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Seit Januar 2025 ist die 100-Tage-Regelung der SCHUFA in Kraft. Negative Bonitätseinträge werden gelöscht, sobald Schulden innerhalb von 100 Tagen beglichen werden. Erfahre hier, was die 100-Tage-Regelung der SCHUFA bedeutet und welche Vorteile und Risiken sie birgt.
- 100-Tage-Regel: Negative Einträge schneller löschen
- Typische Fehler im SCHUFA-Eintrag und wie sie entstehen
- Wer findet die Fehler im SCHUFA-Eintrag?
- Wie kann ein Eintrag aus der SCHUFA gelöscht werden?
- Wie teuer ist es, einen SCHUFA-Eintrag zu löschen?
- SCHUFA Eintrag löschen: Schritt-für-Schritt Anleitung
- Falscher Eintrag gelöscht: Wann ist meine Bonität wieder gut?
- FAQ-Häufig gestellte Fragen: SCHUFA-Eintrag löschen
Ein schlechter SCHUFA-Eintrag bleibt in der Regel bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach der Zahlung gespeichert.
Seit 2025 gibt es eine Ausnahme: Die 100-Tage-Regel verkürzt die Speicherfrist bei einmaligem Zahlungsverzug, sofern die Schulden innerhalb von 100 Tage vollständig begleichen werden.
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Verbraucher:innen können einen negativen SCHUFA-Eintrag seit Januar 2025 nach 18 Monaten und nicht erst nach 36 Monaten löschen lassen.
Voraussetzung: Auf die 18 Monate verkürzten Speicherfrist dürfen keine weiteren Negativdaten gemeldet werden. Die neue 100-Tage-Regelung unterliegt laut SCHUFA drei Bedingungen:
- Die Schulden müssen innerhalb von 100 Tagen nach der Übermittlung an die SCHUFA beglichen werden.
- In dieser Zeit dürfen keine Negativmeldungen dazu kommen.
- Es liegen keine Informationen über die Person aus dem Schuldnerverzeichnis oder aus Insolvenzbekanntmachungen vor.
Du kannst auf dem Verbraucher-Serviceportal der SCHUFA überprüfen, ob die 100-Tage-Regel für dich in Frage kommt. Du brauchst dafür folgende Daten:
Das Aktenzeichen auf dem Mahnschreiben des (Inkasso-) Unternehmens
Deine persönlichen Daten, Name, Geburtsdatum, Adresse etc.
Wenn du das Aktenzeichen des Mahnschreibens und deine Daten eingibst, prüft die SCHUFA automatisch, ob du die 100-Tage-Regelung anwenden darfst. Auf dem Serviceportal kannst du auch ermitteln, wie viele Tage du bis zur Zahlung hast. Das SCHUFA Verbraucher-Serviceportal funktioniert interaktiv.
Du musst aber nicht unbedingt aktiv werden, um von der verkürzten Speicherfrist zu profitieren. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird die wird die Information über eine ausgeglichene Zahlung automatisch nach 18 Monaten gelöscht und nicht mehr nach drei Jahren.
Ein typischer Fehler sind erledigte Kredite, die noch nicht gelöscht sind. Du hast also einen Kredit oder eine Rechnung längst beglichen und in deiner SCHUFA wird der Posten noch als offen angezeigt.
Der Fehlerteufel steckt auch in falschen Forderungsbeträgen. Wenn die Höhe der Schulden falsch angegeben wird, etwa höher, als sie tatsächlich waren.
Es kommt auch vor, dass überholte Verträge noch in der Auskunft stehen. Also Verträge, die du sie längst gekündigt hast.
Ein häufiger Fall ist auch, dass verspätete Zahlungen zu als Negativeintrag auftauchen, obwohl du die Rechnung zwar verspätet, aber ordnungsgemäß bezahlt hast.
Wenn Personen denselben oder ähnlichen Namen haben, kann es zu falschen Zuordnungen kommen.

Niemand außer dir schaut aktiv nach Fehlern in deiner SCHUFA, weder die SCHUFA noch Unternehmen oder deine Bank. Die Verantwortung liegt bei dir.
Du hast das gesetzliche Recht, einmal im Jahr kostenlos eine Selbstauskunft (Datenkopie nach Art. 15 DSGVO) bei der SCHUFA anfordern. Diese Auskunft zeigt dir alle gespeicherten Informationen über dich.
Wenn Kreditanfragen unerwartet abgelehnt werden, solltest du misstrauisch werden. Solche Vorfälle können ein Hinweis darauf sein, dass etwas mit deiner Bonität nicht stimmt. Du solltest schnellstmöglich die SCHUFA-Auskunft anfordern und checken, ob ein Fehleintrag oder veralteter Negativposten der Grund ist.
Handelt es sich um falsche, unvollständige oder veraltete Daten, hast du einen rechtlichen Anspruch darauf, dass solche Einträge korrigiert oder entfernt werden. Die SCHUFA ist verpflichtet, unrichtige Angaben unverzüglich zu berichtigen.
In der Praxis bedeutet das: Du musst der SCHUFA einen Löschungs- bzw. Berichtigungsantrag schicken. Am besten formulierst du einen Brief (oder E-Mail) an die SCHUFA, in dem du genau angibst, welcher Eintrag falsch ist, und fügst Belege bei.
Eine Forderung ist längst bezahlt? Dann hängst du die Quittung oder Bestätigung des Gläubigers an. Ein Eintrag gehört gar nicht zu dir? Dann legst du Dokumente bei, die die Verwechslung nachweisen (etwa eine Kopie deines Ausweises zur Klarstellung der Identität).
Die SCHUFA prüft deinen Hinweis, kontaktiert das meldende Unternehmen und ändert oder löscht den Eintrag, sofern er tatsächlich unberechtigt war. Über das Ergebnis wirst du schriftlich informiert. Wichtig: Dieser Vorgang ist für dich kostenlos.
Wenn die SCHUFA sich weigert, einen Eintrag zu löschen, den du für falsch hältst, gib nicht gleich auf. Du kannst dich an die SCHUFA-Ombudsstelle wenden. Die Datenschutzbehörden der Länder können im Streitfall zwischen dir und der SCHUFA auch Ansprechpartner sein.
Die Löschung eines falschen Eintrags kostet dich kein Geld. Weder die SCHUFA selbst noch das Unternehmen, das den Fehler verursacht hat, dürfen dafür eine Gebühr verlangen. Du hast einen Rechtsanspruch auf Korrektur fehlerhafter Daten.
Es könnten allerdings indirekte Kosten anfallen. Falls du etwa externe Hilfe in Anspruch nimmst. Entscheidest du dich, eine:n Anwält:in einzuschalten, um einen negativen Eintrag löschen zu lassen, musst du dessen Honorar in der Regel selbst tragen.
Zusätzliche Kosten kommen dann auf dich zu, wenn du freiwillig professionelle Hilfe nutzt, falls die Kosten nicht von einer Rechtschutzversicherungen übernommen werden.
Ein kleiner Leitfaden, den du auch als Vorlage nutzen kannst:
Schritt 1: SCHUFA-Auskunft einholen
Fordere zunächst deine aktuelle SCHUFA-Selbstauskunft an. Das geht kostenlos (einmal jährlich über die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO) und gibt dir einen Überblick, welche Einträge über dich gespeichert sind.
Schritt 2: Fehlerhafte Einträge identifizieren
Schau dir deine SCHUFA-Auskunft genau an. Markiere die Einträge, die deiner Meinung nach falsch, veraltet oder erledigt sind. Notiere dir alle Details (Datum, Vertragspartner, Betrag etc.).
Schritt 3: Löschantrag formulieren
Jetzt setzt du ein Schreiben an die SCHUFA auf. Darin gibst du an, welche Einträge du beanstandest und dass du deren Löschung verlangst.
Formuliere klar und sachlich.
Beispiel:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in meiner SCHUFA-Auskunft vom [Datum] ist unter der Eintragsnummer XYZ eine Forderung der Firma ABC über 500 Euro als offen vermerkt.
Diese Forderung ist jedoch bereits am [Datum] beglichen worden. Ich bitte Sie daher, diesen Eintrag zu löschen bzw. als erledigt zu markieren und mir eine Bestätigung zukommen zu lassen.
Schritt 4: Nachweise beifügen
Ein Löschantrag ist umso erfolgreicher, je mehr Belege du liefern kannst. Füge deinem Schreiben daher Kopien der relevanten Unterlagen bei. Das können z. B. Quittungen oder Kontoauszüge sein, die die Bezahlung einer Forderung belegen, Schreiben des Gläubigers, in dem die Erledigung bestätigt wird, oder Schriftwechsel, aus dem hervorgeht, dass eine Forderung bestritten war.
Schritt 5: Antrag abschicken
Sende deinen Löschantrag an die SCHUFA. Du kannst den Postweg nutzen (Adresse: SCHUFA Holding AG, Postfach 103441, 50474 Köln) oder es auch online versuchen.
Schritt 6: Geduldig warten
Nachdem du den Antrag abgeschickt hast, heißt es erst einmal abwarten. Die SCHUFA muss deinem Anliegen nachgehen und sich gegebenenfalls mit dem jeweiligen Vertragspartner (z. B. der Bank oder dem Unternehmen, das den Eintrag gemeldet hat) in Verbindung setzen. Das braucht etwas Zeit.
Schritt 7: Bestätigung und Kontrolle
Im Idealfall teilt dir die SCHUFA schriftlich mit, dass der beanstandete Eintrag gelöscht oder korrigiert wurde. Damit ist der Fall erledigt.
Du solltest nach einigen Wochen noch einmal eine neue SCHUFA-Auskunft zu ziehen, um zu prüfen, ob tatsächlich alles wie gewünscht bereinigt wurde. So gehst du sicher, dass dein Schufa-Report nun sauber ist.
Sobald der negative Eintrag aus deiner SCHUFA entfernt ist, fließt er nicht mehr in deinen Score ein. Dein SCHUFA-Score wird turnusmäßig aktualisiert.
In Einzelfällen kann es ein paar Tage dauern, bis wirklich alle Vertragspartner die bereinigten Daten erhalten. In der Regel kannst du davon ausgehen, dass deine Kreditwürdigkeit unmittelbar nach der Löschung des falschen Eintrags wieder gut ist.
Wenn ein Fehleintrag getilgt ist und du ansonsten keine negativen Einträge hast, hast du jetzt wieder ein sauberes Blatt und kannst mit guter Bonität Kredite beantragen und Verträge abschließen.
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FAQ-Häufig gestellte Fragen: SCHUFA-Eintrag löschen
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Wie kann ich einen Eintrag aus der SCHUFA löschen lassen?
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Fehlerhafte oder erledigte SCHUFA-Einträge kannst du durch einen schriftlichen Antrag bei der SCHUFA löschen lassen. In deinem Schreiben benennst du den betreffenden Eintrag und legst Belege bei (zum Beispiel Zahlungsnachweise oder Schriftverkehr, der einen Irrtum belegt). Die SCHUFA prüft deinen Antrag und entfernt unberechtigte Einträge in der Regel innerhalb einiger Wochen.
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Wie lange bleibt ein SCHUFA-Eintrag, wenn alles bezahlt ist?
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Dank der neuen 100-Tage-Regelung kann bei einmaligen Zahlungsausfällen, die innerhalb von hundert Tagen beglichen wurden, die Speicherfrist auf 18 Monate verkürzt werden.
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Was kostet es, einen SCHUFA-Eintrag löschen zu lassen?
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Die Löschung falscher SCHUFA-Einträge ist kostenfrei, da weder die SCHUFA noch der Datenmelder dafür Gebühren verlangen. Du musst lediglich Zeit und Mühe investieren, um den Antrag zu stellen und Nachweise zu erbringen. Kosten entstehen nur, wenn du externe Hilfe wie eine:n Anwält:in beauftragst.
Als Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 informiert dich Oranus Mahmoodi über alle Themen rund ums Mieten und Kaufen. Oranus ist studierte Journalistin und Soziologin. Sie beobachtet die Immobilienwirtschaft seit Jahren. Ihre Expertise als Wirtschafts- und Finanzjournalistin hat sie bei Financial Times Deutschland gewonnen, wo sie über viele Jahre gearbeitet hat. Als Autorin für Nachrichtenagenturen und diverse Wirtschaftstitel hat sie sich intensiv mit allen Seiten der Immobilienwirtschaft beschäftigt. Ihr Credo ist es, komplexe Themen für dich unterhaltsam und verständlich aufzubereiten.
Bitte beachte: Oranus Mahmoodi ist Immobilienexpertin, jedoch keine Immobilienmaklerin. Sie kann keine Immobilien vermitteln oder Anfragen dieser Art beantworten. Wende dich hierfür bitte an die jeweiligen Anbieter oder unseren Support.
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„Eine saubere SCHUFA-Auskunft ist Gold wert für die Bonität. Deshalb sollten Verbraucher:innen mindestens einmal im Jahr ihre Daten prüfen und falsche Einträge konsequent löschen lassen“