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Für die Vermittlung passender Makler erhält ImmoScout24 eine Provision.
Bei einem Hausverkauf fallen Kosten für verschiedene Leistungen und Dokumente an, die Verkäufer:innen nicht immer im Blick haben. Hier erfahren Sie, wie viel Sie für die Maklerprovision, Grundbuchgebühren sowie weitere Kaufnebenkosten einplanen müssen und an welcher Stelle Sie sparen können. Welche Kaufnebenkosten für die Verkäuferseite und die Käuferseite entstehen, demonstrieren wir an einem konkreten Rechenbeispiel.
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Beim Hausverkauf entstehen Verkaufsnebenkosten. Verkäufer:innen müssen unter anderem Kosten für den Energieausweis, das Wertgutachten und die Spekulationssteuer einplanen.
Einige Kosten wie Grunderwerbsteuer, Notarkosten und Grundbuchkosten fallen nur für Käufer:innen an.
Die Kosten beim Hausverkauf können durch diverse Möglichkeiten minimiert werden. Zu erwähnen ist unter anderem die Spekulationssteuer. Nach Ablauf der Spekulationsfrist sparen Sie viel Geld.
Makler:innengebühren können laut dem neuen Maklergesetz 2020 zu gleichen Teilen von Verkäufer:in und Käufer:in verlangt werden. Hier können Sie sich eine:n Makler:in aus Ihrer Region empfehlen lassen.
- Welche Kosten fallen beim Hausverkauf an?
- Notarkosten beim Hausverkauf
- Kosten für Energieausweis beim Hausverkauf
- Kosten für Wertgutachten beim Hausverkauf
- Welche Steuern fallen beim Hausverkauf an?
- Löschung der Grundschuld
- Vorfälligkeitsentschädigung bei Hausverkauf
- Maklerprovision beim Hausverkauf im Überblick
- Hausverkauf: Kosten als Beispielrechnung
- Welche Kosten des Hausverkaufs können steuerlich abgesetzt werden?
- Checkliste: Hausverkauf Kosten senken
- Fazit – Hausverkauf Kosten
- FAQ: Häufige Fragen zu den Kosten beim Hausverkauf
Möchten Sie Ihr Haus verkaufen, müssen Sie sich über die verschiedenen Kosten im Klaren sein, die mit großer Wahrscheinlichkeit anfallen werden. Zu den wichtigsten Kostenpunkten beim Hausverkauf gehören:
- Kosten für Notar:in (Käufer:in)
- Gebühren Grundbuch (Käufer:in)
- Grunderwerbsteuer (Käufer:in)
- Kosten für Makler:in (Käufer:in und Verkäufer:in)
- Bei bestehender Grundschuld: Kosten für Löschung (Verkäufer:in)
- Eventuell Spekulationssteuer (Verkäufer:in)
- Eventuell Vorfälligkeitsentschädigung (Verkäufer:in)
- Wertgutachten (Verkäufer:in)
- Energieausweis (Verkäufer:in)
In den folgenden Abschnitten gehen wir auf die einzelnen Kostenpunkte ein und zeigen Ihnen auf, mit welchen Preisen Sie rechnen müssen.
Die Notargebühren bei einer Immobilienvermittlung liegen bei 1,5 Prozent bis maximal zwei Prozent des Kaufpreises und beinhalten unter anderem auch die Grundbuchgebühren. Diese Kosten werden für gewöhnlich vom:von der Käufer:in übernommen. Die Frage Wer zahlt den Notar? inklusive Rechenbeispielen ist Gegenstand unseres themenspezifischen Ratgebers.
Um diesen Punkt kommen Sie nicht herum: Die Vorlage eines Energieausweises ist beim Hausverkauf seit 2009 Pflicht und wird seit 2015 streng überwacht. Kommen Sie als Eigentümer:in dieser Pflicht nicht nach, drohen sogar Bußgelder. Ein einfacher Verbrauchsausweis auf Basis der Heiz- und Nebenkostenabrechnungen kostet etwa 50 bis 80 Euro. Teils sind auch schon Ausweise für 15 bis 20 Euro erhältlich. Sinnvoller ist allerdings der detaillierte Bedarfsausweis, den ein:e Expert:in anhand einer Analyse vor Ort erstellt. Hier liegen die Preise zwischen 300 und 500 Euro.
- • Mit einem Energieausweis von ImmobilienScout24 sind Sie gesetzlich auf der sicheren Seite
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Damit Sie einen angemessenen und realistischen Kaufpreis für Ihr Haus festlegen können, ist ein Wertgutachten sinnvoll. Zunächst können Sie sich mithilfe von ImmobilienScout24 selbst einen Überblick verschaffen, indem Sie gezielt nach Objekten mit ähnlicher Lage, Größe und Ausstattung in Ihrer Region suchen und deren Preise miteinander vergleichen. Einen Überblick bietet Ihnen zum Beispiel der Preisatlas von ImmoScout24.
Alternativ können Sie unsere kostenlose Online-Immobilienbewertung nutzen, bei der wir auf unsere umfangreiche Datenbank zurückgreifen und Ihnen eine kurzfristige Wertermittlung ermöglichen.
Wann sind keine Steuern zu zahlen? | Wann fallen Steuern an? |
Ob Sie Spekulationsteuer zahlen müssen, ist davon abhängig, wie Sie die Immobilie genutzt haben. Grundsätzlich gilt: Haben Sie die Immobilien selbst genutzt, gilt die sogenannte Spekulationsfrist von zehn Jahren nicht und der Verkaufserlös bleibt steuerfrei. Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Sie die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden Kalenderjahren davor selbst bewohnt haben. | Die 10-Jahres-Frist spielt aber dann eine Rolle, wenn Sie Ihre Immobilie vermietet haben. Verkaufen Sie das Objekt also innerhalb von 10 Jahren nach Erwerb, wird dabei ein Gewinn erzielt und haben Sie es in den beiden vor dem Verkauf liegenden Jahren vermietet, müssen Sie beim Hausverkauf Steuern zahlen. Haben Sie die Immobilie teils vermietet und teils selbst genutzt, wird der Veräußerungsgewinn und die damit anfallende Steuer auf die Wohnfläche aufgeteilt.
Wie hoch die steuerlichen Abgaben ausfallen, hängt maßgeblich vom Wertgewinn und Ihrem eigenen Einkommenssteuersatz ab. Den Gewinn geben Sie in Ihrer jährlichen Steuererklärung an. |
Für Verkäufer:innen stellt sich oftmals die Frage, ob sich durch die Löschung der Grundschuld ein höherer Preis erzielen lässt. Schließlich möchten Käufer:innen eine lastenfreie Immobilie übernehmen. Doch Sie sollten bedenken, dass diese Löschung mit Gebühren für den:die Notar:in und das Grundbuchamt verbunden ist – bei einer Immobilie mit einem Wert von 150.000 Euro sind das etwa 300 Euro.
Vermeiden lassen sich diese Kosten beim Hausverkauf, indem die Grundschuld an den:die Käufer:in abgetreten wird. Der:die Käufer:in lässt sich von der Bank des:der Verkäufers:in bestätigen, dass das Darlehen getilgt wurde, und kann nun
seinerseits:ihrerseits bei der eingetragenen Bank einen Kredit für den
Kauf der Immobilie aufnehmen. Wurde das Darlehen noch nicht getilgt, ist eine Löschung der Grundschuld nicht möglich. Der:die Verkäufer:in richtet in diesem Fall ein Treuhandkonto bei dem:der Notar:in ein. Die Kaufsumme wird auf dieses Konto eingezahlt und der verbleibende Kreditbetrag auf diese Weise getilgt.
Besteht für die Immobilie ein Wohnrecht, sollte es vor dem Verkauf gelöscht werden, da es sich wertmindernd auswirken kann. Hierfür wenden Sie sich an eine:n Notar:in, der:die die Kosten für die Löschung anhand des Alters des Wohnberechtigten festlegt. Bei einem 80-jährigen Wohnberechtigten dient beispielsweise der dreifache Jahreswert des Wohnrechts als Berechnungsgrundlage.
Beim Hausverkauf können Kosten für die Auflösung eines noch bestehenden Kredits anfallen. Durch die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung lässt sich die Bank für einen möglichen Zinsschaden entschädigen. Wie hoch diese Entschädigung ausfällt, hängt von der Restlaufzeit, dem Nominalzins und Wiederanlagezins ab. Grundsätzlich gilt: Je länger die Restlaufzeit des Kredits und je höher der Nominalzins im Vergleich zum aktuellen Zinsniveau ist, desto mehr müssen Sie bezahlen.
Sie möchten Ihr Restdarlehen von 150.000 Euro zwei Jahre vor Ablauf kündigen – bei einem Sollzinssatz von 4%, einem Wiederanlagezins von 0,25% und einer monatlichen Rate von 1200 Euro. Dadurch entsteht der Bank ein Zinsschaden von rund 9.680 Euro.
Davon abgezogen werden Posten wie:
- Erstattung für erspartes Risiko
- Margenerstattung
- Erstattung für ersparte Verwaltungskosten
Hinzu kommen allerdings etwa 100 Euro Bearbeitungsgebühren, deren genaue Summe Sie bei Ihrer Bank anfragen können.
Abzüglich der Ersparnisse und zuzüglich der Bearbeitungskosten fallen für Sie rund 9.170 Euro Vorfälligkeitsentschädigung an.
Im Jahr 2020 wurde ein neues Maklergesetz beschlossen, welches die Kostenübernahme der Makler:innencourtage regelt. Seitdem es das Gesetz gibt, ist es nicht mehr möglich, die kompletten Makler:innenkosten beim Hausverkauf auf Käufer:innen umzulegen. Wichtig sind folgende Punkte:
- Der:die Makler:in kann die Makler:innenprovision von Käufer:in und Verkäufer:in zu gleichen Teilen verlangen, wenn er:sie für beide Parteien tätig geworden ist.
- Vereinbart der:die Makler:in mit einer Partei eine unentgeltliche Leistung, kann auch die Leistung nicht von der anderen Partei verlangt werden.
- Hat nur eine Partei den:die Makler:in beauftragt, muss diese die Makler:innenvergütung übernehmen. Falls vereinbart wurde, dass Kosten an den anderen Part weitergereicht werden sollen, darf diese maximal 50 Prozent der Summe betragen.
Falls nur eine Partei den:die Makler:in beauftragte, gilt zusätzlich, dass der:die Auftraggeber:in des:der Makler:in nachweisen muss, das die Courtage bereits gezahlt wurde. Erst dann ist die andere Partei verpflichtet, ihren Anteil zu zahlen.
Mittlerweile ist es so, dass in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Bayern, Saarland, Baden-Württemberg, Bremen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, Thüringen und Schleswig-Holstein die Provision zu gleichen Teilen von Verkäufer:in und Käufer:in getragen wird. Hier übernimmt jede Partei 3,57% der Kaufsumme.
Art der Maßnahme |
Kosten für Verkäufer:in |
Kosten für Käufer:in |
Energieausweis und andere Dokumente |
500 Euro |
0 Euro |
Wertgutachten |
2.000 Euro |
0 Euro |
Spekulationssteuer |
0 Euro |
0 Euro |
Löschung der Grundschuld |
400 Euro |
0 Euro |
Vorfälligkeitsentschädigung |
9.000 Euro |
0 Euro |
Maklerkosten (je zu 3,57%) inkl. Mehrwertsteuer (19%) |
12.495 Euro |
12.495 Euro |
Notarkosten |
0 Euro |
3.000 Euro |
Grundbuchgebühren |
0 Euro |
1.500 Euro |
Grunderwerbsteuer (6,5 %) |
0 Euro |
22.750 Euro |
Insgesamt |
24.395 Euro |
39.745 Euro |
Annahme: Verkauf eines Einfamilienhauses in Nordrhein-Westfalen bei einem Verkaufspreis von 350.000€. Dabei handelt es sich um eine selbst bewohnte Immobilie, die mithilfe eines:r Maklers:in verkauft wird.
Art der Maßnahme |
Kosten für Verkäufer:in |
Kosten für Käufer:in |
Energieausweis und andere Dokumente |
500 Euro |
0 Euro |
Wertgutachten |
2.000 Euro |
0 Euro |
Spekulationssteuer |
0 Euro |
0 Euro |
Löschung der Grundschuld |
400 Euro |
0 Euro |
Vorfälligkeitsentschädigung |
9.000 Euro |
0 Euro |
Maklerkosten (5,95% für Verkäufer:in) inkl. Mehrwertsteuer | 20.825 Euro |
0 Euro |
Notarkosten |
0 Euro |
3.000 Euro |
Grundbuchgebühren |
0 Euro |
1.500 Euro |
Grunderwerbsteuer (6,0 %) |
0 Euro |
21.000 Euro |
Insgesamt |
32.725 Euro |
25.500 Euro |
Annahme: Verkauf eines Einfamilienhauses in Hessen bei einem Verkaufspreis von 350.000€. Dabei handelt es sich um eine selbst bewohnte Immobilie, die mithilfe eines:r Maklers:in verkauft wird.
Es kann aber auch vereinbart werden, dass der:die Käufer:in einen Teil der Maklerkosten zu tragen hat. Laut Maklergesetz von 2020 darf dieser Anteil nicht mehr als 50 Prozent betragen.
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Einige Kostenpositionen der Verkaufsnebenkosten können steuerlich abgesetzt werden. Im Klartext heißt das, dass diese Kosten die Verkaufssumme reduzieren und die zu versteuernde Summe drücken. Zu den Kosten gehören unter anderen Kosten für das Gutachten, Rechtsberatung, Modernisierungs- und Instandhaltungskosten, Vermarktungskosten etc. In bestimmten Fällen könne auch die Kosten für Maklerprovision steuerlich abgesetzt werden sowie die Notargebühren. Lesen Sie hier, wie Sie den Hausverkauf steuerlich absetzen oder die Maklerkosten steuerlich absetzen.
- Tipp 1: Wertgutachten erstellen lassen
Sicherlich möchten Sie kein Geld verschenken, wenn Sie Ihr Haus verkaufen. Deswegen ist es sinnvoll, sich ein Wertgutachten von Expert:innen erstellen zu lassen. So sind Sie genau im Bilde, wie viel Geld Sie für Ihre Immobilie verlangen können. Jetzt kostenlose Immobilienbewertung per E-Mail erhalten. - Tipp 2: Sparen Sie sich Geldstrafen
Möchten Sie ein Verkaufsinserat aufgeben, ist es mittlerweile Pflicht, bereits die wichtigsten Daten aus dem Energieausweis anzugeben. Spätestens beim Verkauf der Immobilie muss der Energieausweis vorliegen. Ansonsten müssen Eigentümer:innen bis zu 15.000 Euro Geldstrafe zahlen. Hier können Sie sich einen Energieausweis bestellen. - Tipp 3: Professionelle Anzeige selbst erstellen
Sie könnten hinsichtlich der Erstellung eines aussagekräftigen Exposés Kosten einsparen. Versuchen Sie, eine ansprechende Anzeige selbst zu entwerfen. So brauchen Sie keine Kosten für die Erstellung einer Verkaufsanzeige zu veranschlagen. Schalten Sie jetzt Ihre Anzeige. - Tipp 4: Maklergebühren teilen
Teilen Sie sich mit dem:der Käufer:in die Maklergebühren. Laut dem neuen Maklergesetz können Verkäufer:in und Käufer:in die Kosten zu je 50 Prozent übernehmen. - Tipp 5: Spekulationssteuer sparen
Die Spekulationssteuer kann einen hohen Betrag ausmachen. Daher bietet es sich an, die Spekulationsfrist von zehn Jahren abzuwarten, bevor Sie ein Haus, welches Sie nicht selbst genutzt haben, verkaufen.
Wenn wir über Verkaufsnebenkosten sprechen, dann sprechen wir im Kern über Gebühren für Makler:in, Notar:in und Wertgutachter:in, Steuern, Energieausweis, Gebühren für Grundbuch sowie möglicherweise die Löschung der Grundschuld und die Vorfälligkeitsentschädigung.
Die einzelnen Kostenpositionen sind festgelegt auf einen bestimmten Prozentsatz der Verkaufssumme und je nach Kostenart von Verkäufer:in oder Käufer:in zu übernehmen.
Bei diesen Kosten lässt sich nur geringfügig sparen. Wichtig ist vor allem, dass Sie die 10-jährige Spekulationsfrist abwarten und sich die Maklerprovision mit der anderen Vertragspartei teilen. Denken Sie auch rechtzeitig an den Energieausweis, um das empfindlich hohe Bußgeld zu vermeiden.
FAQ: Häufige Fragen zu den Kosten beim Hausverkauf
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Welche Kosten kommen bei einem Hausverkauf auf mich zu?
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Welche Kosten beim Hausverkauf entstehen für Verkäufer:innen? Sie tragen die Kosten für die Löschung der Grundschuld und seit Dezember 2020 in den meisten Fällen die Hälfte der Maklergebühren. Außerdem stellen Sie das Wertgutachten und den Energieausweis. Hinzu kommen eventuell noch Spekulationssteuer und die Vorfälligkeitsentschädigung.
-
Welche Kosten übernimmt der:die Käuferin bei einem Hausverkauf?
-
Der Käufer muss für den Notar, das Grundbuchamt, die Grunderwerbssteuer und seinen Anteil der Maklerprovision aufkommen. Lesen Sie hier, welche Kosten beim Hausverkauf anfallen können.
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Wie viel Steuern muss ich bezahlen bei einem Hausverkauf?
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Während der:die Verkäuferin eventuell den Gewinn über die Spekulationssteuer versteuern muss, ist die Grunderwerbssteuer eine Steuerlast, die der:die Käufer:in zu entrichten hat. Die Höhe der Grunderwerbssteuer liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 bis sechs Prozent. Mehr zu den Kosten beim Hausverkauf lesen Sie hier.
-
Wer übernimmt die Notarkosten beim Verkauf eines Hauses?
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Zwar haften gegenüber dem Notariat beide Vertragsparteien für die Notargebühr, allerdings übernimmt diese Kostenposition in der Regel der:die Käufer:in. Davon ausgenommen ist die Gebühr für die Löschung der Grundschuld, die der:die Verkäufer:in zahlt.
Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.
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