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Empfänger:innen von Bürgergeld sind an Auflagen gebunden, wenn sie umziehen möchten oder müssen. In diesem Ratgeber erfährst du, welche Umzugskosten das Jobcenter zahlt, wie du den Antrag stellst und was du beachten musst, damit du keine finanziellen Risiken eingehst.
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Jobcenter zahlt nur notwendigen Umzug: Nur wenn du wegen zu hoher Miete, neuer Arbeit oder aus gesundheitlichen Gründen ausziehen musst. Wichtig: Das Jobcenter muss einen Umzug vorab genehmigen.
Umfang der erstatteten Kosten: Angemessene Kosten werden übernommen: Transporter, Umzugskartons, eine Pauschale für Helfer:innen und Geld für dringend nötige Renovierungen
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- Welche Umzugskosten bezahlt das Jobcenter?
- Umzugskosten beantragen: Voraussetzungen und Formular
- Finanziert das Jobcenter ein Umzugsunternehmen?
- Wenn das Amt einen Umzug verlangt
- Zahlt das Jobcenter die Mietkaution?
- Welche Wohnungsgröße ist für das Amt angemessen?
- FAQ: Häufige Fragen zum Thema Umzugskosten Jobcenter
Das Jobcenter zahlt theoretisch Mietwagen oder Transporter, Umzugskartons sowie Verpackungsmaterial. Unter zwei Bedingungen:
- Der Umzug muss notwendig sein.
- Wenn der Umzug im Voraus genehmigt wurde.
Du kannst also als Empfänger:in von Bürgergeld keinesfalls einfach in eine andere Wohnung oder gar Stadt ziehen und erwarten, dass das Jobcenter die Kosten im Nachhinein übernimmt.
Stimmen die Voraussetzungen, übernimmt das Jobcenter alle angemessenen Ausgaben rund um den Wohnungswechsel. Dazu zählen in der Regel neben den oben genannten Umzugskosten, ein kleiner Pauschalbetrag für private Umzugshelfer.
Es gibt keinen genauen Betrag, aber landläufig setzen Jobcenter bei einem Umzug innerhalb Deutschlands eine Höchstgrenze von etwa 4.500 Euro an. In der Praxis sind es aber nur 500 bis 1.500 Euro.
Falls du laut altem Mietvertrag die alte Wohnung renoviert übergeben musst, übernimmt das Jobcenter in der Regel die Renovierung der alten Wohnung. Sperrmüllentsorgung gehört auch zu erstatteten Umzugskosten.
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass heutzutage auch ein neuer Telefon- und Internetanschluss in der neuen Wohnung oder ein Post-Nachsendeauftrag auch als Umzugskosten gelten.
Wie etwa ein Planungs- oder Organisationservice durch eine Umzugsfirma, der Anschluss einer Waschmaschine, den Einbau einer Küche oder neue Möbel.
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Wenn du Umzugskosten beim Jobcenter beantragen möchtest, solltest du deine:n Sachbearbeiter:in frühzeitig darüber informieren. Du musst deinen Umzugswunsch gut begründen, falls du nicht ohnehin vom Amt dazu aufgefordert wurdest.
Wenn du rein aus persönlichen Gründen umziehen möchtest, weil du eine andere Gegend schöner findest, wird dir der Umzug wahrscheinlich nicht finanziert.
Typische Umzugsgründe, die das Jobcenter anerkennt:
- Neuer Job in einer anderen Stadt (oder unzumutbar langer Arbeitsweg in derselben Stadt).
- Gesundheitliche Gründe, wie eine Behinderung oder untragbare Wohnverhältnisse wie starker Schimmel.
- Familienzuwachs, ihr bekommt noch Nachwuchs und die Wohnung wird zu klein.
- Eine Trennung und dadurch eine drohende Obdachlosigkeit.
- Eine Kündigung der Wohnung durch den Vermieter (etwa wegen Eigenbedarf).
- Deine bisherige Miete ist dem Amt zu hoch.
Wichtig ist, dass du deine Gründe belegen kannst, etwa durch Kündigungsschreiben, ärztliche Atteste, neuen Arbeitsvertrag usw. Wenn das Jobcenter der Notwendigkeit deines Umzugs zustimmt, bekommst du eine Kostenübernahme-Zusicherung (oft als schriftliche Mietübernahmebescheinigung). Diese Zusicherung garantiert, dass das Amt die Miete der neuen Wohnung tragen wird.
Wenn der Mietvertrag zustande kommt, hast du Anspruch auf Erstattung der Umzugskosten. Den Antrag stellst du schriftlich. Das jeweilige Jobcenter hat ein entsprechendes Formular (z. B. „Antrag auf Zusicherung zur Übernahme der Umzugskosten“).
Erkundige dich, ob dein Jobcenter ein solches Umzugsformular (ggf. Online) bereitstellt. Manchmal reicht ein formloser Brief mit den notwendigen Angaben. Alle relevanten Fakten sollten in deinem Schreiben enthalten sein:
- Warum du umziehen möchtest (Begründung).
- Adresse und Daten der neuen Wohnung.
- Höhe von Miete und Nebenkosten.
- Welche konkreten Kosten du beim Umzug beantragen möchtest.
Das Jobcenter erwartet, dass du so viel wie möglichst selbst und mit privater Hilfe erledigst. Falls du ein Umzugsunternehmen brauchst, musst du begründen, warum (z. B. aus gesundheitlichen Gründen) und meist drei Kostenvoranschläge solcher Firmen beilegen.
Wenn du erst nachträglich um Kostenerstattung bittest, hast du laut Rechtsprechung keinen Anspruch. Idealerweise wartest du die schriftliche Zusicherung ab, bevor du endgültig den Mietvertrag unterschreibst.
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Erstellen & herunterladenNur in Ausnahmefällen zahlt das Jobcenter eine Umzugsfirma. Das Jobcenter übernimmt die Transporter-Miete, Kartons und eine kleine Helfer-Entschädigung, aber keinen professionellen Full-Service-Umzug.
Nur wenn für dich unzumutbar wäre, selbst zu schleppen, kannst du eine Kostenübernahme für eine Spedition beantragen. Das ist etwa der Fall, wenn du aus Altersgründen oder wegen einer Behinderung oder Krankheit nicht selbst anpacken kannst.
Voraussetzung ist aber, dass du dies vorher beantragst und nachweist (z. B. ärztliches Attest). Du musst in der Regel drei Angebote von Umzugsfirmen einholen und beim Jobcenter einreichen.
Wurde der Umzug ohne Zustimmung des Jobcenters durchgeführt, bleibst du auf der Rechnung der Umzugsfirma sitzen, selbst wenn der Umzug an sich notwendig war.
Es kommt häufig vor, dass das Jobcenter die Empfänger:innen dazu auffordert, in eine günstigere Wohnung zu ziehen. Das Amt hat seine klaren Richtlinien. Dann bekommst du ein Schreiben mit der Aufforderung, die Wohnkosten zu senken.
Das Amt gibt dir eine Frist (oft sechs Monate), die du Zeit hast, eine günstigere Bleibe zu suchen. Bis zu dieser Frist übernimmt das Amt deine bisherige hohe Miete weiter. Danach musst du die Mehrkosten aus dem Regelsatz zahlen.
Dann muss du die Differenz von deinem Regelsatz zahlen. Das heißt, du musst mit dem schmalen Geld noch sparsamer umgehen als sowieso schon.
Die gute Nachricht: Wenn das Amt den Umzug verlangt, übernimmt es die Umzugskosten auf jeden Fall. Achtung: Du musst trotzdem einen Antrag stellen! Aber weil der Umzug vom Jobcenter angeordnet wurde, wird die Kostenübernahme normalerweise zügig bewilligt.
Ja, aber nur als Darlehen. Die Mietkaution wird zunächst vom Jobcenter übernommen, damit du die neue Wohnung überhaupt beziehen kannst. Die Kaution, die in der Regel aus drei Kaltmieten besteht, wird meist vom Jobcenter direkt an die Vermietung überwiesen.
Das musst du in kleinen Raten abstottern. Üblich sind monatlich zehn Prozent deines Regelsatzes. Beispiel: Bekommt eine alleinstehende Person etwa 560 Euro Bürgergeld-Regelsatz, werden monatlich 56 Euro einbehalten.
In der Praxis kann das Darlehen getilgt werden, sobald die Kaution der bisherigen Wohnung zurückkommt. Du musst die Mietkaution der alten Wohnung also zur Begleichung des Darlehens abtreten.
Wenn du ohne Zustimmung umziehst, ist das Jobcenter nicht verpflichtet, deine neue Kaution zu übernehmen. Zudem wird die Übernahme der Mietkaution nur für angemessene Wohnungen zugesichert.
„Angemessen“ ist das Zauberwort: Für eine einzelne Person gelten etwa bis 50 Quadratmeter Wohnfläche als angemessen, für zwei Personen rund 60 Quadratmeter, und für jede weitere Person kommen ca. 15 Quadratmeter hinzu.
Quadratmeter-Größen sind Richtwerte. Ausschlaggebend ist die Miethöhe. Liegt die Miete im Rahmen des Erlaubten, drückt das Amt bei ein paar „überzähligen“ Quadratmetern meist ein Auge zu. Umgekehrt nützt dir die perfekte Größe nichts, wenn die Miete deutlich über dem Limit liegt.
Jede Stadt und jeder Landkreis hat eigene Richtwerte, was als angemessene Miete für einen Haushalt gilt. Der Wert orientiert an örtlichen Mietspiegeln. Meist wird eine maximale Bruttokaltmiete festgelegt (Kaltmiete + Nebenkosten ohne Heizung), und für Heizkosten gibt es separate Grenzwerte.
Nein, neue Möbel oder Ausstattung gehören nicht zu den Umzugskosten. In einigen Fällen kannst du ggf. einen separaten Antrag auf Erstausstattung stellen.
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FAQ: Häufige Fragen zum Thema Umzugskosten Jobcenter
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Wie viel zahlt das Jobcenter für Umzugskosten?
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Es gibt keinen Pauschalbetrag, aber maximal sind das 4.500 Euro. In der Praxis werden eher 500 bis 1.500 Euro bewilligt. Höhere Ausgaben genehmigt das Jobcenter nur in Ausnahmefällen.
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Wer übernimmt die Umzugskosten bei Bürgergeld?
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Für Bezieher:innen von Bürgergeld ist grundsätzlich das Jobcenter zuständig. Ganz wichtig: Der Umzug wird nur finanziert, wenn er notwendig ist und vorab genehmigt wurde! Das Jobcenter übernimmt dann Transport, Kartons und Helferpauschalen, dazu kommt die Mietkaution als Darlehen.
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Welche Kosten übernimmt das Jobcenter bei einem Umzug ohne Genehmigung?
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Ohne Genehmigung gibt es definitiv kein Geld vom Jobcenter. Wenn du ohne Zustimmung des Jobcenters umziehst, werden weder Transport- noch andere Umzugskosten erstattet.
Als Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 informiert dich Oranus Mahmoodi über alle Themen rund ums Mieten und Kaufen. Oranus ist studierte Journalistin und Soziologin. Sie beobachtet die Immobilienwirtschaft seit Jahren. Ihre Expertise als Wirtschafts- und Finanzjournalistin hat sie bei Financial Times Deutschland gewonnen, wo sie über viele Jahre gearbeitet hat. Als Autorin für Nachrichtenagenturen und diverse Wirtschaftstitel hat sie sich intensiv mit allen Seiten der Immobilienwirtschaft beschäftigt. Ihr Credo ist es, komplexe Themen für dich unterhaltsam und verständlich aufzubereiten.
Bitte beachte: Oranus Mahmoodi ist Immobilienexpertin, jedoch keine Immobilienmaklerin. Sie kann keine Immobilien vermitteln oder Anfragen dieser Art beantworten. Wende dich hierfür bitte an die jeweiligen Anbieter oder unseren Support.
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„Beim Jobcenter gilt: Es geht nichts ohne Genehmigung! Ohne Bewilligung umzuziehen ist ein immenses finanzielles Risiko.“