In der Welt der Wohnungsvermietung spielt Vertrauen eine zentrale Rolle. Vermieter:innen vertrauen darauf, dass Mieter:innen pünktlich die Miete zahlen. Doch was passiert, wenn dieses Vertrauen bricht? Hier kommt die Ausfallbürgschaft ins Spiel – ein Instrument, das sowohl Vermieter:innen als auch Bürgen schützt.
Ausfallbürgschaften bieten Vermieter:innen Sicherheit.
Die Bürgen haften nur, wenn alle rechtlichen Mittel gegen die eigentlichen Schuldner:innen ausgeschöpft sind.
Es gibt zwei Arten von Ausfallbürgschaften, eine einfache und eine modifizierte.
Eine Ausfallbürgschaft ist eine spezielle Form der Bürgschaft, die in der Wohnungsvermietung genutzt wird, um das Risiko eines Mietausfalls zu minimieren. Dabei verpflichtet sich ein:e Bürge:Bürgin, für die Verbindlichkeiten eines:r Mieters:in gegenüber dem:der Vermieter:in aufzukommen, falls diese:r zahlungsunfähig wird oder seine:ihre Miete nicht zahlt.
Im Unterschied zur selbstschuldnerischen Bürgschaft tritt der Bürge bei der Ausfallbürgschaft jedoch erst dann in die Pflicht, wenn der:die Vermieter:in nachweisen kann, dass alle anderen Mittel zur Eintreibung der Forderung erschöpft sind.
Der offensichtlichste Vorteil einer Ausfallbürgschaft für Vermieter:innen ist die erhöhte Sicherheit. Durch die Bürgschaft wird das Risiko eines finanziellen Verlustes erheblich reduziert. Sollte der:die Mieter:in die Miete nicht zahlen, kann der:die Vermieter:in nach Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten die Bürgen in Anspruch nehmen und so die finanziellen Einbußen minimieren.
Vermieter:innen, die eine Ausfallbürgschaft verlangen, können oft auf eine größere Auswahl an Mietinteressenten zurückgreifen. Viele Mieter:innen sind bereit, eine:n Bürgen:in zu stellen, um die Wohnung ihrer Wahl zu bekommen. Dies erleichtert den Vermieter:innen die Suche nach zuverlässigen Mieter:innen und erhöht gleichzeitig die Attraktivität der Immobilie. Die Ausfallbürgschaft bietet eine zusätzliche rechtliche Absicherung. Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, hat der Vermieter eine rechtlich bindende Vereinbarung in der Hand, die ihn zur Forderung gegenüber dem Bürgen berechtigt.
Für die Bürgen bietet die Ausfallbürgschaft den Vorteil, dass seine Haftung klar begrenzt ist. Sie werden nur dann zur Zahlung herangezogen, wenn der:die Vermieter:in nachweisen kann, dass der:die Mieter:in zahlungsunfähig ist und alle anderen Maßnahmen zur Forderungseintreibung ausgeschöpft sind. Dies schützt den Bürgen vor einer vorschnellen Inanspruchnahme.
Viele Menschen sind bereit, für Freunde oder Familienmitglieder eine Bürgschaft zu übernehmen, um ihnen zu helfen, eine Wohnung zu finden. Die Ausfallbürgschaft bietet hier eine Möglichkeit, diese Unterstützung zu leisten, ohne ein unverhältnismäßig hohes Risiko einzugehen. Außerdem ist das Übernehmen einer Bürgschaft ein starkes Zeichen des Vertrauens und der Unterstützung. Für viele Bürgen ist es eine Möglichkeit, dieses Vertrauen zu zeigen und gleichzeitig sicherzustellen, dass sie nicht sofort und ohne Weiteres zur Kasse gebeten werden können.
Die Wohnungsvermietung ist ein komplexes Geschäft, bei dem sowohl Vermieter:innen als auch Mieter:innen Risiken eingehen. Eine Möglichkeit, diese Risiken zu minimieren, ist die Nutzung der Ausfallbürgschaft. Es gibt jedoch verschiedene Formen dieser Bürgschaft, insbesondere die einfache und die modifizierte Ausfallbürgschaft.
Bei der einfachen Ausfallbürgschaft verpflichten sich die Bürgen, die Verbindlichkeiten des:der Mieters:in zu übernehmen, wenn diese:r nicht mehr in der Lage ist, seine:ihre Mietzahlungen zu leisten. Die Bürgen treten jedoch erst dann in die Pflicht, wenn der:die Vermieter:in alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um die Forderung einzutreiben.
- Nachweis der Zahlungsunfähigkeit: Der:die Vermieter:in muss nachweisen, dass der:die Mieter:in zahlungsunfähig ist. Dies bedeutet, dass der:die Vermieter:in zunächst alle gerichtlichen und außergerichtlichen Schritte unternehmen muss, um die Mietforderung bei den Mieter:innen geltend zu machen.
- Zeitaufwändige Prozesse: Da die Vermieter:innen erst nach Ausschöpfung aller rechtlichen Schritte auf die Bürgen zurückgreifen können, kann dieser Prozess zeitaufwendig und kostspielig sein.
- Schutz der Bürgen: Die Haftung der Bürgen ist begrenzt, da sie nur in Anspruch genommen werden, wenn Mieter:innen tatsächlich zahlungsunfähig ist und alle anderen Maßnahmen erfolglos waren.
Die modifizierte Ausfallbürgschaft ist eine weiterentwickelte Form der einfachen Ausfallbürgschaft. Hier wird die Haftung der Bürgen unter bestimmten Bedingungen erleichtert, wodurch Vermieter:innen schneller und unkomplizierter auf die Bürgschaft zurückgreifen können.
- Reduzierte Nachweispflichten: Im Gegensatz zur einfachen Ausfallbürgschaft müssen Vermieter:innen nicht alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um die Forderung bei Mieter:innen einzutreiben. Oft reicht es aus, wenn der Mieter:innen eine bestimmte Anzahl von Mieten in Verzug sind oder insolvent gemeldet werden.
- Schnellere Inanspruchnahme: Durch die reduzierten Nachweispflichten können Vermieter:innen schneller auf Bürgen zurückgreifen und ihre Ansprüche geltend zu machen. Dies bietet Vermieter:innen eine höhere Sicherheit und eine schnellere finanzielle Entlastung.
- Erhöhtes Risiko für Bürgen: Da die Bürgen schneller und unter erleichterten Bedingungen in Anspruch genommen werden können, gehen sie ein höheres Risiko ein als bei der einfachen Ausfallbürgschaft.
Merkmal | Einfache Ausfallbürgschaft | Modifizierte Ausfallbürgschaft |
Nachweispflichten der Vermieter:innen | Vollständiger Nachweis der Zahlungsunfähigkeit | Reduzierte Nachweispflichten |
Geschwindigkeit der Inanspruchnahme | Langsam und zeitaufwendig | Schnell und unkompliziert |
Risiko für Bürgen | Geringer, da Nachweis der Zahlungsunfähigkeit erforderlich | Höher, da erleichterte Inanspruchnahme |
Sicherheit für Vermieter:innen | Weniger Sicherheit aufgrund langwieriger Prozesse | Höhere Sicherheit durch schnelle Verfügbarkeit |
Als Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 informiert dich Oranus Mahmoodi über alle Themen rund ums Mieten und Kaufen. Oranus ist studierte Journalistin und Soziologin. Sie beobachtet die Immobilienwirtschaft seit Jahren. Ihre Expertise als Wirtschafts- und Finanzjournalistin hat sie bei Financial Times Deutschland gewonnen, wo sie über viele Jahre gearbeitet hat. Als Autorin für Nachrichtenagenturen und diverse Wirtschaftstitel hat sie sich intensiv mit allen Seiten der Immobilienwirtschaft beschäftigt. Ihr Credo ist es, komplexe Themen für dich unterhaltsam und verständlich aufzubereiten.
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