Wenn das Gebot der Rücksichtnahme nicht mehr gilt, muss der Vermieter eingreifen. Störungen durch andere Hausbewohner können ein Mangel sein.


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Wohnung

  • kein Balkon, keine Garage
  • Die alte/ neue Wohnung befindet sich jeweils im 3. OG
  • Alle Zimmer (inkl. Keller) weisen einen normalen Füllstand auf

Umzug

  • Der Transportweg von der Wohnungstür bis in den LKW (Auszug/ Einzug) beträgt 10m
  • Preis für Transport pro m3: 25 Euro
  • Preis für m3 pro 10 km Entfernung: 8 Euro
  • Sonderleistungen (Umzugskartons, Möbelmontage oder Küchenabbau) werden nicht berücksichtigt

Belästigungen durch andere Hausbewohner oder durch Immissionen aus der Nachbarschaft können einen Mangel darstellen.

Belästigungen durch Hausbewohner

Die Ursachen derartiger Streitigkeiten können vielfältiger Natur sein. Häufig fühlt sich ein Mieter durch Lärm des anderen Mieters während der Ruhezeiten gestört. Auch wenn ein Vermieter für die Störung des anderen Mieters nichts kann, kann ein Mangel der Mietsache vorliegen. Der Mieter kann bei Vorliegen eines Mangels die Beseitigung der Störung verlangen und die Miete mindern. Dem Vermieter muss es jedoch möglich sein, diesen Mangel zu beseitigen. Deshalb muss der Mieter diesen Mangel unverzüglich seinem Vermieter anzeigen.

Gelegentliche Beeinträchtigungen aufgrund von Streitigkeiten zwischen Mitbewohnern ebenso wie gelegentliches Feiern anderer Bewohner ohne gravierende Beeinträchtigungen können im Einzelfall vom  Mieter hinzunehmen sein.

Die Abgrenzung zu erheblichen Gebrauchsstörungen für den Mieter muss den Umständen des Einzelfalls entnommen werden. Der Mieter muss  den Nachbarschaftsstreit und die damit verbundenen Störungen beschreiben. Die Art der Beeinträchtigungen, wie Partygeräusche oder Musik, müssen mit Tageszeiten, Dauer und ungefährer Frequenz angegeben werden.

Lärm

Ob eine unzumutbare Belästigung durch Lärm vorliegt, ist im Einzelfall zu entscheiden. Maßgebend ist, ob der Lärm vermeidbar ist. Ein Überschreiten der Zimmerlautstärke ist in der Regel nicht mehr von anderen Mietern hinzunehmen.
Auch ein Verstoß gegen die Ruhezeiten stellt eine unzumutbare Belästigung dar. Die  Ruhezeiten ergeben sich aus gemeindlichen Verordnungen oder dem Mietvertrag.

Grundsätzlich dürfen tagsüber Lautstärken von 40 Dezibel und nachts von 30 Dezibel nicht überschritten werden.
Für Lärmquellen auf dem Nachbarschaftsgrundstück ist der Vermieter normalerweise nicht verantwortlich. In Städten muss der Mieter damit rechnen, dass Bauarbeiten auf öffentlichen Straßen oder auf Nachbargrundstücken stattfinden. Solche Arbeiten hat der Mieter im üblichen Umfang zu dulden.

Kein Milieuschutz

Haben die Parteien keine konkrete Absprache über die Zusammensetzung der Mietergemeinschaft getroffen, so ist der Vermieter in der Auswahl der Mieter frei. Kennt der Mieter bei Anmietung der Wohnung das Umfeld, kann er später eintretende, jedoch absehbare Veränderungen im Umfeld des Mietobjektes nicht als Mangel aufführen. Üblichen Gaststättenlärm hat der Mieter zu dulden, wenn diese bereits bei Abschluss des Mietvertrages ansässig war.

Gegenmaßnahmen

Grundsätzlich kann der Mieter direkt gegen den Störer vorgehen. Er kann aber auch vom Vermieter verlangen, dass dieser für die Beseitigung der Beeinträchtigung sorgt. Aufgrund seiner Verpflichtung aus dem Mietvertrag heraus muss der Vermieter dem Mieter einen ungestörten Besitz an der Wohnung gewährleisten. Das verpflichtet den Vermieter zunächst, die störende Mietpartei aufzufordern das störende Verhalten zu unterlassen. Hilft das nicht, muss er den Mieter erst abmahnen oder bei weiteren Verstößen  gegebenenfalls kündigen.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema Nachbarschaftsstreit

Welche Ursachen können zu Belästigungen durch Hausbewohner führen?

Belästigungen durch Hausbewohner können verschiedene Ursachen haben. Häufig entstehen sie durch Lärmbelästigungen, die während der Ruhezeiten auftreten. Diese Belästigungen können auch auf einen Mangel in der Mietsache zurückzuführen sein.

Wie sollte ein Mieter bei Störungen durch Mitbewohner vorgehen?

Ein Mieter sollte dem Vermieter unverzüglich von den Störungen durch Mitbewohner berichten. Der Vermieter sollte in der Lage sein, den Mangel zu beheben. Der Mieter kann auch die Miete mindern und die Beseitigung der Störung verlangen.

Wann gilt Lärm als unzumutbare Belästigung?

Ob Lärm als unzumutbare Belästigung gilt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Wenn der Lärm vermeidbar ist oder die Zimmerlautstärke deutlich überschritten wird, kann dies als unzumutbare Belästigung angesehen werden. Auch ein Verstoß gegen die Ruhezeiten kann als solche Belästigung betrachtet werden.

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