Neben dem Kaufpreis kommen beim Hauskauf sogenannte Nebenkosten hinzu, die oft unterschätzt werden. Ein zentraler Posten sind: Gerichtskosten. In diesem Artikel erfährst du, was sich genau hinter Gerichtskosten beim Hauskauf verbirgt, warum diese Kosten nötig sind und wie du dich darauf vorbereiten kannst.


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Das Wichtigste in Kürze
  • Gerichtskosten beinhalten auch die Kosten für den Notar oder die Notarin. Oft werden Gerichts- und Notarkosten bei der Finanzierungsplanung vergessen, obwohl sie rund 1,5 Prozent des gesamten Kaufpreises einer Immobilie ausmachen.

     

  • Weitere anfallende Kosten beim Immobilienerwerb sind: Grunderwerbssteuer, Finanzierungskosten oder Kosten für die Renovierung/Modernisierung.

     

  • Je teurer die Immobilie, desto höher sind auch die Notarkosten.

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  • Was sind Gerichtskosten beim Hauskauf und warum fallen sie an?

    Gerichtskosten werden unter den Nebenkosten beim Hauskauf geführt. Die Kosten, die beim Amtsgericht anfallen, beziehen sich in erster Linie auf die Eintragung des:der neuen Eigentümers:in ins Grundbuch. Das Grundbuch ist ein offizielles Register, das den rechtlichen Status einer Immobilie festhält. Ohne diese Eintragung kannst du als Käufer:in keine rechtsgültigen Ansprüche auf die Immobilie geltend machen. Die Eintragung ins Grundbuch ist gesetzlich vorgeschrieben und sorgt für Rechtssicherheit beim Eigentumserwerb.

    Im Grundbuch dokumentiert, wer der:die rechtmäßige Eigentümer:in einer Immobilie ist. Zudem werden im Grundbuch auch Belastungen, wie etwa Hypotheken oder Grundschulden, festgehalten. Diese Transparenz schützt Käufer:innen und Verkäufer:innen gleichermaßen und garantiert einen ordnungsgemäßen Ablauf. Die Kosten für diese Eintragungen werden vom zuständigen Amtsgericht erhoben, sie decken den Verwaltungsaufwand für die Grundbucheinträge.

    Expertenkommentar

    „Gerichtskosten sind beim Hauskauf unvermeidbar, sorgen aber für rechtliche Sicherheit“

    Oranus Mahmoodi
    Expertin für Mieten & Kaufen
    Oranus Mahmoodi

    Als Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 informiert dich Oranus Mahmoodi über alle Themen rund ums Mieten und Kaufen. Oranus ist studierte Journalistin und Soziologin. Sie beobachtet die Immobilienwirtschaft seit Jahren. Ihre Expertise als Wirtschafts- und Finanzjournalistin hat sie bei Financial Times Deutschland gewonnen, wo sie über viele Jahre gearbeitet hat. Als Autorin für Nachrichtenagenturen und diverse Wirtschaftstitel hat sie sich intensiv mit allen Seiten der Immobilienwirtschaft beschäftigt. Ihr Credo ist es, komplexe Themen für dich unterhaltsam und verständlich aufzubereiten.

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    Wie setzen sich die Gerichtskosten zusammen?

    Die Gerichtskosten beim Hauskauf setzen sich aus verschiedenen Gebühren zusammen, die alle mit der Eintragung ins Grundbuch verbunden sind. Der Hauptteil entfällt auf die Eintragungsgebühr, die für die Umschreibung der Immobilie auf die neuen Eigentümer:innen erhoben wird.

    Wenn du die Immobilie mit einem Kredit finanzierst, kommen zusätzliche Kosten für die Eintragung von Grundpfandrechten (z. B. Grundschuld) hinzu. Falls alte Belastungen, wie Hypotheken des Vorbesitzers, aus dem Grundbuch gelöscht werden müssen, entstehen auch hierfür Gebühren.

    Die Höhe der Gerichtskosten richtet sich nach dem Kaufpreis der Immobilie und ist gesetzlich in der Kostenordnung (GNotKG) festgelegt, sodass sie deutschlandweit einheitlich sind. In der Regel betragen sie etwa 0,5 Prozent des Kaufpreises.

    Hinweis: Enthalten in den Gerichtskosten sind auch die Kosten für die Leistungen des Notars oder der Notarin, wobei Gerichtskosten und Notarkosten immer zusammen abgerechnet werden.


    Zusammenhang zwischen Notar- und Gerichtskosten

    Oft werden die Notar- und Gerichtskosten in einem Atemzug genannt, da sie eng miteinander verknüpft sind. Der Notar ist dafür zuständig, den Kaufvertrag zu beurkunden und alle relevanten Dokumente für das Grundbuchamt vorzubereiten. Erst danach wird das Grundbuchamt aktiv. Während die Notarkosten ebenfalls bei etwa ein bis zwei Prozent des Kaufpreises liegen, machen die Gerichtskosten einen kleineren Anteil davon aus.

    Die Notarkosten umfassen also die Vorbereitung und Abwicklung des Kaufvertrags, während die Gerichtskosten für die Eintragung des neuen Eigentümers oder der neuen Eigentümerin ins Grundbuch sowie für die Eintragung von Grundschulden anfallen. Beide Kosten sind gesetzlich geregelt und zusammen etwa ein bis zwei Prozent des Kaufpreises. Sie bilden somit einen zentralen Bestandteil der Kaufnebenkosten.



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    Wer trägt die Gerichtskosten beim Hauskauf und wie hoch sind sie?

    In Deutschland ist es üblich, dass die Käufer:innen alle Nebenkosten, einschließlich der Gerichtskosten, übernehmen. Das wird meist im Kaufvertrag festgehalten. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn vertraglich etwas anderes vereinbart wurde. Trotzdem solltest du immer Rücksprache mit deinem:deiner Notar:in halten, um Missverständnisse zu vermeiden.

    Was die Höhe der Gerichtskosten angeht

    Die Gerichtskosten betragen in der Regel etwa 0,5 Prozent des Kaufpreises.
    Beispiel: Kaufst du ein Haus für 400.000 Euro, kannst du mit Gerichtskosten in Höhe von etwa 2.000 Euro rechnen. Diese Summe umfasst die Eintragungsgebühr sowie mögliche Gebühren für die Eintragung von Grundschulden.

    hint
    Wie du bei den Gerichtskosten (trotzdem) sparen kannst:
    1. Die Notarkosten sind zwar gesetzlich geregelt, aber es lohnt sich, verschiedene Notare zu vergleichen, um zusätzliche Gebühren zu vermeiden.
    2. Nutze Förderprogramme: In einigen Bundesländern gibt es Zuschüsse oder Förderungen für den Immobilienkauf, die auch Nebenkosten abdecken können.

    FAQ: Häufige Fragen zum Thema Gerichtskosten Hauskauf

    Kann ich die Gerichtskosten beim Hauskauf reduzieren?

    Nein, die Gerichtskosten sind gesetzlich geregelt und können nicht verhandelt werden. Allerdings kannst du durch eine gute Planung sicherstellen, dass keine unnötigen Zusatzkosten entstehen und dass du vielleicht an einen staatlichen Fördertopf kommst, der auch Nebenkosten abdeckt. 

    Wann müssen die Gerichtskosten bezahlt werden?

    Die Gerichtskosten werden meist direkt nach der Eintragung ins Grundbuch fällig. Du erhältst eine Rechnung vom zuständigen Amtsgericht, die innerhalb einer bestimmten Frist beglichen werden muss.

    Werden die Gerichtskosten beim Hauskauf vom Staat übernommen?

    In der Regel nicht. Allerdings gibt es in einigen Bundesländern Förderprogramme, die unter bestimmten Voraussetzungen Nebenkosten wie die Gerichtskosten teilweise abdecken können.

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    Oranus Mahmoodi
    Expertin für Mieten & Kaufen

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