Anwendungsbereich und Durchführung für das vereinfachte Genehmigungsverfahren sind in den Landesbauordnungen der Länder unterschiedlich geregelt.
Das vereinfachte Verfahren ist dazu gedacht, die Genehmigungsbehörden zu entlasten und die Wartezeiten zu verkürzen. Dazu werden nur bestimmte Punkte der Bauvorlage geprüft. Für den Antragsteller vereinfacht sich nichts. Er hat alle üblichen Bauvorlagen einzureichen, Fertigstellungen anzuzeigen und Nachweise zu erbringen. Lediglich die Bearbeitungszeit kann sich verkürzen. Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren wird dem Bauherrn und dem Entwurfsverfasser mehr Eigenverantwortung überlassen. Die Behörde prüft die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften nur in den wichtigsten Punkten.
Bauvorlagen |
Anzahl der Ausführungen |
Bauantrag |
3-fach |
Baubeschreibung | 3-fach |
Berechnungen des umbauten Raumes (DIN 277) und des Rohbau- und Herstellungswertes | 3-fach |
Berechnung der zulässigen, vorhandenen und geplanten Grund- und Geschossfläche | 3-fach |
Berechnung der Geschosse, die keine Vollgeschosse sind | 3-fach |
einfacher oder qualifizierter Lageplan (Maßstab 1:500) | 3-fach |
Höhenplan ohne NN-Angaben | 3-fach |
Berechnung der versiegelten Flächen des Grundstücks mit Darstellung im Lageplan (bei Bebauungsplänen nach dem 01.01.1991) | 3-fach |
Bauzeichnungen - Maßstab 1:100 (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) | 3-fach |
Erklärung des Entwurfsverfassers über die rechtskonforme Entwurfsverfassung | 1-fach |
Erklärung der/des Sachverständigen Baustatikers für bautechnische Nachweise | 1-fach |
Erklärung der/des Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz | 1-fach |
Nachweis des Statikers über die Eintragung in die Liste der Entwurfsverfasser der Ingenieurkammer | 1-fach |
Erhebungsbogen für Bautätigkeit | 1-fach |
Bauvorlagen | Anzahl der Ausführungen |
Nachweis der Spielplätze für Kleinkinder mit Lageplan | 3-fach |
Nachweis der erforderlichen Kfz-Stellplätze mit Lageplan | 3-fach |
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