Im Zuge einer Scheidung kommt es häufig zum Verkauf einer Immobilie oder einer der ehemaligen Ehepartner übernimmt diese. Es stellen sich dann die Fragen, ob beim Hausverkauf nach der Scheidung Steuern anfallen oder ob der in der Immobilie verbleibende Ehepartner Spekulationssteuer nach der Trennung zahlen muss.
Die Spekulationssteuer ist eine Einkommenssteuer, die auf den Gewinn eines Immobilienverkaufs gezahlt werden muss, wenn das Objekt innerhalb von zehn Jahren nach Erwerb verkauft wird.
Der Gewinn bleibt auch innerhalb der Frist von zehn Jahren steuerfrei, wenn Sie die Immobilie bis zum Verkauf zu Wohnzwecken genutzt haben.
Überträgt einer der Eheleute dem anderen die Immobilie muss womöglich eine Spekulationssteuer bei der Scheidung gezahlt werden.
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Die Spekulationssteuer ist das umgangssprachlich genutzte Wort für eine Einkommenssteuer auf private Veräußerungsgeschäfte wie Aktien- oder Immobilienverkäufe. Innerhalb der sogenannten Spekulationsfrist von zehn Jahren ab Erwerb muss der Gewinn aus dem Verkauf versteuert werden. Sobald die zehn Jahre abgelaufen sind, kann die Immobilie steuerfrei verkauft werden.
Die Spekulationssteuer für das Haus, das Sie bei der Scheidung verkaufen, entfällt in den folgenden Situationen:
Die Immobilie befindet sich seit mindestens zehn Jahren im Besitz der Verkäufer.
Die Verkäufer besitzen die Immobilie zwar kürzer als zehn Jahre, haben sie aber mindestens im Jahr der Veräußerung und den beiden davor liegenden Kalenderjahren selbst zu Wohnzwecken genutzt.
Die Verkäufer haben die Immobilie mindestens im Jahr der Veräußerung und den beiden vorangegangenen ihren Kindern, die Kindergeld beziehen, unentgeltlich zu Wohnzwecken überlassen.
Der Gewinn aus dem Verkauf liegt unterhalb der Freigrenze von 600 Euro.
Kommt es zu einer Trennung, müssen beim Hausverkauf möglicherweise Steuern gezahlt werden. Hinsichtlich der Spekulationssteuer bei einer Trennung sollten Sie verschiedene Konstellationen berücksichtigen.
Haben Sie die Immobilie gemeinsam genutzt, fallen beim Hausverkauf nach der Scheidung Steuern nur in Ausnahmefällen an. Der Verkauf erfolgt steuerfrei, sobald Sie im Veräußerungsjahr sowie in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren selbst in der Immobilie gewohnt haben.
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Eine vermietete Immobilie können Sie zehn Jahre nach dem Erwerb steuerfrei verkaufen. Innerhalb von zehn Jahren wird die sogenannte Spekulationssteuer erhoben, wenn Sie die Immobilie nicht selbst genutzt haben. Wurde das Haus im Verkaufsjahr sowie den beiden vorangegangenen von den eigenen Kindern, die noch Kindergeld erhalten, genutzt, entfällt die Spekulationssteuer.
Mitunter kann es sich lohnen, den Verkauf zu verschieben, sodass die Spekulationssteuer nicht anfällt. Auch Gewinne innerhalb des Freibetrags von 600 Euro pro Person und Jahr werden nicht versteuert.
Wenn aufgrund der Scheidung eine Eigentumsübertragung an einen Ehepartner als Zugewinnausgleich stattfindet und zwischen diesem Datum und dem Erwerbsdatum weniger als zehn Jahre liegen, gilt dies als entgeltliches Veräußerungsgeschäft. Durch dieses entsteht einem der Ehepartner unter Umständen ein Gewinn, der als Einkommen versteuert werden muss.
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