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Deine SCHUFA-Auskunft ist negativ und du weißt nicht, wie du deinen SCHUFA Eintrag löschen lassen kannst? Denn: Wer eine negative SCHUFA hat, hat es schwer – nicht nur beim Beantragen von Krediten, sondern auch bei der Suche nach einer Mietwohnung. Ein schlechter SCHUFA Score ist ein klares Zeichen dafür, dass ein:e Verbraucher:in nicht als kreditwürdig eingestuft wird.


Lesezeit: 5 Minuten



Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ein Zahlungsverzug bei unstrittigen Forderungen bedeutet einen negativen SCHUFA Eintrag. Bei strittigen Forderungen ist ein negativer SCHUFA Eintrag nicht zulässig. Dafür werden allerdings Beweise für die Ungültigkeit benötigt.
  • SCHUFA Einträge, die aus Verzeichnissen der Amtsgerichte stammen, werden nach einer Frist von drei Jahren gelöscht. Einträge über fällige Forderungen werden erst zum Ablauf des dritten Kalenderjahres gelöscht.
  • Fehlerhafte Angaben bei der SCHUFA können auch vorzeitig gelöscht werden. Die Löschung kann hierbei zwei bis vier Wochen in Anspruch nehmen.
  • Um alle deine Daten zu prüfen, kannst du bei der SCHUFA eine Eigenauskunft einholen. Dadurch kannst du mögliche Fehler klären und negative Einträge einsehen.

 

Welche SCHUFA-Einträge gibt es?

In deiner SCHUFA werden Informationen zu deiner Bonität und zu deinem Zahlungsverhalten gespeichert. Es werden sowohl neutrale als auch negative Einträge gesichert. Vertragspartner:innen können sich daran orientieren. Im Gegensatz zu  neutralen Angaben können negative Einträge Konsequenzen nach sich ziehen.

Zu den neutralen Angaben gehören beispielsweise:

  • Adresse
  • Angaben zur Bankverbindung 
  • laufende Kredite

Zu den negativen Einträgen zählen:

  • abweichendes Zahlungsverhalten
  • Missbrauch von Konten oder Kreditkarten
  • Angaben aus öffentlichen Verzeichnissen der Amtsgerichte

Kreditinstitute, Versandhändler oder auch Vermieter:innen sind häufig nicht bereit, einen Vertrag mit dir abzuschließen, wenn deine SCHUFA-Auskunft negativ ist. 



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Wann entsteht ein negativer SCHUFA Eintrag?

Du erhältst nicht direkt einen negativen SCHUFA Eintrag, wenn du eine Rechnung nicht pünktlich bezahlt hast. Schließlich kann es passieren, dass du die Rechnung versehentlich nicht erhalten und daher nicht bezahlt hast

Bei negativen SCHUFA Einträgen geht es um den Zahlungsverzug bei unstrittigen Forderungen. Bist du im Verzug und ausreichend gemahnt, darf dein:e Gläubiger:in einen negativen Eintrag bei der SCHUFA setzen. Gleiches gilt, wenn die Forderung gerichtlich bestätigt ist und nicht beglichen wurde.

hint
Gut zu wissen:

Bei strittigen Forderungen ist kein SCHUFA Eintrag zulässig. Einträge wegen strittiger Forderungen muss die SCHUFA löschen.

Beispiel: SCHUFA Eintrag löschen lassen wegen strittiger Forderungen

Du hast bei einem Versanhandel Ware bestellt und stellst nach dem Erhalt der Sendung fest, dass ein Teil der Ware mangelhaft ist. Daher bezahlst du nur die einwandfreie Ware und forderst einen Umtausch oder eine Reparatur. Der Versandhandel weigert sich und droht dir mit einer Meldung an die SCHUFA. Das wäre nicht erlaubt.

In diesen Fällen solltest du prüfen, ob infolge solcher Streitigkeiten ein unberechtigtes Negativmerkmal eingetragen wurde. Wenn ja, kannst du den SCHUFA Eintrag umgehend löschen lassen, weil es sich um eine strittige Forderung handelt.

hint
Merke:

Du kannst den SCHUFA Eintrag nur löschen lassen, wenn du tatsächlich Beweise für dessen Nichtigkeit hast. Dazu würde es in diesem Beispiel ausreichen, der SCHUFA den Schriftverkehr mit dem Versandhaus einzureichen. 

SCHUFA Eintrag bei Kontenmissbrauch und Einträge aus dem Register des Amtsgerichts

Ein weiteres mögliches Negativmerkmal ist der Missbrauch eines Kontos oder einer Bankkarte trotz ausdrücklichen Nutzungsverbots. Dies wäre etwa der Fall, wenn Folgendes eintritt:

  • Deine Bank sperrt aufgrund einer Überziehung des Dispolimits dein Konto
  • Deine Bank teilt dir dies mit
  • Du versuchst trotzdem beim Einkaufen mit der Bankkarte zu bezahlen

Auch Daten, die in den Registern der Amtsgerichte zu finden sind, fließen in die SCHUFA-Auskunft ein:

  • Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
  • Beantragung oder Eröffnung einer Privatinsolvenz
  • die Abweisung oder Einstellung des Verbraucherinsolvenzverfahrens mangels Masse
  • das Bestehen eines Haftbefehls zum Erzwingen der eidesstattlichen Versicherung

Wie lange dauert es, bis die SCHUFA einen Eintrag löscht?

Im Regelfall gilt für die Löschung von SCHUFA Daten eine Frist von drei Jahren. Es wird jedoch zwischen Einträgen aus Verzeichnissen der Amtsgerichte und anderen fälligen Forderungen unterschieden. 

Auf den Tag genau nach drei Jahren entfernt die SCHUFA Daten, die aus den Verzeichnissen der Amtsgerichte stammen. Bei diesen Daten lässt sich der SCHUFA Eintrag unter bestimmten Voraussetzungen sogar vorzeitig löschen. Dazu musst du der SCHUFA beweisen, dass der Eintrag beim Amts- oder Vollstreckungsgericht aufgehoben wurde. 

Bei Informationen über fällige Forderungen endet die Frist erst zum Ablauf des dritten Kalenderjahres. Das bedeutet konkret: Einen Eintrag vom 29.06.2020 über fällige Forderungen löscht die SCHUFA am 31.12.2023. Ist der Fall dann noch nicht erledigt, können die Informationen noch für ein weiteres Jahr gespeichert werden. 

Wie kann ich falsche SCHUFA Einträge löschen lassen?

Es kann vorkommen, dass die Daten und Einträge bei der SCHUFA falsch sind. Die SCHUFA prüft nicht, ob alles korrekt ist, was ihr von Vertragspartner:innen gemeldet wird. Wenn etwa ein Telekommunikationsunternehmen die Nichtzahlung einer Forderung meldet, wird das Merkmal eingetragen, ohne dass die SCHUFA den Sachverhalt prüft.

Falscheinträge sind keine Seltenheit. Es kann durchaus vorkommen, dass aufgrund von Namensverwechslungen falsche Zuordnungen erfolgen. Auch längst zurückgezahlte Kredite oder längst gelöschte Konten können noch in der Auskunft auftauchen.

In solchen Fällen hast du das Recht, deinen SCHUFA Eintrag bereinigen und vorzeitig löschen zu lassen. Dafür hat die SCHUFA einen klar definierten Ablauf: Wenn du einen Eintrag beanstandest, nimmt die SCHUFA unverzüglich Kontakt mit dem Unternehmen auf, das die Daten gemeldet hat. Ist die Information falsch, lässt die SCHUFA den Eintrag löschen oder korrigieren.



SCHUFA Eintrag vorzeitig löschen: die SCHUFA Löschfristen

Wie lange die SCHUFA Daten speichern darf, ist gesetzlich klar geregelt. Das gilt auch für den Fall, dass fehlerhafte Daten über dich vorliegen. Möchtest du einen SCHUFA Eintrag löschen lassen, muss die SCHUFA deine Anfrage umgehend bearbeiten. In der Regel dauert es nur wenige Werktage, bis die Unterlagen von den Mitarbeitenden geprüft werden.

Wann der SCHUFA Eintrag gelöscht wird, hängt unter anderem von der aktuellen Auslastung und dem Umfang des falschen Eintrags ab. Als Faustregel gilt, dass die SCHUFA-Löschfrist rund zwei bis vier Wochen in Anspruch nimmt.

Wie kann ich meinen SCHUFA Eintrag prüfen?

Du kannst einmal im Jahr bei der SCHUFA eine kostenlose Eigenauskunft einholen. Prüfe nicht nur negative SCHUFA Einträge, sondern auch neutrale Daten wie Name, Geburtsdatum und Anschrift oder Bank- und Geschäftsverbindungen.

Spätestens, wenn dir trotz guter Bonität Kreditanträge abgelehnt oder Lieferungen auf Rechnung verweigert werden, solltest du eine SCHUFA-Auskunft beantragen. So lassen sich mögliche Fehler schnell klären und negative SCHUFA Einträge löschen. 


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Möchtest du einen negativen Eintrag bei der SCHUFA löschen lassen, dann solltest du so vorgehen:

  • Fordere die kostenlose SCHUFA Bonitätsauskunft ein, um herauszufinden, welche Einträge vorliegen.
  • Liegt ein fehlerhafter Negativeintrag vor, notiere dir, welche SCHUFA Daten du löschen lassen willst.
  • Setze ein Schreiben an die SCHUFA auf und lege Belege für die fehlerhaften Daten bei.
  • Wenn die SCHUFA deine Daten löschen lässt, erhältst du eine entsprechende Benachrichtigung darüber, dass deinem Antrag stattgegeben wurde.

Im Online Portal der SCHUFA gibt es eine Schlichtungsstelle. Diese kannst du entweder direkt im Kontaktformular, telefonisch oder per Post kontaktieren, falls dein Versuch der Löschung nicht erfolgreich war.



FAQ-Häufig gestellte Fragen: SCHUFA-Eintrag löschen

Wie kann ich einen negativen SCHUFA Eintrag löschen, wenn die SCHUFA fehlerhafte Angaben gemacht hat?

Wenden Sie sich mit einem Schreiben an die SCHUFA [Link], in dem Sie belegen, dass der negative SCHUFA-Eintrag falsch ist. Im Online-Portal der SCHUFA gibt es eine Schlichtungsstelle [https://schufa-ombudsmann.de]. Diese können Sie entweder direkt im Kontaktformular, telefonisch oder per Post kontaktieren, falls Ihr Versuch der Löschung nicht erfolgreich war.

Wird man automatisch aus der SCHUFA gelöscht?

In der Regel wird ein SCHUFA Eintrag automatisch gelöscht. Nach genau drei Jahren werden die SCHUFA Daten aus Verzeichnissen der Amtsgerichte entfernt. Bei fälligen Forderungen endet die Frist allerdings erst zum Ablauf des dritten Kalenderjahres. Voraussetzung ist jedoch, dass offene Zahlungen beglichen sind.

Welche Einträge können nicht vorzeitig gelöscht werden?

Manche Einträge können nicht vorzeitig gelöscht werden. Dazu zählen unter anderem Einträge zu laufenden Krediten oder Einträge zu Privatinsolvenzen. Bei einer Privatinsolvenz wird der Eintrag erst drei Jahre nach dem Ende des Insolvenzverfahrens gelöscht. Auch ein Eintrag bei offenen Forderungen für einen Vollstreckungsbescheid, kann nicht vorzeitig gelöscht werden.

Was kostet es seinen falschen SCHUFA-Eintrag zu löschen?

Sollte es zu einem Falscheintrag bei der Schufa kommen, kann dieser kostenlos gelöscht werden. Wenn du jedoch einen Anwalt einschalten musst, um den fehlerhaften Eintrag löschen zu lassen, dann musst du diese Kosten selbst übernehmen. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, übernimmt diese aber in den meisten Fällen die Kosten dafür.

Kann ich etwas vorzeitig aus der SCHUFA löschen lassen? 

Sollten falsche Angaben über dich vorliegen, kannst du eine vorzeitige Löschung beantragen. Aber auch geringfügige Schulden von bis zu 2.000€ kannst du direkt löschen. Voraussetzung hierbei ist allerdings, dass die Schulden innerhalb von sechs Wochen beglichen wurden und die Gläubiger der vorzeitigen Löschung zustimmen.


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