Das Zerren um das neue Heizungsgesetz nimmt vorerst kein Ende. Eigentümer:innen müssen sich wahrscheinlich auf eine Entscheidung nach der Sommerpause einstellen.

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  • Bundesverfassungsgericht stoppt Gesetzverabschiedung

    Eigentlich sollte das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schon vor der Sommerpause auf den Weg gebracht werden. Dem schob der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann mit einem Antrag beim Bundesverfassungsgericht allerdings einen Riegel vor.

    Das Bundesverfassungsgericht gab dem Antrag auf einstweilige Anordnung statt und stoppte die geplante Verabschiedung des Gesetzes. Die Begründung bestand darin, dass der Gesetzentwurf den Abgeordneten nicht mindestens 14 Tage vorher schriftlich vorlag.

    Die Koalition hatte kurz vor der ersten Lesung des Gesetzes Änderungsanträge eingereicht, die einer Verabschiedung vor der Sommerpause zum Verhängnis wurden.



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    Fortsetzung erst im September

    Da sich das Parlament bereits am 7. Juli in die Sommerpause verabschiedet hat, geht das Gesetzgebungsverfahren wahrscheinlich erst im September weiter. Einer Sondersitzung während dieser Auszeit rechnet man wenig Chancen zu.

    Die Ampel-Koalition will dann Anfang September mit der zweiten und dritten Lesung beginnen und betonte geschlossen, dass sie weiter hinter dem Heizungsgesetz stehe. In Kraft treten soll das Gesetz ab dem 1. Januar 2024.

    Die Vertagung der Entscheidung bedeutet für Eigentümer:innen, dass sie bei der Entscheidung über eine neue Heizung weiter im Dunkeln tappen. Auch wenn es keine gravierenden Änderungen mehr geben soll, ist man aktuell besser beraten mit der Entscheidung zu warten.



    So sieht das Gesetz aktuell aus

    Die aktuelle Fassung des GEGs sieht vor, dass in Neubaugebieten ab nächstem Jahr nur noch Heizungen eingebaut werden dürfen, deren Anteil an erneuerbaren Energien mindestens 65 Prozent beträgt. Bei Bestandsimmobilien ist die kommunale Wärmeplanung entscheidend, die Eigentümer:innen etwas mehr Handlungsspielraum einräumt. Klar ist, dass je nach Aufwand entsprechend hohe Kosten auf Hausbesitzer:innen zukommen können. Um eine Finanzierung zu ermöglichen, soll der Einbau daher mit bis zu 70 Prozent gefördert werden.

    Eine Pflicht zum Einbau einer neuen Heizung ist nicht vorgesehen. Daher können bereits vorhandene Heizungen weiter betrieben und im Schadensfall repariert werden.

    Verbraucherzentralen: Erstmal abwarten

    Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) warnt Eigentümer:innen aktuell vor dem voreiligen Einbau einer neuen Gasheizung. Die steigenden Preise für fossile Energieträger könnten die Gefahr einer unberechenbaren Kostenfalle bergen. Durch das Hin und Her beim neuen Heizgesetz fehle den Verbraucher:innen zudem die nötige Klarheit um bei der Vielzahl an Heiz-Optionen die richtige Wahl zu treffen. Zusätzlich zu den gestiegenen Energiekosten sind außerdem die Preise für Heizungsanlagen in den letzten beiden Jahren deutlich angestiegen.




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