Für die Vermittlung passender Makler erhält ImmoScout24 eine Provision.
Wer eine Immobilie verkaufen möchte, möchte dies möglichst bald und zu einem guten Preis. Manchmal findet sich recht schnell ein Kaufinteressent, der allerdings erst später den Kauf durchführen möchte. In diesem Fall wird oftmals eine Reservierungsvereinbarung abgeschlossen. Doch wie lang sollte man einem Kaufinteressenten die Immobilie maximal reservieren?
- Bei einer Reservierung verpflichten sich Käufer und Verkäufer dazu, den Immobilienkauf zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen.
- Eine notarielle Beurkundung ist empfehlenswert, allerdings nicht gesetzlich vorgeschrieben.
- Käufer und Verkäufer können unter Umständen vom Reservierungsvertrag zurücktreten, zum Beispiel wenn Vereinbarungen nicht eingehalten werden.
- Es kann eine Klausel mit Schadensersatz im Reservierungsvertrag aufgenommen werden.
- Ein guter Makler erzielt für Sie einen guten Verkaufspreis. Hier können Sie sich einen Makler aus Ihrer Region empfehlen lassen.
Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen? Wir empfehlen Ihnen drei passende Makler aus Ihrer Region, in nur 3 Minuten.
Bei einem Reservierungsvertrag handelt es sich um einen Vorvertrag, in dem sich Verkäufer und Käufer dazu verpflichten, den Immobilienkauf zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmen. Zwar ist keine notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben, dennoch ist sie empfehlenswert.
Ein Reservierungsvertrag verhindert nicht den Rücktritt vor der notariellen Beurkundung. Eine Kaufverpflichtung besteht dann, wenn eine Reservierungsgebühr oder eine Anzahlung geleistet wird. Ohne zeitliche Befristung gilt nach der Rechtsprechung, dass ein Reservierungsvertrag sittenwidrig und damit ungültig ist. Um den tatsächlichen Kaufvertrag unter Dach und Fach zu bringen, sind ein bis zwei Monate üblich. Die Reservierung sollte nicht länger als sechs Monate dauern.
Hält sich eine der Parteien nicht an die Vereinbarung im Vertrag, haben sowohl Verkäufer wie auch Käufer einen Anspruch auf Rücktritt. Das kann zum Beispiel dann eintreten, wenn der Käufer nicht vereinbarungsgemäß die Zahlungen geleistet hat oder wenn vom Verkäufer Mängel verschwiegen wurden.
Das Rücktrittsrecht sollte inklusive dessen Folgen wie zum Beispiel eines Schadensersatzes im Reservierungsvertrag aufgenommen werden. Ansonsten kann es sein, dass der Reservierungsvertrag bei einer notariellen Beurkundung trotz vorliegender Rücktrittsgründe für beide Seiten bindend ist. In diesem Fall ist es nur noch möglich, den Vertrag anzufechten und eine Minderung oder Wandlung zu verlangen.
Tritt eine der Parteien vom Verkauf oder Kauf trotz Reservierungsvertrag zurück, kann die andere Partei Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn im Reservierungsvertrag eine entsprechende Klausel enthalten ist.
So kann zum Beispiel der Käufer dagegen klagen, dass der Verkäufer ihm die Immobilie verkauft. Das zeigt, warum eine notarielle Beurkundung des Reservierungsvertrags so wichtig ist. Bei einem Reservierungsvertrag mit einem Makler besteht für den Verkäufer allerdings keinerlei Pflicht, die Immobilie zu verkaufen, denn in solch einem Vertrag verpflichtet sich der Makler lediglich dazu, die Immobilie nicht anderen kaufinteressierten Personen anzubieten.
Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir Ihnen, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.