Heike S. zahlte jahrelang Rundfunkgebühren und sollte dennoch einen hohen dreistelligen Betrag nachzahlen. Ihr Ex-Partner war ausgezogen und mit ihm die Beitragsnummer. Sie zahlte unwissentlich für ihn weiter.
Der Rundfunkbeitrag ist eine zwar wichtige, aber nicht allzu präsente Ausgabe, die meist vierteljährlich vom Konto abgebucht wird. Damit ist die Sache abgehakt. Solange die angemeldete Person in derselben Wohnung verbleibt, trifft das zu. Doch beim Wohnungswechsel heißt es, achtsam sein. Das zeigt der Fall von Heike S.
Die Mieterin erhielt einen Brief des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Darin steht, dass für ihre Wohnung schon mehrere Jahre kein Rundfunkbeitrag gezahlt wurde und sie nun einen hohen dreistelligen Betrag nachzahlen müsse. Heike S. versteht die Welt nicht mehr. Denn es werden seit vielen Jahren regelmäßig Beiträge per Lastschrift von ihrem Konto abgebucht.
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Eine Recherche durch den Beitragsservice bringt die Erklärung. Der Ex-Partner der Mieterin war vor längerer Zeit ausgezogen und hatte die Beitragsnummer mitgenommen, die ursprünglich für die gemeinsame Wohnung gedacht war. Die regelmäßigen Beitragszahlungen erfolgten allerdings weiterhin per Lastschrifteinzug von Heikes Konto.
Was viele Mieter:innen nicht wissen: Der Rundfunkbeitrag ist pro Wohnung zu leisten. Die Beitragsnummer wird personenbezogen vergeben und ist nicht übertragbar. Über die Beitragsnummer wird das Beitragskonto der Person zugeordnet, auf die es angemeldet ist.
Als Heikes Ex-Partner umzog, nahm er seine Beitragsnummer folglich samt Beitragskonto mit. Heike zahlte weiterhin den Rundfunkbeitrag, aber unwissentlich nicht für ihre eigenen vier Wände, sondern für seine neue Wohnung.
Alle vier Jahre findet ein bundesweiter Meldedatenabgleich statt, bei dem die Meldeämter die Meldedaten aller volljährigen Bürger:innen zum Abgleich mit den bestehenden Beitragskonten an den Beitragsservice übermitteln. Durch dieses Verfahren wurde Heikes Fall aufgedeckt. Denn für ihre Wohnung existierte kein Beitragskonto.
Video: Was passiert beim Meldedatenabgleich?; Quelle: https://presse.rundfunkbeitrag.de/
In Deutschland sind rund 46 Millionen Beitragskonten angemeldet und werden vom Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio verwaltet. Was Heike S. passierte, ist kein Massenphänomen, kommt aber hin und wieder vor. Daher sollten Mieter:innen darauf achten – egal, ob in partnerschaftlichen oder studentischen Wohngemeinschaften –, was mit dem Rundfunkbeitrag passiert, wenn eine Person auszieht.
Ist das Beitragskonto der Wohnung auf die ausziehende Person angemeldet, eine andere Person leistet jedoch die Zahlungen, dann muss die zahlende Person ihr Lastschriftmandat oder den Dauerauftrag widerrufen. Anschließend muss sie selbst ihre Wohnung zum Rundfunkbeitrag anmelden.
Die umziehende Person, die das Beitragskonto mitnimmt, muss ihre Adressänderung dem Beitragsservice über das Onlineformular mitteilen, um ihr Beitragskonto zu aktualisieren.
Für die Wohnung von Heikes Ex-Partners gab es bereits ein Beitragskonto, das auf seine neue Partnerin angemeldet war. Dadurch war es zu einer Überzahlung für den betreffenden Forderungszeitraum gekommen und die zu viel gezahlten Beiträge konnten erstattet werden. Denn eine Rück- bzw. Umbuchung falsch gezahlter Beiträge auf ein anderes Beitragskonto ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Für Heike S. gab es also doch noch ein Happy End. Sie erhielt von ihrem Ex-Partner den rückerstatteten Betrag als Ausgleich.
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