In der Regel wird ein Hauskauf nicht mit einer Barzahlung abgewickelt. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um die Kaufsumme in bar zu bezahlen und ob sich eine Mischung aus Finanzierung und Barzahlung anbietet, beleuchten wir in diesem Beitrag.
Immobilie finanzieren?
BaufiReady! in nur 3 Minuten
Zertifikat und Finanzierungsvorschläge nach Maß – schnell und einfach online.
- Haben Käufer einen hohen Geldbetrag aus Erbschaften oder anderen nachweislichen Gegebenheiten zur Hand, ist es durchaus möglich, den Kaufbetrag auf einen Schlag zu zahlen.
- Eine gute Variante könnte es sein, das Haus teilweise zu finanzieren und zum Teil mit Bargeld zu zahlen, um sich einen hohen Kredit zu ersparen. Allerdings muss es im Kaufvertrag vermerkt werden, wenn mit Bargeld gezahlt wird.
- Die eigenen Kaufnebenkosten zu kennen gibt Sicherheit und verschafft Überblick. Berechnen Sie Ihre Baufinanzierung online und ermitteln Sie die Höhe Ihrer Kaufnebenkosten gleich mit.
Wer genügend Finanzmittel für den Hauskauf zur Verfügung hat, muss nicht zwingend auf eine Finanzierung zurückgreifen, bei der für mehrere Jahre monatliche Ratenzahlungen vom Darlehensnehmer zu leisten sind.
Doch aufgepasst: Reichen die eigenen finanziellen Rücklagen gerade so für die Zahlung des Kaufpreises, könnte es schnell zu finanziellen Problemen im Nachgang kommen. Denn die Kaufnebenkosten müssen ebenso bezahlt werden. Sie liegen bei etwa zehn bis 15 Prozent des Kaufpreises.
Dazu zählen unter anderem:
Kosten für den Notar
Kosten für das Grundbuchamt
Grunderwerbsteuer an das Finanzamt
Einrichtungs- und Renovierungskosten
Eventuell Kosten für Sanierungen
Entweder Sie haben ein ausreichendes finanzielles Polster oder Sie entscheiden sich doch dafür, die Immobilie mit einem Darlehen zu finanzieren.
Immobilie finanzieren?
BaufiReady! in nur 3 Minuten
Zertifikat und Finanzierungsvorschläge nach Maß – schnell und einfach online.
Verkäufer müssen bei der Annahme von Bargeld sehr vorsichtig sein. Es könnte sich um Schwarzgeld handeln, sodass sich der Immobilienverkäufer strafbar macht, wenn er das Geld annimmt. Bei einer hohen Geldsumme müssen Verkäufer den Verdacht auf Geldwäsche melden. Falls jedoch nachweisbar ist, dass das Geld beispielsweise aus einer Erbschaft stammt, wäre es eine andere Option. Käufer müssen also darlegen, woher das Geld stammt oder glaubhaft machen, dass es aus den eigenen Ersparnissen kommt.
Bargeld sollte jedenfalls nicht unter der Hand beim Hauskauf fließen. Würde das passieren, hätte der Verkäufer einen falschen Kaufpreis im Kaufvertrag angegeben. Dadurch fallen die Steuereinnahmen (Grunderwerbsteuer) geringer aus. Ebenso wird der Makler um einen bestimmten Betrag geprellt.
Verkäufer dürfen keinen Barbetrag annehmen, sofern das nicht ausdrücklich im Kaufvertrag erwähnt wurde. Wer einen bestimmten Betrag oder möglicherweise den kompletten Kaufbetrag in bar zahlen möchte, der muss das beim Notar angeben, sodass es im Kaufvertrag aufgenommen wird.
So suchst du sicher
Achte bei der Immobiliensuche darauf, mit wem du deine persönlichen Daten teilst.
Für Käufer hat es natürlich einige Vorteile, den Kaufpreis direkt bar zu bezahlen.
Zu den Vorteilen für Käufer mit Barzahlung gehören:
Sie müssen keinen Kredit aufnehmen.
Es fallen keine monatliche Kreditraten an.
Sie sparen sich erhebliche Zinszahlungen, Grundschuldeintragungen und weitere Kosten.
Außerdem lässt sich möglicherweise auch ein besserer Preis für das Objekt heraushandeln, wenn der Käufer nachweisen kann, dass er liquide ist und nicht auf eine Finanzierungszusage seitens der Bank angewiesen ist.
Natürlich wird auch das Finanzamt genauer hinschauen, wenn es sich um einen hohen Betrag handelt, der bar gezahlt werden soll. Käufer müssen mitteilen, woher sie den Geldbetrag haben. Bei einer Schenkung oder einer Erbschaft wird es normalerweise keine Probleme hinsichtlich des Nachweises geben.
Auch dann, wenn die ganze Zeit nachweislich Geld angespart wurde, wird das Finanzamt keinen Verdacht der Geldwäsche oder ähnliches erheben. Falls jedoch nicht nachvollziehbar ist, woher ein bestimmter Geldbetrag stammt, wird schnell „Schwarzgeld“ unterstellt, was mit Strafen geahndet wird. Auch der Verkäufer muss mit hohen Geldstrafen rechnen (bis zu 100.000 Euro), wenn der Verdacht auf Geldwäsche nicht gemeldet wurde.
Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren dich als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich für dich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, dir eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen deiner rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir dir, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.