Ein Umzug ist selten an einem Wochenende erledigt. Einen Anspruch auf Sonderurlaub hast du nicht automatisch. Doch es gibt trotzdem einige Möglichkeiten mehr freie Tage zu ergattern.
Schlechte Nachricht für alle, die sich Hoffnung auf Sonderurlaub machen, wenn sie umziehen wollen: Darauf besteht laut Gesetz keinerlei Anspruch – auch nicht in Form einer unbezahlten Freistellung. Wer es also nicht schafft, mit Sack und Pack an einem arbeitsfreien Wochenende den Umzug zu bewältigen, muss wohl oder übel ein paar seiner wertvollen Urlaubstage opfern.
Das Arbeitsrecht sieht zwar grundsätzlich die Möglichkeit eines Sonderurlaubs vor, aber nur aus einem wichtigen Grund. Dazu zählt zum Beispiel die Erkrankung eines pflegebedürftigen Kindes.
Es gibt durchaus Arbeits- und Tarifverträge, die Sonderurlaub grundsätzlich auch aus anderen Gründen vorsehen, aber auch in diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Sonderurlaub beim Umzug. Fällt der Umzug etwa auf einen Tag, an dem der oder die Beschäftigte unbedingt gebraucht wird, kann das Unternehmen sogar einen Sonderurlaub wegen Störung des Betriebsablaufs ablehnen.
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Umzugsfirma findenAnders verhält es sich bei einem beruflich veranlassten Umzug. Fängst du einen neuen Job in einer anderen Stadt an, kannst du auf Kulanz hoffen. Sollte zwischen Beendigung des alten und Aufnahme des neuen Arbeitsverhältnisses nicht mehr als ein Wochenende liegen, dürfte man geneigt sein, neuen Mitarbeiter:innen Gelegenheit zu geben, den Umzug in Form eines kurzen Sonderurlaubs zu bewältigen.
Wirst du innerhalb deiner Firma an einen anderen Dienstort versetzt, sieht die Sache anders aus. Hier besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer bezahlten Freistellung, um etwa den Umzug mit der Familie zu organisieren. Der Umzug wäre dann beruflich veranlasst, der Wohnungswechsel wird juristisch als „vorübergehende Verhinderung“ gewertet. Und das heißt in der Regel: Beschäftige dürfen für einen Tag der Arbeit fernbleiben und bekommt trotzdem Gehalt.
Fein raus sind Angestellte, deren Arbeitgeber:in nicht nur einen freien Umzugstag gewähren, sondern sich auch noch an den meist erheblichen Kosten eines Fernumzugs beteiligen.
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