Sozialwohnungen, für die der Wohnberechtigungsschein vorgesehen sind, sind vergleichsweise günstig, weil die Mieten einer Preisbindung unterliegen. Es handelt sich um Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln gebaut und finanziert wurden.
- Der Wohnberechtigungsschein erfolgt auf Antrag und soll sozialschwachen Personen Zugang zu bezahlbarem Wohnraum verschaffen.
- Sozialwohnungen werden aus öffentlichen Mitteln gefördert.
- Der Anspruch auf den Wohnberechtigungsschein orientiert sich an den Einkommensgrenzen, welche je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen können.
- Schwerbehinderte haben einen erhöhten Freibetrag.
Wer eine kostengünstige Sozialwohnung mieten möchte, braucht dafür einen Wohnberechtigungsschein. Diesen Schein gibt es bei den zuständigen Ämtern der kommunalen Verwaltung. Beantragen kann ihn jeder, der unter einer bestimmten Einkommensgrenze bleibt.
Der Wohnberechtigungsschein, früher bekannt als §5-Schein oder B-Schein, berechtigt einen Wohnungssuchenden dazu, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Der Schein ist zwar die Voraussetzung für die Anmietung einer Sozialwohnung, aber der:die Mieter:in erhält mit dem amtlichen Papier keinen Anspruch auf eine günstigere Wohnung.
Die mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnungen in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde werden letztlich nicht vom Staat vergeben, sondern von Wohnungsbauunternehmen wie etwa Genossenschaften. Wer einen Wohnberechtigungsschein hat, kann sich jederzeit bei einem dieser Unternehmen für eine Sozialwohnung bewerben.
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Der §5 Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) i.V.m. dem §27 (3) bis (5) Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) bilden die Gesetzesgrundlage zum Wohnberechtigungsschein.
Mit Sozialwohnungen soll bezahlbarer Wohnraum für einkommensschwache Wohnungssuchende geschaffen werden. Die Miete ist unabhängig von örtlichen Vergleichsmieten und darf nur in zulässiger Höhe verlangt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Wohnung etwa von einer Genossenschaft oder einem Privatunternehmen gebaut wurde und vermietet wird.
Die sogenannte Bewilligungsmiete, die für eine Sozialwohnung fällig wird, orientiert sich immer an den Kosten der Wohnung. Dazu gehören die Kapitalkosten, also die zum Bau aufgewendeten Zinsen für die Finanzmittel, und die Bewirtschaftungskosten des Mietobjekts. Dies sind Kosten für Instandhaltung, Verwaltung oder Ähnliches.
Die Miete wird für einen längeren Zeitraum festgelegt und steigt abgesehen von den Mietnebenkosten (Heizung, Strom, Wasser) nur, wenn sich die Bewirtschaftungskosten erhöhen. Wenn allerdings nach Rückzahlung der öffentlichen Mittel durch den Bauherrn die Sozialbindung der Wohnung endet, drohen Mieterhöhungen. Der Vermieter hat dann Anspruch auf die ortsübliche Vergleichsmiete.
Das Mietverhältnis ändert sich durch den Wegfall der staatlichen Bindung allerdings nicht.
Öffentlich geförderter Wohnraum ist einkommensschwachen Bevölkerungskreisen vorbehalten. Mit einem Wohnberechtigungsschein soll sichergestellt werden, dass nur auch wirklich berechtigte Personen in den Genuss einer kostengünstigen Wohnung kommen. Die Einkommensgrenzen für den Erhalt eines Berechtigungsscheins sind von Bundesland zu Bundesland verschieden – und auch innerhalb eines Bundeslandes unterschiedlich. Es gibt demzufolge keinen allgemeinen Wohnberechtigungsschein.
Während in Schleswig-Holstein 12.000 Euro Jahresnettoeinkommen für einen Einpersonenhaushalt als Obergrenze gelten, sind es beispielsweise in Stuttgart 21.600 Euro. Bei der Berechnung des Einkommens werden alle steuerpflichtigen Einkünfte der nächsten 12 Monate berücksichtigt. Abgezogen werden Werbungskosten beziehungsweise Arbeitnehmerpauschbetrag, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
Wollen zwei Personen in die Sozialwohnung ziehen, erhöht sich die Einkommensgrenze. Für im Haushalt lebende Kinder werden Freibeträge vom Einkommen abgezogen. Der Wohnberechtigungsschein gilt für ein Jahr und wird vom Wohnungsamt der Stadt oder Gemeinde ausgestellt.
Der Schein berechtigt nicht zum Einzug in jede Sozialwohnung: je nach Größe des Haushalts stehen den Berechtigten nur Wohnungen mit einer festgelegten Zimmeranzahl beziehungsweise Wohnfläche zur Verfügung.
Wohnberechtigungsschein für Berliner:innen
Mehr als die Hälfte der Berliner Haushalte hat das Anrecht auf einen Wohnberechtigungsschein. Mit dem ImmoScout24-Check findest du schnell heraus, ob sich der Antrag lohnt.
Da die Voraussetzungen für den Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins sowie die anfallende Gebühr von Stadt zu Stadt variieren können, ist es ratsam, vor dem Antrag mit der zuständigen Behörde zu telefonieren. Die erforderlichen Unterlagen sollten dennoch zwingend bereitgelegt werden:
- Der Antrag auf den Wohnberechtigungsschein (wird in der Regel als Download angeboten)
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Einkommensnachweis der letzten zwölf Monate (aller zum Haushalt gehörenden Personen).
- Geburtsurkunde der Kinder
- Heiratsurkunde beziehungsweise Partnerschaftserklärung
- Aufenthaltserlaubnis
- Studienbescheinigung
Liegt bei der Beantragung eines WBS eine Schwerbehinderung vor, kann von erhöhten Freibeträgen profitiert werden. Schwerbehinderten ist es demnach gestattet, mehr als Menschen ohne Behinderung zu verdienen, ohne dabei den Anspruch auf eine Sozialwohnung zu verlieren.
Hierbei ist zu beachten, dass die Höhe des Behindertenpauschbetrages je nach Bundesland variiert und auch abhängig vom Grad der Behinderung ist.
FAQ
- Wer ist berechtigt für einen Wohnberechtigungsschein?
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Grundsätzlich besteht Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein für diejenigen Personen, welche einen dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland nachweisen können und die maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschreiten.
- Welche Personen haben Anspruch auf eine Sozialwohnung?
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Jede Person, die einen Wohnberechtigungsschein von der zuständigen Stelle besitzt, hat Anspruch auf eine Sozialwohnung.
- Wie teuer darf eine Sozialwohnung sein?
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Die angemessene Wohnungsgröße sowie die Höhe der Miete variieren von Gemeinde zu Gemeinde. In Berlin darf eine bis zu 50 qm große Wohnung für einen Alleinstehenden bis zu 285,50 Euro im Monat kosten. Diese Richtlinien können in anderen Bundesländern vollkommen unterschiedlich ausfallen.
- Was kann man mit einem Wohnberechtigungsschein machen?
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Der Wohnberechtigungsschein gibt einem die Berechtigung, in die von der örtlich zuständigen Stelle geführten Warteliste für die Vergabe von Sozialwohnungen aufgenommen zu werden.
- Können Schwerbehinderte einen Wohnberechtigungsschein erhalten?
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Ja. Personen mit einer Schwerbehinderung profitieren sogar von einem erhöhten Freibetrag.
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