Pläne, Verträge, Leistungsbeschreibungen: Nur auf das, was Ihnen schriftlich zugesichert wurde, können Sie vertrauen. Wann sie welche Unterlagen für den Hausbau benötigen und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, erfahren Sie hier.
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- Für den Hausbau benötigen Bauherren umfangreiche Unterlagen und Dokumente (unter anderem Grundbuchauszug, Baugenehmigung, Architektenvertrag, Baubeschreibung etc.).
- In der Regel werden die meisten benötigten Berechnungen und Unterlagen vom beauftragten Architekten organisiert.
Das Fundament eines Bauvorhabens ist … aus Papier. Zahlreiche Unterlagen von erheblichem Umfang müssen vorliegen und sorgfältig geprüft werden, damit ein Hausbau gelingt. Wir haben alle Dokumente, die Ihnen im Verlauf Ihres Hausbaus vorliegen sollten, für Sie zusammengestellt.
Früher hieß sie Flur-, Liegenschafts- oder Katasterkarte. In Bayern lautet ihre aktuelle Bezeichnung „Digitale Flurkarte“. Sie weist die Lage und Abgrenzung des Grundstücks nach, auf dem Ihr Haus gebaut wird. Die Liegenschaftskarte benötigen künftige Bauherren für die Phase der Hausbauplanung.
Im Grundbuch, das beim Grundbuchamt geführt wird, sind die Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück nachgewiesen. Im entsprechenden Auszug stehen alle sogenannten Lasten (wenn etwa Nachbarn über Ihr Grundstück gehen oder fahren dürfen, um ihr eigenes zu erreichen).
Im Grundbuchauszug sind außerdem Hypotheken oder eine Grundschuld vermerkt.
Wenn Sie für Ihren Hausbau ein Hypothekendarlehen aufnehmen, wird die Bank dies mit einem Grundbucheintrag absichern.
Jede Änderung oder Eintragung im Grundbuch bedarf einer notariellen Beglaubigung.
Damit beantragen Sie bei der zuständigen Behörde die Genehmigung Ihres Bauvorhabens. Der Antrag muss von einem „bauvorlageberechtigtem Entwurfsverfasser“ erstellt worden sein, das heißt von einem Bauingenieur oder Architekten.
Zum Bauantrag gehören folgende Unterlagen:
Liegenschaftskarte
Bauzeichnungen
Baubeschreibung
Berechnungen von Wohn- und Nutzfläche, umbautem Raum, Grund- und Geschossflächenzahl sowie Baukosten
statische Berechnungen
Wärmeschutznachweis nach Energieeinsparverordnung (EnEV)
Entwässerungsplan
Wenn Sie ein Haus mit einem Architekten bauen, ist die rechtliche Grundlage dafür der Architektenvertrag. Der Leistungsumfang wird individuell verhandelt. So kann der Architekt nur den Entwurf erarbeiten oder das Bauvorhaben bis zur Abnahme begleiten.
Auch das Honorar wird vertraglich festgelegt. Üblicherweise wird das Architektenhonorar nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (kurz: HOAI) berechnet.
Für sie gibt es keine rechtlich festgelegte Form. Gleichzeitig ist sie für das zu bauende Haus eine der wichtigsten Unterlagen. Was nicht in der Baubeschreibung steht, muss vom Hausanbieter auch nicht gebaut oder geliefert werden. Deswegen sollte sie detailliert und präzise sein. Das schließt beispielsweise auch die Angabe von Sanitärserien und Heizungsmodellen ein.
Es ist empfehlenswert, die Baubeschreibung von einem unabhängigen Fachmann prüfen zu lassen. Er macht mögliche Ungereimtheiten ausfindig und ergänzt fehlende, aber wichtige Aspekte.
Das ist die umgangssprachliche Bezeichnung für den Vertrag, den Bauherren mit einem Bauunternehmen oder Fertighaushersteller über das Haus abschließen, das sie bauen wollen. Wichtige Bestandteile sind:
Bau-, Kauf- und Liefervereinbarung mit ausgehandelten Zusatzvereinbarungen (besonders wichtig: der Zahlungsplan)
Leistungs- und Baubeschreibung
technische Merkblätter
allgemeine Geschäftsbedingungen des Anbieters
Auf Basis des Bauvertrags wird der Bauantrag erstellt. Eine ausführliche Darstellung des Bauvertrages finden Sie hier.
Dieser Vertrag unterliegt den strengen gesetzlichen Auflagen der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Der Grund: Hiermit kaufen Sie nicht nur ein Haus, sondern auch das Grundstück. Er ist eine Mischung aus Kaufvertrag und Werkvertrag und muss notariell beurkundet werden, da Grundbesitz verkauft wird.
Zum Vertrag gehören also alle Unterlagen, die sowohl das Grundstück als auch die zu erbringenden Bauleistungen betreffen. Achten Sie auch hier auf möglichst detaillierte Beschreibungen.
Für den Hausbau benötigen Sie zahlreiche Unterlagen und Dokumente. Welche Unterlagen Bauherren vor Vertragsschluss (und damit noch vor dem Baubeginn) und welche sie nach der Bauabnahme benötigen, zeigt folgende Tabelle:
Vor dem Baubeginn | Nach der Bauabnahme |
|
|
Was? | Woher oder wie erhältlich? | Kosten |
Liegenschaftskarte | Katasteramt | 15–60 € |
Baulastenverzeichnisauszug | Bauamt | 20–100 € |
Grundbuchauszug | Grundbuchamt | 20 € |
Bauantrag | Bauvorlagenberechtigter Entwurfsverfasser: Architekt, Bauingenieur | etwa 0,5 % der kompletten Bausumme |
Baugenehmigung | Baubehörde | etwa 0,5 % der kompletten Bausumme |
Baubeschreibung | Architekt, Fertighausanbieter | in den Kosten des Architektenhonorars enthalten |
Wärmebedarfsausweis | Architekt, Bauingenieur | in den Kosten des Architektenhonorars enthalten |
Wärmeschutznachweis | Architekt, Bauingenieur | in den Kosten des Architektenhonorars enthalten |
Lüftungskonzept (DIN 1946-6) | Fachmann für Lüftungstechnik | 500–800 € |
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