Eine Vorfälligkeitsentschädigung bei der vorzeitigen Tilgung von einem Immobilienkredit kann in einigen Fällen von der Steuer abgesetzt werden. Erfahren Sie hier, wann die Entschädigungen an die Banken als Werbungskosten gelten oder anderweitig für eine Minderung der Steuerlast eingesetzt werden können.
- Steuerlich absetzbar ist sie nur unter bestimmten Bedingungen und nur dann, wenn Sie als Vermieter agieren.
- Im Rahmen einer Umschuldung kann die Vorfälligkeitsentschädigung von der Steuer abgesetzt werden.
- Lösen Sie den Kredit vorzeitig ab, um die Immobilie schuldenfrei zu verkaufen, ist das Absetzen als Werbungskosten nicht möglich.
- Sind Sie Vermieter und veräußern eine Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist, mindert die Vorfälligkeitsentschädigung Ihren Gewinn und damit Ihre Steuerkosten.
- Ein guter Makler erzielt für Sie einen guten Verkaufspreis. Sie können sich einen Makler aus Ihrer Region empfehlen lassen.
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- Kann ich als privater Inhaber einer Immobilie die Vorfälligkeitserklärung steuerlich absetzen?
- Wann ist die Vorfälligkeitserklärung bei Hausverkauf steuerlich absetzbar?
- Ist ein Absetzen der Vorfälligkeitsentschädigung auch beim Verkauf der Immobilie möglich?
- Wie sieht es bei einem lastenfreien Verkauf aus?
Die vorzeitige Rückzahlung von einem Immobilienkredit ist möglich, in der Regel jedoch mit einer Vorfälligkeitsentschädigung verbunden. So lange es sich bei der Immobilie nicht um ein Mietobjekt handelt, ist das Absetzen der Entschädigung an die Bank von der Steuer nicht möglich.
Um die Vorfälligkeitsentschädigung beim Hausverkauf steuerlich absetzen zu können, muss es sich um eine vermietete Immobilie handeln. Als Vermieter haben Sie Einkünfte, die Sie bei der Steuer angeben. So entsteht das Recht, auch Kosten bei der Steuer geltend machen zu können.
Besitzen Sie eine vermietete Immobilie, für die ein Darlehen abgezahlt wird, fließen die Zinsen in Ihre Ausgaben ein. Sie können diese von der Steuer absetzen. Wenn Sie den Kredit nun umschulden, kommt es zu einer Erhöhung Ihrer Ausgaben durch die Vorfälligkeitsentschädigung. Bei dieser Variante kann die Gebühr als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.
Dies gilt nur dann, wenn die Immobilie weiter vermietet wird. Findet im Zusammenhang mit der Umschuldung auch das Ende des Mietverhältnisses statt, entfällt der Anspruch darauf, die Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten absetzen zu können.
Sie haben eine vermietete Immobilie, die Sie verkaufen. Mit dem Verkauf möchten Sie auch den Kredit auflösen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird fällig. In diesem Fall können die Gebühren der Bank nicht als Werbungskosten abgesetzt werden.
Sie haben dennoch die Möglichkeit, die Vorfälligkeitsentschädigung in die Steuerberechnung einfließen zu lassen, wenn es zu einem Verkauf kommt. Geben Sie die Entschädigung an die Bank als Veräußerungskosten an. Durch die Kosten wird Ihr Gewinn aus dem Verkauf reduziert. Dies wirkt sich automatisch auch auf Ihre Steuern aus.
Haben Sie die Vorgabe, Ihre vermietete Immobilie lastenfrei zu verkaufen, ist die Vorfälligkeitsentschädigung nicht absetzbar. Die Entscheidung dazu wurde durch den Bundesfinanzhof getroffen. Da der Verkauf lastenfrei erfolgt, ist ein Zusammenhang mit der Vorfälligkeitsentschädigung in Bezug auf den Gewinn nicht mehr erkennbar. Die Gebühr kann den Gewinn also nicht verringern.
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