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Veröffentlicht am 02.01.2021
Im kommenden Jahr gibt es drei wichtige Themen, die du als Mieterinnen oder Mieter unbedingt auf dem Schirm haben sollten. Bei zwei Änderungen kannst du möglicherweise richtig viel Geld sparen!
Womit du rechnen musst: Ab 1. Januar 2021 wird auf fossile Energieträger eine CO2-Abgabe von 25 Euro pro Tonne erhoben. Der Preis von Heizöl wird damit um 7,9 Cent, der von Gas um 0,6 Cent pro Kilowattstunde steigen. Damit werden für die meisten Mieter die Heizkosten steigen.
Womit du rechnen kannst: Falls du Wohngeld beziehst, beteiligt sich der Staat an den höheren Heizkosten. Der Wohnzuschuss wird um rund 15 Euro pro Monat erhöht, für jedes weitere Haushaltsmitglied kommen 3,60 Euro hinzu.
Womit dich hoffen lässt: Wenn es nach dem Willen der SPD-geführten Ministerien geht, könnten sogar alle Mieterinnen und Mieter im nächsten Jahr bei den gestiegenen Heizkosten teilweise entlastet werden. Die Minister fordern, dass nur höchstens 50 Prozent der CO2-bedingten Mehrkosten auf die Mieter umgelegt werden dürften. Die Begründung: Wer zur Miete wohnt, hat auf die Art der Heizung und den Energieträger gar keinen Einfluss. Darüber entschieden ist jedoch noch nicht.
Womit du rechnen musst: In den großen Städten wird zur Miete wohnen sicher auch 2021 teuer bleiben. Immerhin aber sind dort die Mieten – anders als die Kaufpreise – in der letzten Zeit nicht mehr so stark gestiegen wie zuvor. In Berlin und Hamburg etwa ist Mieten auch über Jahre gerechnet definitiv günstiger als Kaufen.
Womit du rechnen kannst: Im September 2020 haben Bundesjustiz- und –innenministerium einen gemeinsamen Entwurf für eine Reform des Mietspiegels vorgelegt. Darin ist vorgesehen, dass Forderungen nach Mieterhöhungen nur noch mit qualifizierten Mietspiegeln, nicht aber mit Vergleichswohnungen begründet werden dürfen. Ob sich der Entwurf mit diesem Vorteil für Mieterinnen und Mieter durchsetzt, ist allerdings noch nicht entschieden. Derzeit werden offenbar noch Stellungnahmen der Immobilienverbände ausgewertet und es steht nicht fest, ob das Gesetz noch 2020 verabschiedet werden kann.
Was spannend bleibt: Der Mietendeckel, mit dem Wohnungsmieten für fünf Jahre nicht erhöht werden dürfen, ist bisher nur in Berlin umgesetzt. Doch auch in anderen Bundesländern gibt es Initiativen zur Mietpreisbegrenzung. Ein Volksbegehren für einen sechsjährigen Mietenstopp in Bayern wurde vom Verwaltungsgerichtshof des Landes abgelehnt – mit der Begründung, dass Mietrecht Bundessache ist. Aber auch in Hessen hat sich eine ähnliche Kampagne formiert, die von der SPD und der Linken unterstützt wird. Im Oktober gab es einen ersten bundesweiten „Mietenstopp-Gipfel“ in Nürnberg. Im Wahljahr 2021 könnte das ein großes Thema werden.
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Womit du rechnen musst: Vielleicht hast du schon während der ersten Corona-Beschränkungen im Frühjahr für einige Zeit am Küchentisch statt im Büro gearbeitet. Inmitten der „zweiten Welle“ zum Jahresende sieht alles danach aus, dass zumindest in den ersten Monaten des kommenden Jahres wieder viel mehr Homeoffice angesagt sein wird.
Womit du rechnen kannst: Ausgaben für corona-bedingtes Homeoffice kannst du für 2020 und 2021 von der Einkommensteuer absetzen – auch ohne ein separates Arbeitszimmer. Für jeden Tag, den du von zu Hause gearbeitet hast, können pauschal 5 Euro geltend gemacht werden, das sind maximal 600 Euro pro Jahr. Darüber hinaus können auch noch Arbeitsmittel wie Computer oder Handy oder gegebenenfalls auch Telefon- und Internetkosten abgeschrieben werden.
Was spannend bleibt: Du hast gute Erfahrungen mit dem Homeoffice gemacht und möchtest auch zukünftig öfters von zu Hause arbeiten? Dann könnte dir das von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil geplante Mobile-Arbeit-Gesetz entgegenkommen. Zwar gibt es im aktuellen Entwurf kein generelles „Recht auf Homeoffice“, wohl aber das Recht, den Wunsch danach mit Chefin oder Chef zu erörtern. Ablehnungen sollen begründet werden müssen. Allerdings muss der Entwurf des Arbeitsministers noch mit den anderen Kabinettsmitgliedern abgestimmt werden, bevor er das Verfahren im Bundestag und Bundesrat durchlaufen kann. Mit der Einrichtung eines voll ausgestatteten Arbeitszimmers in deiner Mietwohnung solltest du also vielleicht noch etwas warten.
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