Kabelgebühren dürfen in der Betriebskostenabrechnung nur noch für den Zeitraum vom 1.1.2024 bis zum 30.6.2024 auftauchen. Mieter:innen können zum 1.7.2024 einen Einzelvertrag mit einem Kabel-TV-Anbieter abschließen oder ihren Fernsehempfang anderweitig umstellen.
In den Medien ist es seit längerem Thema, am 1. Juli 2024 ist es Fakt: Das Nebenkostenprivileg hat ausgedient. Was bedeutet das? Mieter:innen können dann einen Einzelvertrag mit einem Kabel-TV-Anbieter abschließen oder beispielsweise auf Antenne, Satellit, internetbasiertes Fernsehen umstellen. Vermietende dürfen die Kosten für den Kabel-TV-Anschluss nicht mehr über die Betriebskosten auf ihre Mieter:innen umlegen.
Das Nebenkostenprivileg hat seinen Ursprung in den Anfangszeiten des Kabelfernsehnetzes. Damit die breite Bevölkerung möglichst unkompliziert an der technischen Neuerung teilhaben konnte, wurde ein Gesetz geschaffen, das es Vermietenden ermöglichte, für ihre Mieter:innen einen Sammelvertrag abzuschließen.
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Inzwischen gibt viele verschiedene Empfangsarten fürs Fernsehen. Damit war es an der Zeit, das Nebenkostenprivileg abzuschaffen. Genau genommen passierte das schon zum 1.12.2021. Doch nun zum 1.7.2024 endet die vereinbarte Übergangsfrist, die Kabelnetzbetreibende brauchen, um Verträge entsprechend umstellen zu können.
Wichtig für Mieter:innen: Die Umlage der Kabel-TV-Gebühren endet automatisch. Wer seinen Kabelanschluss weiterhin behalten möchte, kann das tun. Die Kosten hierfür werden sich nach Aussage der Verbraucherzentrale zwar erhöhen, aber nicht sehr stark. Es ist davon auszugehen, dass der Markt die Preise regeln wird.
Soll der Kabelanschluss weiterhin genutzt werden, muss nun ein sogenannter Einzelnutzer-Vertrag abgeschlossen werden. Vermietende sind verpflichtet, sich um die Kündigung des Sammelvertrags zu kümmern. Bei Versäumnissen müssen sie ab dem 1. Juli 2024 die Kosten übernehmen.
Natürlich gibt es auch Alternativen zum Kabelanschluss wie beispielsweise der Empfang von DVB-T2 HD über die Hausantenne oder über das Internet, also IPTV. Es stehen diverse Streamingdienste zur Verfügung oder – wenn Vermietende zustimmen – kann auch eine Satellitenschüssel auf dem Balkon das Gewünschte leisten.
Ebenso ist es möglich, Fernsehen über Kabel, Telefonie und Internet über einen anderen Anbieter zu nutzen oder umgekehrt. Es müssen dazu jeweils Einzelverträge abgeschlossen werden und der Anbietende wird eine entsprechende Filterdose installieren.
Tipp: Bevor ein neuer Vertrag unterschrieben wird, noch eine Nacht darüber schlafen.
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