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Die Gebäudeversicherung bleibt beim Hausverkauf bestehen und geht normalerweise einfach auf den neuen Eigentümer über. Hier erfahren Sie mehr darüber, wie Sie beim Verkauf vorgehen und welche weiteren Dokumente wichtig sind.
- Die Versicherung geht direkt auf den neuen Eigentümer über, da sie sich am Grundbuch orientiert. Der Eigentümerwechsel muss dem Versicherer jedoch gemeldet werden.
- Der neue Eigentümer hat vier Wochen Zeit, um von einem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch zu machen.
- Als Verkäufer können Sie mit dem neuen Eigentümer im Kaufvertrag eine individuelle Regelung zur von Ihnen bereits gezahlten Versicherungsprämie treffen.
- Ein guter Makler erzielt für Sie einen guten Verkaufspreis. Hier können Sie sich einen Makler aus Ihrer Region empfehlen lassen.
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Für Hausbesitzer ist die Gebäudeversicherung das wohl wichtigste Versicherungsdokument. Sie schützt das Haus vor Schäden, die durch Risiken wie Brand, Wasser, Sturm und Hagel entstehen können. Dabei kommt es stets darauf an, welche Risiken Sie bei Abschluss der Versicherung gewählt haben. Es gibt auch die Möglichkeit, weitere Elementarschäden, die etwa durch Erdbeben oder Überschwemmungen verursacht werden, zu versichern. Auch Überspannungsschäden sind manchmal Teil der Gebäudeversicherung.
Die Gebäudeversicherung versichert prinzipiell nur Gebäudebestandteile, die fest mit dem Erdboden verbunden sind. Dazu gehören auch Garagen und Anbauten, während separate Gebäude wie etwa Gartenhütten eine besonders Klausel benötigen. Häufig gehört auch Zubehör wie etwa das Heizungsmaterial zur Gebäudeversicherung. Einbauküchen zählen als fester Bestandteil des Hauses, während eingebaute Serienküchen ohne hohen Wert nicht mitversichert sind.
Für alle anderen Gegenstände im Haus, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind (etwa Möbel oder Fotovoltaikanlagen), ist es sinnvoll, in eine Hausratversicherung zu investieren. Darüber hinaus kann es sein, dass Sie je nach Risiko des Grundstücks und Zustand des Objektes weitere spezielle Versicherungen abgeschlossen haben.
Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, stellt sich die Frage, was mit den Versicherungen geschieht. Die Gebäudeversicherung geht laut dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) automatisch auf den neuen Eigentümer im Grundbuch über. Das bedeutet, dass Sie die Wohngebäudeversicherung mitverkaufen. Sobald der Käufer als Eigentümer im Grundbuch steht, ist er automatisch Vertragsinhaber. Sie verlieren Ihre Ansprüche auf die Versicherung. Wichtig ist, dass Sie den Eigentümerwechsel bei der Versicherung melden, da diese andernfalls im Schadensfall die Leistung verweigern kann.
Eine Kündigung der Gebäudeversicherung ist beim Hausverkauf also nicht nötig. Außerdem ist eine bestehende Gebäudeversicherung häufig eine Bedingung für den Kredit des Hauskäufers, da das finanzierende Kreditinstitut eine Wertsicherung sehen möchte.
Eine Option zur außerordentlichen Kündigung hat nun der neue Hausbesitzer. Hierfür hat er ab dem Stichtag der Eintragung als neuer Eigentümer im Grundbuch vier Wochen Zeit. Nach Ablauf der Frist gilt die ordentliche Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Versicherungsende.
Die für das Versicherungsjahr fällige Prämie haben Sie beim Hausverkauf in der Regel schon gezahlt. Wenn Sie im Kaufvertrag eine interne Regelung mit dem neuen Eigentümer treffen, können Sie die Prämie auf den Kaufpreis aufschlagen oder eine Rückzahlung vereinbar. Sollte der neue Eigentümer die bestehende Versicherung kündigen, erhalten Sie die von Ihnen gezahlte Prämie vom Versicherungsinstitut zurück.
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