Inserierst du deine Immobilie, solltest du die Nettomiete bzw. Grundmiete nennen, aber auch die Bruttomiete beziffern können. Wir räumen in diesem Beitrag mit den Begrifflichkeiten Brutto-, Netto-, Kalt-, Warm- und Grundmiete auf und geben dir praktisches Wissen für deine Vermietung an die Hand.


nebenkosten-berechnen

Es ist Zeit für deine Betriebskostenabrechnung?

In nur wenigen Schritten erstellst du deine rechtssichere Betriebskostenabrechnung mit VermietenPlus. Im Anschluss kannst du diese einfach herunterladen oder sie direkt an deine Mieter:innen schicken.


importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Quadratmeterangabe deiner Immobilie mal Quadratmeterpreis aus dem örtlichen Mietspiegel ergibt die Kalt- oder Nettomiete.

  • Die Brutto- oder Warmmiete setzt sich aus der Kaltmiete für die Nutzung der Wohnung sowie den betrieblichen Nebenkosten zusammen.

  • Damit du alle angefallenen Nebenkosten abrechnen kannst, sollte dein Mietvertrag einen Hinweis auf § 2 der Betriebskostenverordnung enthalten.

  • Betriebskostenabrechnung: Mit dem Service von Vermietet.de von ImmoScout24 erstellst du deine Betriebskostenabrechnung ganz einfach.

     

Wie setzt sich die Miete für eine Wohnung zusammen?

Beim Vermieten einer Immobilie ist die Miete eine wichtige Größe. Es gibt aber nicht nur „die eine“ Miete.


Vermieterin rechnet die Nebenkosten aus

Vielmehr setzt sie sich zusammen aus:
 

  • Grundmiete 
  • Betriebskosten 
  • Heiz- und Warmwasserkosten


Bei der Frage „wie viel Miete kostet die Wohnung?“ handelt es sich meist lediglich um die Grundmiete.

Nettomiete, Bruttomiete – Definition

Mit der Nettomiete (auch Kaltmiete oder Grundmiete) ist lediglich der Gebrauch der Mietsache abgegolten. Für den Betrieb fallen jedoch zusätzliche Kosten an, die beim Gebrauch des Gebäudes oder Grundstücks entstehen.

Es handelt sich hierbei um die sogenannten betrieblichen Nebenkosten wie etwa

  • Wasserversorgung,
  • Müllabfuhr,
  • Versicherung,
  • Grundsteuer,
  • Allgemeinstrom etc.


Dazu kommen die Kosten für Heizung und Warmwasser. Die Nettomiete und die Nebenkosten zusammen ergeben die Bruttomiete oder Warmmiete.


nebenkosten-berechnen

Es ist Zeit für deine Betriebskostenabrechnung?

In nur wenigen Schritten erstellst du deine rechtssichere Betriebskostenabrechnung mit VermietenPlus. Im Anschluss kannst du diese einfach herunterladen oder sie direkt an deine Mieter:innen schicken.


Die Kaltmiete bzw. Nettomiete – alle Fakten im Überblick

Die Kaltmiete bezieht sich auf die reinen Mietkosten. Sie entfallen auf die Nutzung der Mietsache ohne die betrieblichen Nebenkosten.

Andere Begriffe für Kaltmiete sind:

  • Grundmiete
  • Nettomiete
  • oder auch das veraltete und heutzutage immer seltener benutzte Wort „Mietzins“.

Kaltmiete berechnen, Kaltmiete bei Neuvermietung festlegen

Du multiplizierst die Wohnfläche des zu vermietenden Objektes mit dem Quadratmeterpreis aus dem Mietspiegel:

Wohnfläche in m² × Preis/m² = Kaltmiete

68 m² × 5,95 €/m² = 401,20 €

Achte bei Neuvermietungen auf die eventuell geltende Mietpreisbremse. Ist sie wirksam, darf die Kaltmiete nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Eine Ausnahme hiervon bildet die Erstvermietung eines Neubaus.

hint
Mietspiegel

Hinweis: Alles Wissenswerte erfährst du in unserem Beitrag zum Mietspiegel.

Die Erhöhung der Kaltmiete

Mieterhöhungen beziehen sich immer auf die Kalt- oder Nettomiete. Sie sind erlaubt bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Diese darf maximal um 20 Prozent überschritten werden. Die Mieterhöhungen dürfen laut Kappungsgrenze (§ 558 Absatz 3 BGB) nur alle 15 Monate durchgeführt werden. Achte darauf, dass die Mieterhöhung innerhalb von drei Jahren nicht mehr als 20 Prozent beträgt.

Expertenkommentar

Achte darauf, die Miete transparent im Mietvertrag darzustellen und die Betriebskosten klar zu definieren. Nutze den Mietspiegel, um eine faire Kaltmiete festzulegen, und halte dich an die gesetzlichen Regelungen wie die Mietpreisbremse und Kappungsgrenze. Eine Zusammenarbeit mit einem:einer Makler:in kann dabei sehr hilfreich sein.

Nadine Kunert
Expertin für Verkauf & Vermietung
Nadine Kunert

Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.

×

Die Warmmiete bzw. Bruttomiete: Welche Nebenkosten gehören dazu

Die Warmmiete, auch Bruttomiete genannt, ist die Gesamtmiete. Sie setzt sich wie folgt zusammen:
 

  • Kaltmiete + Nebenkosten = Warmmiete bzw. Bruttomiete


Die Warmmiete umfasst alle umlagefähigen Nebenkosten, die für den Zeitraum in dieser Wohneinheit angefallen sind. Die korrekte Bezeichnung ist hier Betriebskosten nach § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV).

Mit der jährlichen Nebenkostenabrechnung werden die tatsächlich entstandenen Kosten mit den Vorauszahlungen verrechnet und entweder ein Guthaben ausgezahlt oder eine Nachzahlung verlangt.

Beispiele für die Betriebskosten

Zu den umlagefähigen Betriebs- bzw. Nebenkosten gehören folgende Positionen:

  • Wasserversorgung und -entsorgung
  • Beleuchtung,
  • Müllentsorgung,
  • Gartenpflege und Hauswart
  • Sach- und Haftpflichtversicherung
  • Grundsteuer


Im Gegensatz zu den umlagefähigen Nebenkosten sind die Verwalternebenkosten, bestehend aus Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten, nicht umlagefähig.

Ebenfalls nicht unter die Nebenkosten fallen:

  • Kosten für Telefon, TV, Internet, Elektro-Durchlauferhitzer
  • Kosten für Gasetagenheizungen und Nachtspeicheröfen


Für den:die Mieter:in sind auch die Kosten für Strom und Telefon- bzw. Internetanschluss genauso wie ein Elektro-Durchlauferhitzer und elektrisch betriebene Heizvorrichtungen ein relevanter Faktor, der die Miete erhöht. Diese Kosten werden vom Versorgungsunternehmen dem:der Mieter:in direkt berechnet.



nebenkosten-berechnen

Es ist Zeit für deine Betriebskostenabrechnung?

In nur wenigen Schritten erstellst du deine rechtssichere Betriebskostenabrechnung mit VermietenPlus. Im Anschluss kannst du diese einfach herunterladen oder sie direkt an deine Mieter:innen schicken.


Ist eine Aufschlüsselung der Mietkosten und Nebenkosten im Mietvertrag notwendig?

Die Nebenkosten müssen im Mietvertrag verankert werden, anderenfalls kannst du sie deinen Mieter:innen nicht berechnen. Du musst dabei aber nicht jede Kostenposition einzeln aufführen. Es reicht ein Verweis auf § 2 Betriebskostenverordnung (BetrKV) im Mietvertrag in folgender Weise:

Der Mieter ist neben der Mietzahlung dazu verpflichtet, anfallende Betriebskosten laut § 2 Betriebskostenverordnung (BetrKV) zu übernehmen.

Kostenpositionen aus der BetrKV wie die Fahrstuhlwartung, die du bei dir nicht umlegen kannst, entfalten dabei keinerlei Wirkung. Sollte eine Kostenposition jedoch fehlen, wie die Reinigung der Dachrinnen, solltest du sie unter Punkt 17 der BetrKV „Sonstige Betriebskosten“ ergänzen. Nur so hast du das Recht, diese Kosten auf deine Mieter:innen umzulegen.

Fazit: Die Zusammensetzung der Miete

Die Zusammensetzung der Miete kann komplex erscheinen. Dagegen hilft ein grundlegendes Verständnis der Begriffe Kaltmiete, Warmmiete, Nettomiete und Bruttomiete. Die Kaltmiete/Nettomiete stellt die Basis dar, während die Warmmiete/Bruttomiete die Betriebskosten integriert, die durch den Gebrauch der Immobilie entstehen. Ein klarer Mietvertrag mit präzisen Angaben zur Kaltmiete und den Nebenkosten gemäß der Betriebskostenverordnung (§ 2 BetrKV) schützt sowohl Vermieter:innen als auch Mieter:innen vor Missverständnissen und sorgt für eine reibungslose Mietbeziehung.


house laptop

Einfach smart: Verwalte deine Immobilien digital und zentral an einem Ort!

Alles rund um die Verwaltung und Vermietung deiner Immobilien jederzeit griffbereit und mit allen Funktionen, die smarte Vermieter:innen zur erfolgreichen Vermietung brauchen: VermietenPlus.


FAQ: Häufige Fragen zur Zusammensetzung der Miete

Was ist der Unterschied zwischen Bruttomiete und Nettomiete?

Die Nettomiete, auch Kaltmiete genannt, bezieht sich ausschließlich auf die Kosten für die Nutzung der Wohnung ohne zusätzliche Nebenkosten. Die Bruttomiete hingegen umfasst die Nettomiete sowie alle umlagefähigen Nebenkosten, die durch den Betrieb der Immobilie entstehen, wie Wasser, Müllabfuhr und Heizung.

Wie setzt sich die Warmmiete zusammen?

Die Warmmiete setzt sich aus der Kaltmiete und den Betriebskosten zusammen. Betriebskosten beinhalten unter anderem Wasserversorgung, Müllentsorgung, Heizung und Warmwasser. Diese werden gemäß der Betriebskostenverordnung auf die Mieter umgelegt.

Wie setzt sich die Kaltmiete zusammen?

Die Kaltmiete besteht ausschließlich aus den Mietkosten für die Nutzung der Wohnung selbst, ohne die Berücksichtigung der Betriebskosten. Sie wird berechnet, indem die Wohnfläche des Objekts mit dem Quadratmeterpreis aus dem Mietspiegel multipliziert wird.

Was bedeuten Nettomiete und Bruttomiete?

Die Nettomiete, auch als Kaltmiete bekannt, deckt nur die Kosten für die Nutzung der Mietsache ab, ohne zusätzliche Betriebskosten. Die Bruttomiete hingegen umfasst die Nettomiete und sämtliche umlagefähigen Nebenkosten. Sie ist die vollständige Warmmiete.

Wie gefällt Ihnen diese Seite?
/5
seit 29.07.2021
Bewerten Sie diese Seite Vielen Dank
Artikel herunterladen
Artikel melden
Vielen Dank!
Wir haben Ihr Feedback erhalten.
Nadine Kunert
Expertin für Verkauf & Vermietung

Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.

Redaktionsrichtlinien von ImmoScout24

Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir Ihnen, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.

War dieser Artikel hilfreich?
Der Artikel wurde als hilfreich bewertet.
Vielen Dank
Wir haben die Bewertung erhalten.