Kabelgebühren dürfen in der Betriebskostenabrechnung nur noch für den Zeitraum vom 1.1.2024 bis zum 30.6.2024 auftauchen. Mieter:innen können zum 1.7.2024 einen Einzelvertrag mit einem Kabel-TV-Anbieter abschließen oder ihren Fernsehempfang anderweitig umstellen.

In den Medien ist es seit längerem Thema, am 1. Juli 2024 ist es Fakt: Das Nebenkostenprivileg hat ausgedient. Was bedeutet das? Mieter:innen können dann einen Einzelvertrag mit einem Kabel-TV-Anbieter abschließen oder beispielsweise auf Antenne, Satellit, internetbasiertes Fernsehen umstellen. Vermietende dürfen die Kosten für den Kabel-TV-Anschluss nicht mehr über die Betriebskosten auf ihre Mieter:innen umlegen. 

Das Nebenkostenprivileg hat seinen Ursprung in den Anfangszeiten des Kabelfernsehnetzes. Damit die breite Bevölkerung möglichst unkompliziert an der technischen Neuerung teilhaben konnte, wurde ein Gesetz geschaffen, das es Vermietenden ermöglichte, für ihre Mieter:innen einen Sammelvertrag abzuschließen.



Schneller in deine Traumwohnung

Als Plus-Mitglied von ImmoScout24 erhältst du exklusive Funktionen, die dich auf der Suche nach deinem neuen Zuhause unterstützen.

Betriebskostenabrechnungen: Kabelgebühren nur noch fürs 1. Halbjahr 2024

Inzwischen gibt viele verschiedene Empfangsarten fürs Fernsehen. Damit war es an der Zeit, das Nebenkostenprivileg abzuschaffen. Genau genommen passierte das schon zum 1.12.2021. Doch nun zum 1.7.2024 endet die vereinbarte Übergangsfrist, die Kabelnetzbetreibende brauchen, um Verträge entsprechend umstellen zu können.

Wichtig für Mieter:innen:  Die Umlage der Kabel-TV-Gebühren endet automatisch. Wer seinen Kabelanschluss weiterhin behalten möchte, kann das tun. Die Kosten hierfür werden sich nach Aussage der Verbraucherzentrale zwar erhöhen, aber nicht sehr stark. Es ist davon auszugehen, dass der Markt die Preise regeln wird. 

Soll der Kabelanschluss weiterhin genutzt werden, muss nun ein sogenannter Einzelnutzer-Vertrag abgeschlossen werden. Vermietende sind verpflichtet, sich um die Kündigung des Sammelvertrags zu kümmern. Bei Versäumnissen müssen sie ab dem 1. Juli 2024 die Kosten übernehmen. 

Internet und Telefonieren über den Kabelanschluss

Natürlich gibt es auch Alternativen zum Kabelanschluss wie beispielsweise der Empfang von DVB-T2 HD über die Hausantenne oder über das Internet, also IPTV. Es stehen diverse Streamingdienste zur Verfügung oder – wenn Vermietende zustimmen – kann auch eine Satellitenschüssel auf dem Balkon das Gewünschte leisten. 

Ebenso ist es möglich, Fernsehen über Kabel, Telefonie und Internet über einen anderen Anbieter zu nutzen oder umgekehrt. Es müssen dazu jeweils Einzelverträge abgeschlossen werden und der Anbietende wird eine entsprechende Filterdose installieren. 

Tipp: Bevor ein neuer Vertrag unterschrieben wird, noch eine Nacht darüber schlafen.


Wie gefällt Ihnen diese Seite?
/5
seit 16.11.2023
Bewerten Sie diese Seite Vielen Dank
Artikel herunterladen
Artikel melden
Vielen Dank!
Wir haben Ihr Feedback erhalten.
Redaktionsrichtlinien von ImmoScout24

Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren dich als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich für dich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, dir eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen deiner rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir dir, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.

War dieser Artikel hilfreich?
Der Artikel wurde als hilfreich bewertet.
Vielen Dank
Wir haben die Bewertung erhalten.