Wird ein Mietverhältnis durch Kündigung beendet, solltest du nicht auf eine schriftliche Kündigungsbestätigung verzichten. Wie du als Mieter:in oder Vermieter:in eine Kündigungsbestätigung für eine Wohnung korrekt formulieren kannst und was sie unbedingt enthalten sollte, erfährst du hier – Mustervorlage inklusive!
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Eine schriftliche Kündigungsbestätigung schafft Klarheit für beide Seiten, die Kündigung ist aber auch ohne wirksam.
Die Kündigungsbestätigung sollte schriftlich erfolgen und sich an alle Personen richten, die den Mietvertrag unterschrieben haben.
Für einen reibungslosen Ablauf sollte die Kündigungsbestätigung in zeitlicher Nähe zur Kündigung erfolgen.
Nutze die Vorlage für eine Kündigungsbestätigung von ImmoScout24, damit Kündigung und Auszug reibungslos ablaufen können.
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Mit der Kündigungsbestätigung quittiert der:die Empfänger:in, dass er:sie die Kündigung erhalten und zur Kenntnis genommen hat.
Warum ist das notwendig? Auch wenn es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, so schafft es Klarheit zwischen den Vertragsparteien, denn schließlich kann eine postalische versendete Kündigung auf dem Postweg auch verloren gehen oder aus Versehen beim:bei der Empfänger:in unter einem dicken Stapel Zeitungen verschwinden. Auch eine E-Mail kann übersehen, aus Versehen gelöscht werden oder nicht ankommen.
Das Problem dabei ist, dass der:die Kündigende die Beweislast trägt, dass die Kündigung dem:der Vertragspartner:in auch wirklich zuging. Du musst als Kündigende:r dafür sorgen, dass du einen rechtskräftigen Beweis dafür in der Hand hältst, für den Fall, der:die Empfänger:in streitet später vor Gericht den Erhalt der Kündigung ab.
Auch wenn dein:e Vertragspartner:in keinen Rechtsanspruch auf eine Kündigungsbestätigung hat, ist es eine gute Idee für eine klare Faktenlage zu sorgen.
Folgende Punkte gehören in eine Kündigungsbestätigung:
- Name und Anschrift des Vermieters
- Name und Anschrift des Mieters
- Anschrift des Mietobjektes (Wenn diese von der Anschrift des Mieters abweicht)
- Datum des Miet-Endes
- Datum des Erhalts der Kündigungserklärung
Möglichst direkt nach der Kündigung solltest du die Kündigungsbestätigung auf den Weg bringen, um dir selbst und deinem:deiner Mieter:in den Freiraum zu geben, neue Entscheidungen zu treffen. Prüfe zunächst, ob die Kündigung rechtskräftig ist.
Eine besondere Form der Kündigungsbestätigung ist nicht notwendig, es würde sogar eine formlose E-Mail genügen. Wichtig ist nur, dass du sie an alle Beteiligten richtest, diese namentlich mit neuer Adresse nennst und ihnen die Kündigungsbestätigung zustellst. Bei inzwischen getrennten Paaren oder ehemaligen WG-Mitbewohner:innen ist dies beispielsweise der Fall.
Unterbreite einen exakten Terminvorschlag für eine gemeinsame Vorbesichtigung der Wohnung, um etwaige Renovierungs- oder Reparaturarbeiten festzustellen. Zudem solltest du explizit festhalten, dass du als Vermieter:in der Fortsetzung des Mietverhältnisses nach Ablauf des genannten Datums widersprichst. Sinnvoll ist es auch, die Konsequenzen eines verspäteten Auszugs zu nennen – Mieter:innen müssen in bestimmten Fällen Entschädigungszahlungen leisten oder die Kosten für die Entsorgung von Möbeln übernehmen.
Weil eine Kündigungsbestätigung nicht verpflichtend für den:die Vermieter:in ist, solltest du schon bei der Kündigung auf Nummer sicher gehen. Hier gilt: Die kündigende Partei muss nachweisen, dass die Kündigung spätestens am dritten Werktag zu Beginn der Dreimonatsfrist zugestellt wurde. Samstage zählen dabei als Werktage.
Mieter:innen gehen oftmals davon aus, dass eine Kündigung per Einschreiben eine sichere Variante darstellt. Aus juristischer Sicht ist das nicht ganz richtig. Das Einschreiben belegt lediglich, dass der Briefumschlag an der Adresse in den Briefkasten geworfen worden ist. Was sich in dem Briefumschlag befand, lässt sich damit nicht beweisen. Kommt es zu einem Rechtsstreit über die Kündigung, ist das Einschreiben kein geeigneter Beweis für die Zustellung.
Empfohlen wird hier regelmäßig die Zustellung bei Anwesenheit eines:einer Zeug:in. In diesem Fall kann der:die Zeug:in sowohl belegen, dass es sich um das Kündigungsschreiben handelte als auch, dass es in den richtigen Briefkasten geworfen wurde.
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Nutze unser Muster für eine Kündigungsbestätigung, wenn du als Vermieter:in zur Bestätigung einer Wohnungskündigung aufgefordert wurdest. Einfach die passenden Daten einsetzen und abschicken!
Empfangsbestätigung Kündigungsschreiben
________________ Name des:der Vermieter:in
________________ Straße und Hausnummer
________________ PLZ und Ort
________________ Name Mieter:in 1
________________ Straße und Hausnummer Mieter:in 1
________________ PLZ und Ort Mieter:in 1
________________ Name Mieter:in 2
________________ Straße und Hausnummer Mieter:in 2
________________ PLZ und Ort Mieter:in 2
________________Ort und Datum
Betreff: Bestätigung der Kündigung des Mietvertrags
Sehr geehrte:r __________ ,
hiermit bestätige ich Ihnen, dass wir Ihr Kündigungsschreiben vom _________ (Datum Kündigung) am _________ (Datum Erhalt der Kündigung) erhalten haben und dass die Kündigung Ihres Mietvertrags in ______________________ (Adresse) wie gewünscht zum _________ (Datum Mietende) erfolgen wird.
Als Vermieter:in stimme ich einer Fortsetzung des Mietverhältnisses ausdrücklich nicht zu, auch wenn Sie nicht fristgerecht ausziehen.
Als Mieter:innen haben Sie, wenn Sie die Wohnung verspätet übergeben, für jeden weiteren Monat ein Nutzungsentgelt in Höhe der monatlichen Miete zu zahlen.
Bitte finden Sie sich am _________ (Datum) zur Vorbesichtigung der Wohnung dort ein, um gemeinsam etwaige Reparatur- und Renovierungsarbeiten zu begutachten und ein Protokoll anzufertigen.
Mit freundlichen Grüßen
______________ (Unterschrift Vermieter:in)
Mit dieser Vorlage für eine Kündigungsbestätigung sicherst du dich als Vermieter:in ab, sollte es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen. Achte deshalb unbedingt darauf, das Schreiben vor neutralen Zeug:innen zu übergeben!
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FAQ: Häufige Fragen zur Kündigungsbestätigung
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Muss eine Kündigung überhaupt bestätigt werden?
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Eine Kündigungsbestätigung ist für die Wirksamkeit der Kündigung nicht ausschlaggebend. Auch ohne Bestätigung ist die Kündigung wirksam, sofern nachweisbar ist, dass sie bei der betroffenen Person eingegangen ist.
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Wie muss eine Kündigungsbestätigung erfolgen?
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Eine Kündigung ist auch ohne Kündigungsbestätigung wirksam, weshalb es keine strengen Vorgaben bezüglich Form oder Inhalt gibt. Auf jeden Fall sollte sie schriftlich erfolgen, als Brief oder auch als E-Mail. Sie sollte sich an die im Mietvertrag genannten Personen richten.
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Welcher Inhalt gehört in eine Kündigungsbestätigung?
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In eine Kündigungsbestätigung gehören neben dem Namen und der Anschrift des Objektes auch noch das Datum der Kündigung, das Datum des Erhalts der Kündigung und das Ende des Mietverhältnisses. Halte zudem fest, wann eine Vorbesichtigung der Wohnung erfolgen soll und welche Konsequenzen Mieter:innen drohen, die die Wohnung nicht fristgerecht räumen.
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Wann ist die Kündigungsbestätigung zu versenden?
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Am besten wird die Bestätigung einer Kündigung zeitnah nach Erhalt dieser versendet. So weiß die andere Partei direkt, ob die Kündigung fristgemäß eingetroffen ist und kann beispielsweise mit den Vorbereitungen des Auszugs beginnen.
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Müssen Vermieter:innen bei verspätetem Kündigungseingang die Kündigung akzeptieren?
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Ist die Kündigung zu spät eingegangen, sodass die Kündigungsfrist von drei Monaten nicht eingehalten wird, müssen Vermieter:innen die Kündigung zum gewünschten Zeitpunkt nicht akzeptieren. Liegt der zügige Auszug aber im Interesse der vermietenden Partei, ist eine Kündigungsbestätigung zum gewünschten Zeitpunkt denkbar.
Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.
Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir Ihnen, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.
Voraussetzung für eine rechtmäßige Kündigung ist, dass alle Personen aus dem Mietvertrag auch bei der Kündigung unterschrieben haben. Die Kündigung muss zudem form- und fristgerecht bei dir eingegangen sein.