die Bekleidung hat die Aufgabe, die Fuge zwischen Rahmen und Wand zu verdecken und stellt dazu noch ein wichtiges Gestaltungsmittel dar. Der Teil des Rahmens, an dem das Türblatt befestigt wird, ist die Zarge.
Ein Blendrahmen hat einen Rahmen aus Holz oder Metall mit rechteckigem Querschnitt. Man befestigt ihn mit Stahllaschen oder Rahmendübeln an der Türlaibung oder in einem Mauerwerksanschlag, wobei der Blendrahmen genauso dicht sein muss, wie die Türblattkonstruktion, das heißt, zwischen Wand und Rahmen muss eine elastische Dichtung eingefügt sein.
Er besteht aus einem massiven, meist zweiteiligen Holzrahmen, also einem Montagerahmen und dem eigentlichen Türrahmen. Ein Blockrahmen wird in die Öffnungslaibung eingesetzt. Man befestigt zuerst den Montagerahmen mit Schrauben in der Laibung und baut an diesen dann den Türrahmen an. Dieser Rahmentyp wird häufig bei Hauseingangstüren angewendet.
Darunter versteht man einen Türrahmen, der ohne extra Blendrahmen direkt in die Öffnungslaibung eingebaut wird und mindestens genauso tief wie die Laibung (inklusive Putz oder sonstige Wandbekleidung) ist. Er kann auch tiefer sein als die Laibung, also aus ihr hervorstehen. Der Putz wird von der Zarge mittels Putzschiene getrennt.
Sie werden in Eck- und Umfassungszargen unterteilt und bestehen aus profilierten Stahlblechrahmen. Die Umfassungszarge umschließt die gesamte Öffnungslaibung und hat deshalb eine große Tiefe, während eine Eckzarge nur an der Ecke befestigt wird und relativ schmal ist.
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